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aufschieben
hinauszögern; verzögern; zurückhalten; retardieren; zurückstellen; intermittieren; passen (müssen); verschieben; vertagen; aussetzen

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auf|schie|ben ['au̮fʃi:bn̩], schob auf, aufgeschoben <tr.; hat:
1. schiebend öffnen:
ein Fenster, eine Tür aufschieben.
2. auf einen [unbestimmten] späteren Zeitpunkt verschieben:
die Beantwortung einer Frage, dringende Reparaturen, die Abreise [immer wieder] aufschieben.
Syn.: auf die lange Bank schieben (ugs.), auf Eis legen (ugs.), hinausziehen, verschleppen, vertagen, verzögern.

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auf||schie|ben 〈V. tr. 212; hat
1. durch Schieben öffnen (Schiebetür)
2. auf etwas anderes schieben
3. 〈Bgb.〉 in den Förderkorb schieben (Förderwagen)
4. 〈fig.〉 hinausschieben, verschieben bis später, verzögern
● eine Reise, ein Vorhaben \aufschieben; etwas von einem Tage zum anderen \aufschieben; →a. aufheben

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auf|schie|ben <st. V.; hat:
1.
a) durch Schieben öffnen:
ein Schiebefenster, eine Tür a.;
b) zurückschieben:
den Riegel a.
2. auf einen späteren Zeitpunkt verschieben:
die Abreise, die Entscheidung [auf den, bis zum nächsten Tag] a.;
R aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

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auf|schie|ben <st. V.; hat: 1. a) durch Schieben öffnen: ein Schiebefenster a.; Waggontüren wurden aufgeschoben, Männer sprangen heraus, reckten sich (Kant, Aufenthalt 77); b) zurückschieben: den Riegel a. 2. auf einen späteren Zeitpunkt verschieben: die Abreise, die Entscheidung [auf den, bis zum nächsten Tag] a.; Aber dass der Martin mit seinen ledigen Kindern noch einmal die Hochzeit aufschiebt (Kühn, Zeit 210); R aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Universal-Lexikon. 2012.