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Ruder
Skull; Riemen; Steuerruder; Steuer; Paddel

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Ru|der ['ru:dɐ], das; -s, -:
1. Vorrichtung zum Steuern eines Schiffs:
das Ruder führen; das Ruder ist gebrochen.
Syn.: 1 Steuer.
Zus.: Steuerruder.
2. Stange mit flachem Ende zum Fortbewegen eines Bootes:
die Ruder auslegen, einziehen.
Syn.: Paddel, Riemen.

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Ru|der 〈n. 13
1. 〈volkstüml.〉 Riemen
2. Steuer, Vorrichtung zum Steuern (eines Schiffes od. Flugzeugs)
3. 〈Jägerspr.〉 Fuß (des Schwans); →a. Latsche2
● das \Ruder der Regierung, des Staates führen, halten 〈fig.〉 an der Spitze der Regierung stehen; die \Ruder auslegen, einziehen; das \Ruder gerade noch herumreißen können 〈fig.〉; am \Ruder sein 〈fig.; umg.〉 an der Macht; am \Ruder sitzen; ans \Ruder kommen 〈fig.; umg.〉 an die Macht, in eine einflussreiche Stellung [<ahd. ruodar, engl. rudder „Steuerruder“; zu mhd. rüejen, mnddt. rojen „rudern“; zu idg. *er(ə)-, *re- „rudern“]

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Ru|der, das; -s, - [mhd. ruoder, ahd. ruodar, zu einem Verb mit der Bed. »rudern« u. eigtl. = Gerät, mit dem man rudert]:
1. zum Fortbewegen eines Ruderbootes dienende längere Stange, die an dem ins Wasser zu tauchenden Ende in ein leicht gewölbtes, breiteres Blatt ausläuft:
die R. auslegen, eintauchen, durchziehen, streichen (gegen die Fahrtrichtung stemmen, um zu bremsen od. zu wenden), ausheben (aus dem Wasser heben), einziehen;
sich in die R. legen (1. kräftig rudern: er musste sich kräftig in die R. legen, um gegen die Strömung anzukommen. 2. ugs.; eine Arbeit o. Ä. mit Energie in Angriff nehmen u. durchführen).
2. Vorrichtung zum Steuern eines Schiffes mit einem meist senkrecht unten am Heck angebrachten Ruderblatt; Steuerruder:
das R. führen (das Schiff steuern);
R. legen (Seemannsspr.; das Ruder mithilfe der Ruderpinne od. des Steuerrads in eine bestimmte Richtung drehen);
das R. herumwerfen;
das R. (die Steuerung des Schiffes) übernehmen;
am R. stehen, sitzen (das Schiff steuern);
das Schiff läuft aus dem R. (Seemannsspr.; gehorcht ihm nicht u. kommt vom Kurs ab);
Ü die Regierungspartei sah sich gezwungen, das R. herumzuwerfen (ihren politischen Kurs zu ändern);
das R. herumreißen (einer schlechten Entwicklung durch geeignete Maßnahmen eine neue Wendung geben);
ans R. kommen/gelangen (ugs.; bes. im politischen Bereich die Führung erlangen: er ist durch einen Putsch ans R. gekommen);
am R. sein/bleiben (ugs.; bes. im politischen Bereich die Führung innehaben, behalten: dort sind immer noch die Kommunisten am R.);
aus dem R. laufen (außer Kontrolle geraten, eine unerwünschte Entwicklung nehmen).
3. (Flugw.)
a) Kurzf. von Höhenruder;
b) Kurzf. von Querruder;
c) Kurzf. von Seitenruder.

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Ruder,
 
1) Flugzeug: bewegliche Steuerflächen am Tragflügel (Querruder) und Leitwerk, durch deren Ausschlag Luftkräfte erzeugt werden, die Drehungen des Flugzeugs um dessen Hauptachsen bewirken.
 
 2) Jägersprache: die Füße der Schwimmvögel und die Flossen des Seehundes.
 
 3) Schiffbau: tragflächenförmiger und um eine im Allgemeinen senkrechte Achse drehbarer Profilkörper oder drehbare Fläche von annähernd rechteckiger Form am Heck, seltener auch am Bug (z. B. bei Fährschiffen), mit denen eine Kursänderung des Schiffes herbeigeführt werden kann. Bei einem Ausschlag des Ruders nach einer Schiffsseite entsteht durch die Umströmung senkrecht zur Ruderebene eine Ruderkraft, deren Querkraftkomponente das Schiff um den Drehpunkt in der Schwerpunktachse dreht. Das Schiff schwenkt dabei nach der Seite, nach der das Ruder ausgelenkt wird.
 
