Wẹt|ter|dienst 〈m. 1〉 regelmäßige Berichterstattung über das Wetter u. seine voraussichtl. Entwicklung durch die Wetterämter
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Wẹt|ter|dienst, der:
[Gesamtheit der Einrichtungen zur] Beobachtung, Erforschung u. Voraussage des ↑ 2Wetters (1).
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Wetterdienst,
meteorologischer Dienst, die Gesamtheit der (staatlich organisierten) Dienste, die sich mit der Messung, Registrierung, Verarbeitung und Veröffentlichung von Wetterdaten im allgemeinen Interesse, insbesondere zur Erstellung von Wettervorhersagen und Wetterkarten, befassen, aber u. a. auch Kunden in der gewerblichen Wirtschaft und Landwirtschaft mit Informationen versorgen und klimatologische Auskünfte und Gutachten erstellen. In Deutschland ist der Deutsche Wetterdienst (Sitz: Offenbach am Main) mit der Wahrnehmung aller öffentlichen wetterdienstlichen Aufgaben betraut (seit 1990 einschließlich der Einrichtungen des früheren Meteorologischen Dienstes der DDR mit Sitz in Potsdam), in Österreich die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (Sitz: Wien), in der Schweiz die Schweizerische Meteorologische Anstalt (Sitz: Zürich). Neben den Zentralen haben die Wetterdienste Niederlassungen mit regionalen Zuständigkeiten. Spezialdienste beim Deutschen Wetterdienst sind u. a. der Seewetterdienst (Verbreitung von Seewetterberichten, Wettervorhersagen und Warnungen für die Seeschifffahrt), der für Deutschland vom Geschäftsfeld Seeschifffahrt des Deutschen Wetterdiensts in Hamburg wahrgenommen wird, sowie der Flugwetterdienst, mit dem das Geschäftsfeld Luftfahrt des Deutschen Wetterdiensts betraut ist. Die Wetterdienste der einzelnen Staaten sind auf internationale Zusammenarbeit im Rahmen der WMO angewiesen.
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Wẹt|ter|dienst, der: [Gesamtheit der Einrichtungen zur] Beobachtung, Erforschung u. Voraussage des Wetters.
Universal-Lexikon. 2012.