Akademik

ungehörig
heikel; zotig; lasziv; anzüglich; derb; schlüpfrig; zweideutig; anstößig; anrüchig; frivol; nicht salonfähig

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un|ge|hö|rig ['ʊngəhø:rɪç] <Adj.> (geh.):
die Regeln des Anstands, der guten Sitten verletzend:
er ist schon einige Male durch seine ungehörigen Antworten aufgefallen.
Syn.: anstößig, ausfallend, ausfällig, dreist (abwertend), frech, unanständig, unartig, ungebührlich (geh.), ungezogen, unpassend, unverfroren (emotional), unverschämt.

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ụn|ge|hö|rig 〈Adj.〉 so, wie es sich nicht gehört, nicht der guten Sitte entsprechend, unehrerbietig (Antwort, Benehmen)

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ụn|ge|hö|rig <Adj.>:
nicht den Regeln des Anstands, der guten Sitte entsprechend; die geltenden Umgangsformen verletzend:
ein -es Benehmen;
eine -e (freche, vorlaute) Antwort geben;
sich u. aufführen.

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ụn|ge|hö|rig <Adj.>: nicht den Regeln des Anstands, der guten Sitte entsprechend; die geltenden Umgangsformen verletzend: ein -es Benehmen; etw. in -em Ton sagen; eine -e (freche, vorlaute) Antwort geben; ein solches Verhalten ist einfach u.; Es galt als u., anderen seine Gefühle zu zeigen (Grossmann, Liebe 131); sich u. aufführen.

Universal-Lexikon. 2012.