Man unterteilt Ruder 1) nach dem Querschnitt in Plattenruder (nur noch bei Booten und Binnenschiffen) und Profil- oder Verdrängungsruder mit gewölbten Außenflächen, die durch Stegplatten ausgesteift sind; 2) nach der Aufhängung in oben und unten gelagerte Ruder, oben und in der Mitte gelagerte Halbschweberuder und nur oben befestigte Schwebe- oder Spatenruder (bei spatenförmigem Ruderblatt); 3) nach der Lage des Ruderschaftes (Achse, um die das Ruderblatt gedreht wird) in Balanceruder (Simplex-Balanceruder), bei denen zum Ruderlegen geringere Kräfte notwendig sind, weil ein Teil des Ruderblatts vor der Drehachse liegt, und Halbbalanceruder mit einem stromlinienförmigen festen Leitkopf vor dem Ruder. Sonderbauarten bei Binnenschiffen sind Zwei- und Dreiflächenruder, mit denen auch bei Tiefgangsbeschränkungen die notwendige Ruderfläche aufgebracht wird. So dreht z. B. beim Jenckelruder die mittlere Ruderfläche nur etwa halb so schnell wie die äußere. Die mittlere Fläche bildet beim Ruderlegen mit einer seitlichen Ruderfläche ein verlängertes Strömungsprofil, dessen Umströmung von anderen Seitenrudern unterstützt wird. Dadurch tritt schon bei kleinem Ausschlagwinkel eine hohe Wirkung auf, und bei Ruderendlage wird der Propellerstrahl um 90 ºC bei geringem Druckverlust umgelenkt. Ruderpropeller erhöhen die Steuerwirkung. Schiffe mit Ruderpropeller können auch ohne Schlepper an- und ablegen. Beim Düsenruder wird der Propeller von einer um die Ruderachse drehbaren Düse umschlossen, die den Propellerstrahl zum Steuern in die gewünschte Richtung lenkt (Kort-Düse). Das Bugstrahlruder besteht aus einem Propeller, der in einem querschiffs eingebauten Rohr angebracht ist, durch das mit Propeller oder Pumpe das Wasser in die gewünschte Richtung gedrückt wird (Querschubanlage). An U-Booten sind paarweise angeordnete Tiefenruder vorhanden, mit denen sie um die waagerechte Achse gedreht werden können.
 
 4) Sport: oft fälschlich für Riemen und Skulls verwendete Bezeichnung.
 

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Ru|der, das; -s, - [mhd. ruoder, ahd. ruodar, zu einem Verb mit der Bed. „rudern“ u. eigtl. = Gerät, mit dem man rudert]: 1. zum Fortbewegen eines Ruderbootes dienende längere Stange, die an dem ins Wasser zu tauchenden Ende in ein leicht gewölbtes, breiteres Blatt ausläuft: die R. auslegen, eintauchen, durchziehen, streichen (gegen die Fahrtrichtung stemmen, um zu bremsen od. zu wenden), ausheben (aus dem Wasser heben), einziehen; *sich in die R. legen (1. kräftig rudern: er musste sich kräftig in die R. legen, um gegen die Strömung anzukommen. 2. ugs.; eine Arbeit o. Ä. mit Energie in Angriff nehmen u. durchführen). 2. Vorrichtung zum Steuern eines Schiffes mit einem meist senkrecht unten am Heck angebrachten Ruderblatt; Steuerruder: das R. führen (das Schiff steuern); R. legen (Seemannsspr.; das Ruder mithilfe der Ruderpinne od. des Steuerrads in eine bestimmte Richtung drehen); das R. herumwerfen; das R. (die Steuerung des Schiffes) übernehmen; am R. stehen, sitzen (das Schiff steuern); das Schiff läuft aus dem R. (Seemannsspr.; gehorcht ihm nicht u. kommt vom Kurs ab); Ü die Regierungspartei sah sich gezwungen, das R. herumzuwerfen (ihren politischen Kurs zu ändern); *ans R. kommen/gelangen (ugs.; bes. im politischen Bereich die Führung erlangen): er ist durch einen Putsch ans R. gekommen; am R. sein/bleiben (ugs.; bes. im politischen Bereich die Führung innehaben, behalten): dort sind immer noch die Kommunisten am R.; aus dem R. laufen (außer Kontrolle geraten, eine unerwünschte Entwicklung nehmen). 3. (Flugw.) a) kurz für ↑Höhenruder; b) kurz für ↑Querruder; c) kurz für ↑Seitenruder. 4. (Jägerspr.) (beim Auerhahn) Gesamtheit der Schwanzfedern.

Universal-Lexikon. 2012.