Billigflaggen,
billige Flaggen, Flags of convenience ['flaegz ɔv kən'viːniəns, englisch], offene Regịster, Bezeichnung für die Nationalflaggen der Staaten, die im Gegensatz zu den traditionellen Schifffahrtsländern ausländischen Reedereien einen leichten Zugang zu ihren Schifffahrtsregistern ermöglichen, nur geringe oder keine Steuern und Registergebühren erheben und eine Schiffsbesatzung mit ausländischen Seeleuten nach Belieben gestatten. Zwar gelten auch in den so genannten Billigflaggenländern die internationalen Sicherheitsvorschriften für alle Schiffe, deren Umsetzung wird aber national geregelt. In Panama sind 15,7 % aller Tanker der Welt registriert, es ist damit die größte Schifffahrtsnation. Weiter gehören Liberia, Tonga, Togo, Malta, Zypern, Tuvalu, Vanuatu und Antigua zu den Billigflaggenländern. Reeder, die ausflaggen, d. h. zu einer Billigflagge wechseln, können dadurch erhebliche Personal- und Kapitalkosteneinsparungen erzielen, u. a. wegen geringerer Sicherheitsanforderungen. Etwa 721 deutsche Schiffe fahren zurzeit (2000) unter ausländischer Flagge (bevorzugt Antigua&Barbuda, Liberia, Zypern und Malta). Aufgrund wiederholter Havarien von Tankern, die unter Billigflaggen fahren, fordern westeuropäische Flotteneigner, die Qualitätsstandards international durchzusetzen, damit diese nicht mit Billigflaggen umgangen werden können; Flagge (Flaggenrecht).
Universal-Lexikon. 2012.