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rausschmeißen
hinausbefördern (umgangssprachlich); verschieben; verlagern; die Tür weisen (umgangssprachlich); vor die Tür setzen (umgangssprachlich); entfernen; hinauswerfen; in die Flucht schlagen (umgangssprachlich); räumen; ausquartieren; auf die Straße setzen (umgangssprachlich); entbinden; freistellen; (eiskalt) abservieren (umgangssprachlich); absägen (umgangssprachlich); zur Tür rauskehren (umgangssprachlich); rauswerfen (umgangssprachlich); entlassen; entpflichten; schassen (umgangssprachlich); kündigen; abdanken lassen; feuern (umgangssprachlich)

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raus||schmei|ßen 〈V. tr. 222; hat; umg.〉
1. etwas \rausschmeißen heraus-, hinauswerfen
2. jmdn. \rausschmeißen jmdn. hinausschmeißen, absetzen, beurlauben
● schmeiß ihn raus!; er schmiss ihn raus

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raus|schmei|ßen <st. V.; hat (ugs.):
1. nach draußen werfen:
sie hatte meine Kleider zum Fenster rausgeschmissen.
2.
a) (bes. etw., was man nicht gebrauchen kann) kurzerhand aus etw. entfernen, weg-, hinausschaffen:
den ganzen alten Plunder sollte man r.;
Ü da wurden mehrere Tausend Euro [zum Fenster] rausgeschmissen (unnötig ausgegeben);
man sollte den Artikel aus dem Grundgesetz rausschmeißen;
b) (mit energischer Entschiedenheit) nach draußen weisen, hinausweisen:
als der Mann mit den anderen Gästen Streit anfangen wollte, hat der Wirt ihn rausgeschmissen;
c) zwingen, etw. für immer zu verlassen; durch Kündigung, Entlassung, Ausschluss o. Ä. kurzerhand aus etw. entfernen:
jmdn. aus einer Firma, einem Verein, einer Partei r.

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raus|schmei|ßen <st. V.; hat (ugs.): rauswerfen.

Universal-Lexikon. 2012.