StGB
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Straf|ge|setz|buch 〈n. 12u; unz.; Abk.: StGB〉 die schriftlich zusammengefassten Strafgesetze
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Straf|ge|setz|buch, das:
Sammlung der Strafgesetze (Abk.: StGB).
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Strafgesetzbuch,
Abkürzung StGB, Gesetzbuch, in dem die hauptsächlichen Strafvorschriften eines Staates zusammengefasst sind. In Deutschland gilt nach wie vor das Strafgesetzbuch vom 15. 5. 1871 in der Fassung vom 10. 3. 1987; es ist jedoch seit seinem Erlass durch zahlreiche Novellen einschneidend verändert und schrittweise modernisiert worden, v. a. durch sechs Strafrechtsreformgesetze (1969-98, Strafrecht). Das Strafgesetzbuch gliedert sich in zwei Teile: einen (durch das 2. Reformgesetz vom 4. 7. 1969) mit Wirkung ab 1. 1. 1975 völlig erneuerten »Allgemeinen Teil« (§§ 1-79 b), der die für alle Delikte gleichermaßen geltenden Voraussetzungen der Strafbarkeit (Vorsatz, Fahrlässigkeit, Irrtum, Rechtfertigung, Versuch, Teilnahme u. a.) regelt und die verschiedenen Strafen sowie die Maßregeln der Besserung und Sicherung behandelt, und einen »Besonderen Teil« (§§ 80-358), der die einzelnen Deliktbeschreibungen (wie Totschlag, Diebstahl, Betrug u. a.) enthält und die Strafandrohungen ausspricht. Eine große Anzahl von Straftatbeständen findet sich auch in anderen Gesetzen (z. B. Wirtschaftsstrafgesetz, Wehrstrafsgesetz).
In Österreich hat ein neues Strafgesetzbuch vom 23. 1. 1974 (in Kraft ab 1. 1. 1975) das Strafgesetz von 1852 abgelöst; es folgt ebenfalls einer Untergliederung in einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil. Das schweizerische Strafgesetzbuch stammt vom 21. 12. 1937 (in Kraft ab 1. 1. 1942) und ist durch mehrere Teilrevisionen geändert worden.
S. Leipziger Komm., hg. v. H.-H. Jescheck u. a., 8 Bde. (101978-89);
Wiener Komm. zum S., hg. v. E. Foregger u. a., Losebl. (Wien 1979 ff.);
M. Schubarth: Komm. zum schweizer. Strafrecht, auf mehrere Bde. ber. (Bern 1982 ff.);
Systemat. Komm. zum S., hg. v. H.-J. Rudolphi u. a., 2 Bde. (in Losebl. 4-51988 ff.);
S., hg. v. K. Lackner (221997);
H. Tröndle: S. u. Nebengesetze (481997).
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Straf|ge|setz|buch, das: Sammlung der Strafgesetze; Abk.: StGB.
Universal-Lexikon. 2012.