Ver|brau|cher|schutz 〈m.; -es; unz.〉 Schutz des Verbrauchers vor Übervorteilung
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Ver|brau|cher|schutz, der <o. Pl.>:
Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die die Verbraucher vor Übervorteilung u. a. schützen sollen.
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Verbraucherschutz,
Konsumẹntenschutz, die Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die den Verbraucher vor Benachteiligungen im Wirtschaftsleben schützen und seine v. a. rechtliche Stellung stärken sollen. Die im Rahmen des Verbraucherschutzes bestehenden Gesetze und Vorschriften können unterschieden werden in solche, die eine korrekte und möglichst umfassende Information des Verbrauchers als Grundlage seiner Kaufentscheidungen sichern (z. B. Lebensmittel-Kennzeichnungs-VO, Preisangaben-VO), ferner solche, die der Sicherheit und der Gesundheit der Verbraucher dienen (z. B. neben dem Lebensmittel- auch das Arzneimittelrecht sowie die Produkthaftung und das Produktsicherheitsgesetz), und solche, die dem einzelnen Verbraucher in bestimmten Rechtsgeschäften des täglichen Lebens besonderen Schutz gewähren sollen. Dazu gehören neben dem Wettbewerbsrecht (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und dem Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen die im Verbraucherkreditgesetz und anderen Vorschriften (z. B. über den Reisevertrag, Fernabsatzgesetz) enthaltenen Bestimmungen über das Recht des Käufers auf Rücktritt vom Vertrag beziehungsweise Widerruf z. B. beim Haustürgeschäft und beim Ratenkauf. Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz sind in den vergangenen Jahren v. a. in Umsetzung von EG-Richtlinien ergangen. Nach Art. 95 Absatz 3 EG-Vertrag ist beim Verbraucherschutz von einem hohen Schutzniveau auszugehen. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von BSE wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft umgebildet und diesem die Zuständigkeit für Verbraucherschutz (einschließlich Lebensmittel und Bedarfsgegenstände, Veterinärmedizin) aus dem Gesundheitsministerium und für Verbraucherpolitik aus dem Wirtschaftsministerium übertragen.
H. R. Sangenstedt: Meine Rechte als Verbraucher (21991);
G. Borchert: V.-Recht (1994).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Verbraucherschutz: Grundlagen
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Ver|brau|cher|schutz, der: Gesamtheit der rechtlichen Vorschriften, die die Verbraucher vor Übervorteilung u. a. schützen sollen: der V. bekommt einen immer höheren Stellenwert.
Universal-Lexikon. 2012.