Akademik

freiheitliche demokratische Grundordnung
freiheitliche demokratische Grundordnung,
 
in Deutschland die essenziellen Elemente der demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung des GG, also Menschenrechte, Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit, Mehrparteienprinzip und Unabhängigkeit der Gerichte. Bei Missbrauch bestimmter Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung kann das Bundesverfassungsgericht die Verwirkung des Grundrechts aussprechen (Art. 18 GG); es entscheidet auch auf Antrag über die Verfassungsmäßigkeit und damit das Verbot einer Partei, die die freiheitliche demokratische Grundordnung bekämpft (Art. 21 Absatz 2 GG, Parteienprivileg). Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes ist die Bundesregierung nach Art. 87 a GG befugt, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes einzusetzen; ein Land kann in einem solchen Fall nach Art. 91 GG Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes anfordern. Eine Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ist auch durch Verfassungsänderung nicht möglich (Art. 79 Absatz 3 GG).

Universal-Lexikon. 2012.