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Kriegswirtschaft
Kriegs|wirt|schaft, die:
auf die Erfordernisse des Krieges hin ausgerichtete Volkswirtschaft eines Landes.

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Kriegswirtschaft,
 
die zentral geplante und mit staatlichen Zwangsmitteln durchgesetzte Orientierung einer Volkswirtschaft am Primat der Deckung des militärischen Bedarfs (Rüstung) in unmittelbarer Vorbereitung auf einen Krieg oder im Krieg im Unterschied zur Friedenswirtschaft mit integrierter Verteidigungswirtschaft. Wann sich der Übergang von der Friedenswirtschaft zur Kriegswirtschaft vollzieht, bestimmt die Politik.
 
Während der beiden Weltkriege war kein Krieg führender Staat - trotz eines im Krieg möglicherweise noch real steigenden Sozialprodukts - in der Lage, die militärischen Mehranforderungen ohne Einschränkungen des zivilen Konsums zu decken. Güterproduktion für den Kriegsverbrauch erfordert starke Änderungen in der Produktionsstruktur, im Einsatz der Investitionsmittel und der Arbeitskräfte (auch unter Einbeziehung von Zwangsarbeitern), führt häufig zur Unternehmenskonzentration und ist mit Umorientierungen im Außenhandel sowie Verlagerungen in der Einkommensverwendung zugunsten des Staatsverbrauchs verbunden. Je stärker die Rüstungsproduktion forciert und der private Konsumverzicht als Quelle der Kriegsbedarfsdeckung herangezogen werden muss, umso einschneidender greift der Staat dirigistisch in die Güter-, Kapital- und Devisenmärkte ein.
 
Die Kriegswirtschaft ist allgemein durch geringe Lagerhaltung, Voll- und Überbeschäftigung, zivile Unterversorgung sowie andauernde inflationäre Preisauftriebstendenzen gekennzeichnet. Um diese einzudämmen, werden in allen Krieg führenden Staaten verschiedenste Maßnahmen der Einkommensabschöpfung ergriffen (z. B. Steuererhöhungen, Zwangsanleihen); Preise und Löhne werden häufig eingefroren.
 
Die beiden Weltkriege hinterließen in allen Krieg führenden und von den Kriegen betroffenen Staaten schwere wirtschaftliche und finanzielle Belastungen, die den Aufbau der Friedenswirtschaft erschwerten oder verzögerten. In vielen Staaten hat die Kriegsfinanzierung einen die Währung zerrüttenden Geldüberhang hinterlassen, der z. B. in Deutschland erst durch die Währungsreform von 1948 beseitigt wurde.
 
Literatur:
 
L. Herbst: Der Totale Krieg u. die Ordnung der Wirtschaft (1982);
 W. Naasner: Neue Machtzentren in der dt. K. 1942-1945 (1994).

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Kriegs|wirt|schaft, die: auf die Erfordernisse des Krieges hin ausgerichtete Volkswirtschaft eines Landes: K., Zivilschutz und Armee bilden eine ausgewogene Infrastruktur für Kampf und Überleben (NZZ 24. 8. 83, 21).

Universal-Lexikon. 2012.