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Rente
Ruhegehalt; Altersversorgung; Pension; Altersrente; Alterssicherung; Altersgeld; Ruhestand

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Ren|te ['rɛntə], die; -, -n:
1. Einkommen in Form regelmäßiger monatlicher Zahlungen aus einer gesetzlichen Versicherung oder aus entsprechend angelegtem Vermögen:
er hat nur eine kleine Rente; Rente beantragen, bekommen, beziehen; Anspruch auf eine Rente haben.
Syn.: Pension, Ruhegeld.
Zus.: Betriebsrente, Hinterbliebenenrente, Invalidenrente, Waisenrente, Witwenrente, Zusatzrente.
2. in Rente gehen (ugs.): aus Altersgründen nicht mehr arbeiten und eine Rente beziehen:
letztes Jahr ist sie in Rente gegangen.

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Rẹn|te 〈f. 19regelmäßiges Einkommen aus Versicherung (Alters\Rente, Berufsunfähigkeits\Rente) od. Vermögen ● die \Renten anheben, erhöhen, kürzen; jmdm. eine \Rente aussetzen, zahlen; \Rente bekommen, beziehen; in \Rente gehen 〈umg.〉 erstmalig die Altersrente erhalten [<mhd. rente <afrz. rente „Einkünfte, Gewinn, Zinsertrag“] Siehe auch Info-Eintrag: Rente - info!

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Rẹn|te , die; -, -n [mhd. rente = Einkünfte; Vorteil < (a)frz. rente, über das Vlat. zu lat. reddere = zurückgeben]:
1.
a) regelmäßiger, monatlich zu zahlender Geldbetrag, der jmdm. als Einkommen aufgrund einer [gesetzlichen] Versicherung bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, bei Erwerbsunfähigkeit o. Ä. zusteht:
eine hohe, niedrige, kleine R.;
dynamische, dynamisierte (den Veränderungen der Bruttolöhne angepasste) -n;
eine R. beantragen, bekommen, beziehen;
Anspruch auf eine R. haben;
jmdn. auf R. setzen (ugs.; berenten);
auf/in R. gehen (ugs.; aufgrund der erreichten Altersgrenze aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden u. eine Rente beziehen);
auf/in R. sein (ugs.; Rentner[in] sein);
b) regelmäßige Zahlungen, die jmd. aus einem angelegten Kapital, aus Rechten gegen andere, als Zuwendung von anderen o. Ä. erhält.
2. (Wirtsch.) festverzinsliches Wertpapier, Anleihe.

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Rente
 
[mittelhochdeutsch rente »Einkünfte«, »Vorteil«, von altfranzösisch rente, zu lateinisch reddere »zurückgeben«],
 
 1) allgemein: regelmäßige Zahlung, die jemand aus einem angelegten Kapital, auf der Grundlage von Rechtsansprüchen oder als freiwillige Zuwendung erhält.
 
 2) Sozialrecht: periodisch gezahlter Geldbetrag, der jemandem aufgrund der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen in der Sozialversicherung (v. a. gesetzliche Rentenversicherung und Unfallversicherung) oder aufgrund einer privaten Versicherung (v. a. Lebensversicherung) zusteht.
 
 3) Volkswirtschaftslehre: Einkommen, das nicht auf Arbeitsleistung, sondern auf Vermögen beruht, z. B. auf Eigentum an Grund und Boden (Grundrente) oder auf Geldvermögen (insofern gleichbedeutend mit dem Zins). Der Begriff spielt auch in der Preistheorie eine Rolle, wenn der Käufer einer Ware im Marktgleichgewicht einen niedrigeren Preis zahlt, als er zu zahlen bereit ist (Konsumentenrente, Konsum), oder wenn ein Anbieter besonders kostengünstig produziert und einen höheren Preis erlöst, als ursprünglich gefordert (Produzentenrente).
 

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Rẹn|te, die; -, -n [mhd. rente = Einkünfte; Vorteil < (a)frz. rente, über das Vlat. zu lat. reddere = zurückgeben]: a) regelmäßiger, monatlich zu zahlender Geldbetrag, der jmdm. (als Einkommen aufgrund einer gesetzlichen Versicherung bei Erreichen der entsprechenden Altersgrenze, bei Erwerbsunfähigkeit o. Ä.) zusteht: eine hohe, niedrige, schmale, kleine, bescheidene, ausreichende R.; dynamische, dynamisierte (den Veränderungen der Bruttolöhne angepasste) -n; eine R. beantragen, beanspruchen, bekommen, beziehen; Anspruch auf eine R. haben; jmdn. auf R. setzen (ugs.; berenten); *auf/in R. gehen (ugs.; aufgrund der erreichten Altersgrenze aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden u. eine Rente beziehen): Als Saft auf R. gegangen war, sind noch lange von überall Fahrer gekommen und haben nach ihm gefragt (Plenzdorf, Legende 21); auf/in R. sein (ugs.; Rentner sein): ... eine Alte ... Die lauerte den ganzen Tag hinter der Gardine, weil sie längst auf R. war (Stern 39, 1980, 117); b) regelmäßige Zahlungen, die jmd. aus einem angelegten Kapital, aus Rechten gegen andere, als Zuwendung von anderen o. Ä. erhält: da die Verpachtung seiner Ländereien ihm jährlich zwölftausend Pfund R. bringe (Mostar, Unschuldig 24).

Universal-Lexikon. 2012.