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ent|wi|schen [ɛnt'vɪʃn̩], entwischte, entwischt <itr.; ist (ugs.):sich (durch heimliches Weglaufen) einer Bedrohung, Ergreifung oder Bewachung entziehen:
noch einmal wird er ihnen nicht entwischen; die Verdächtige war durch die Hintertür entwischt.
Syn.: ↑ abhauen (ugs.), sich ↑ absetzen (ugs.), ↑ ausreißen (ugs.), sich ↑ davonmachen (ugs.), sich ↑ dünnmachen (ugs.), durch die Lappen gehen (ugs.), ↑ durchbrennen (ugs.), ↑ entfliehen, ↑ entkommen, ↑ entlaufen, ↑ entrinnen, ↑ entweichen, ↑ fliehen, ↑ flüchten, stiften gehen (ugs.), ↑ untertauchen, sich ↑ verdrücken (ugs.), sich ↑ verziehen (ugs.).
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ent|wị|schen 〈V. intr.; ist〉 jmdm. \entwischen entkommen, entschlüpfen ● der Dieb ist der Polizei entwischt
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ent|wị|schen <sw. V.; ist [mhd. entwischen, ahd. intwisken] (ugs.):
[unter Anwendung einer List] entkommen, sich schnell u. unauffällig einem Zugriff o. Ä. entziehen:
durch die Hintertür e.;
der Polizei e.
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ent|wị|schen <sw. V.; ist [mhd. entwischen, ahd. intwisken] (ugs.): [unter Anwendung einer List] entkommen, sich schnell u. unauffällig einem Zugriff o. Ä. entziehen: aus dem Gefängnis, ins Ausland, durch die Hintertür e.; der Polizei e.; Sie dachte, sie könnte mir so e. (A. Zweig, Claudia 58); der Zahlmeister hatte die Dunkelheit ausgenutzt, um dem Fest zu e. (Gaiser, Jagd 117).
Universal-Lexikon. 2012.