ökologisch
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bio|lo|gisch [bio'lo:gɪʃ] <Adj.>:1.
a) auf die Biologie bezüglich, mit den Mitteln der Biologie [erfolgend]:
eine biologische Untersuchung; der biologische Vater.
b) die Lebensvorgänge betreffend:
die biologische Wirkung der radioaktiven Strahlen; das Altern stellt einen biologischen Prozess dar; biologische (durch die Verbreitung schädlicher Mikroorganismen wirksame) Waffen.
2. aus pflanzlichen oder tierischen Stoffen bestehend, hergestellt:
ein biologisches Präparat; biologische Zahnpasta; biologischer Dünger.
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bio|lo|gisch 〈Adj.〉
1. die Biologie betreffend, zu ihr gehörig, auf ihr beruhend
2. ohne chem. Stoffe, ohne Giftstoffe
● \biologischer Anbau von Gemüse; \biologische Waffen Bakterien, Viren u. a. Seuchen verbreitende Mittel einer Kriegsführung (völkerrechtlich verboten)
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bio|lo|gisch <Adj.>:
etw. b. untersuchen.
2. den Gegenstand der Biologie, die lebendige Natur, Lebensvorgänge u. -beschaffenheit, betreffend, dazu gehörend, darauf beruhend:
-e Vorgänge im menschlichen Körper;
-e Waffen (Biowaffen).
3. aus natürlichen Stoffen hergestellt:
-e Kleidung.
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biologisch,
1) allgemein: 1) die Biologie betreffend; 2) naturbedingt; aus natürlichen Stoffen hergestellt, naturbelassen.
2) Kennzeichnung von Lebensmitteln, die aus ökologischem Anbau stammen und daher weniger mit Giften aus der Anwendung von Agrochemikalien belastet sind; gebräuchlich sind auch die Bezeichnungen »ökologisch« oder »Biolebensmittel«. Im Juni 1992 trat eine Verordnung der EWG in Kraft, nach der pflanzliche Produkte nur dann mit der Bezeichnung »biologisch« oder »ökologisch« oder gleichsinnig versehen werden dürfen, wenn sie nach von der EWG festgelegten Richtlinien zur ökologischen Landwirtschaft angebaut wurden. Seit 1. 1. 1993 können Biolebensmittel innerhalb der EWG (seit 1. 11. 1993 Europäische Gemeinschaft, Abkürzung EG) mit dem Hinweis »Ökologische Agrarwirtschaft-EWG Kontrollsystem« gekennzeichnet werden, unter der Voraussetzung, dass ein solches Produkt zu 95 % aus ökologischem Anbau stammt (seit 1994 wird von der Mehrheit der EG-Länder eine Herabsetzung dieser Grenze auf 70 % befürwortet). Die EG-Verordnung Ökologischer Landbau wurde seit ihrer Verabschiedung mehrfach ergänzt und verändert, u. a. durch Verordnungen über Zutaten, Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfen in Biolebensmitteln sowie über zum ausnahmsweisen Einsatz im ökologischen Landbau zugelassene Düngemittel und Bodenverbesserer. Ein Regelungsteil für tierische Produkte im Rahmen der EG-Verordnung Ökologischer Landbau wird seit 1995 erarbeitet.
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bio|lo|gisch <Adj.>: 1. die ↑Biologie (1) betreffend, zu ihr gehörend, auf ihr beruhend: -e Forschungen; etw. b. untersuchen. 2. den Gegenstand der Biologie, die lebendige Natur, Lebensvorgänge u. -beschaffenheit, betreffend, dazu gehörend, darauf beruhend: -e Vorgänge im menschlichen Körper; Die Alternative des -en (mit natürlichen, nicht künstlichen, schädigenden Mitteln betriebenen) Landbaus (Basler Zeitung 2. 10. 85, 34); hat sich Peter von Siemens entschlossen, ... eine eigene Farm einzurichten, deren Produkte er nur noch b. (mit natürlichen Mitteln) düngen lässt (Delius, Siemens-Welt 67); -e (bes. bakterielle) Waffen. 3. aus natürlichen Stoffen hergestellt: -e Zahnpasta, Holzschutzmittel, Kleidung.
Universal-Lexikon. 2012.