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bän|di|gen ['bɛndɪgn̩] <tr.; hat:unter seinen Willen zwingen, zum Gehorsam bringen:
ein Tier bändigen; die lebhaften Kinder waren kaum zu bändigen.
Syn.: ↑ beherrschen, ↑ beruhigen, ↑ bezähmen, im Zaum halten, in Schranken halten, ↑ mäßigen, ↑ zähmen, ↑ zügeln, ↑ zurückhalten.
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bạ̈n|di|gen 〈V. tr.; hat〉
1. 〈urspr.〉 an ein Band legen, am Band halten
2. 〈heute〉
2.1 zähmen, unterwerfen (Tiere)
2.2 zur Ruhe, unter Kontrolle bringen, beruhigen (Menschen)
2.3 bezwingen, unterdrücken (Gefühle)
● ich weiß nicht, wie ich das wilde Kind \bändigen soll; der sich wehrende Gefangene war kaum zu \bändigen [→ Band1, binden]
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[trotz starken Widerstandes] unter seinen Willen zwingen; [be]zähmen, zum Gehorsam bringen:
das Pferd b.;
er konnte sich überhaupt nicht b. (zusammennehmen);
die Kinder sind heute nicht zu b. (sind sehr ausgelassen);
Ü Naturgewalten, seinen Zorn b.;
sie hatte ihr Haar in einem Knoten gebändigt.
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bạ̈n|di|gen <sw. V.; hat [zu veraltet bändig, mhd. bendec = (von Hunden) festgebunden, zu 1↑Band]: [trotz starken Widerstandes] unter seinen Willen zwingen; [be]zähmen, zum Gehorsam bringen: es gelang ihm nicht, das Pferd zu b.; Einige von ihnen bändigten die Frau des Hauses (Erné, Fahrgäste 146); Kannst du dich nicht ein bisschen b. (zusammennehmen), Hermann? (Bieler, Bär 68); die Kinder sind heute nicht zu b. (sind außer Rand u. Band); Ü Naturgewalten, seine Triebe b.; Der stinkende Dunst der Gassen ... half ihm, die Leidenschaft, die ihn überfallen hatte, zu b. (Süskind, Parfum 219); sie hatte ihr Haar in einem Knoten gebändigt.
Universal-Lexikon. 2012.