Knọ|chen|mark|trans|plan|ta|ti|on 〈f. 20; Med.〉 Übertragung von Knochenmark, das einem geeigneten Spender entnommen wurde, zu therapeutischen Zwecken, z. B. bei Leukämieerkrankungen
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Knọ|chen|mark|trans|plan|ta|ti|on, die (Med.):
Transplantation von (gespendetem) Knochenmark (zur Behandlung von Leukämie o. Ä.).
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Knochenmarktransplantation,
Übertragung von Zellen des Knochenmarks, die durch Punktion markreicher platter Knochen (Brustbein, Beckenkamm) von einem Spender gewonnen und nach Aufschwemmung in Nährlösung intravenös injiziert werden. Sie enthalten die unreifen Stammzellen des Immunsystems und des Blutes, die im Empfänger zu funktionstüchtigen Zellen ausreifen. Eine Knochenmarktransplantation wird bei angeborenen oder erworbenen Funktionsstörungen des Knochenmarks vorgenommen (z. B. Knochenmarkaplasie, aplastische Anämie, Strahlenschäden). Die wichtigste Indikation ist die Behandlung einiger Leukämien (Blutkrebs) nach hoch dosierter zytostatischer oder Strahlenbehandlung, bei der versucht wird, alle Tumorzellen zu eliminieren, wobei auch das gesunde Knochenmark zerstört wird. Knochenmark enthält auch reife Lymphozyten. Aufgrund immunologischer Reaktionen ist bei Knochenmarktransplantationen eine hohe Übereinstimmung des HLA-Systems zwischen Empfänger und Spender erforderlich, die bei sehr nahen Verwandten gegeben ist. Häufigste Komplikation bei einer Knochenmarktransplantation ist die Graft-versus-Host-Reaktion, bei der sich die übertragenen Lymphozyten gegen das Gewebe des Empfängers richten (v. a. Magen-Darm-Kanal, Leber, Haut) und die tödlich enden kann. Diese Reaktion versucht man durch Anreicherung der Stammzellen mit der Abtrennung reifer Lymphozyten aus dem Transplantat zu mindern. Außerdem ist eine Behandlung des Empfängers mit Immunsuppressiva notwendig.
In jüngster Zeit wird die Knochenmarktransplantation zunehmend durch die Gabe von aus dem Blut hoch angereicherten Stammzellen, die das Oberflächenmerkmal CD34 tragen, ersetzt (Stammzellentransplantation). Diese Behandlung weist geringere immunologische Komplikationen auf und lässt dadurch auch Nichtverwandte als Spender zu. Eine inzwischen seltenere Komplikation stellt das Nichtangehen des Transplantats dar. Bei allen Patienten besteht bis zur vollen Funktionstüchtigkeit des Immunsystems, die nach einigen Wochen erreicht wird, eine Immunschwäche mit Gefährdung durch Infektionskrankheiten, v. a. in Form auch tödlich verlaufender Lungenentzündungen. Die Immunschwäche erfordert in dieser Zeit die Isolierung in sterilen Räumen. Eine Sonderform der Knochenmarktransplantation ist die autologe Knochenmarktransplantation, bei der z. B. einem Leukämiepatienten Knochenmarkzellen vor einer hoch dosierten Tumortherapie entnommen, konserviert und nach Abschluss der Behandlung zurückgegeben werden. Sie führt nicht zu immunologischen Komplikationen; da aber das Knochenmark meist auch Tumorzellen enthält, auch nicht zu einem langfristigen Rückgang der Krankheitserscheinungen.
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Knọ|chen|mark|trans|plan|ta|ti|on, die (Med.): Transplantation von (gespendetem) Knochenmark (zur Behandlung von Leukämie o. Ä.).
Universal-Lexikon. 2012.