Vọlks|sou|ve|rä|ni|tät 〈[-suvə-] f. 20; unz.〉 die Macht u. das Recht eines Volkes, über sein Leben selbst zu entscheiden
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Vọlks|sou|ve|rä|ni|tät, die (Politik):
innerstaatliche Souveränität, Selbstbestimmung des Volkes.
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Volks|souveränität
[-zuv-], Legitimationsgrundsatz demokratischer Herrschaft, fixiert in dem Verfassungs-Satz, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Herrschaftsausübung soll letztlich immer auf Zustimmung des Volkes - geäußert in unmittelbarer Sachentscheidung oder Wahl - zurückführbar sein, wenn sie als demokratisch gelten will. Das Prinzip der Volkssouveränität in seiner neuzeitlichen Fassung wurde von der rationalistischen Naturrechtsphilosophie entwickelt, die von der Idee des autonomen Individuums ausging. Ihre klassische Formulierung findet die Idee der Volkssouveränität in J.-J. Rousseaus Werk »Du contrat social« (1762); danach ist der wahre Volkswille nicht einfach der Wille der jeweiligen Mehrheit, er setzt vielmehr die Annahme eines objektiven, durch Vernunft erfassbaren Gemeinwohls voraus, in dessen Dienst sich die Individuen stellen und damit einen Staatskörper mit einem Gemeinwillen (Volonté générale) bilden. - Als Prinzip siegte die Idee der Volkssouveränität in der Amerikanischen Revolution (1776) und in der Französischen Revolution (1789) gegen die (absolute) Monarchie. In der modernen Demokratie verbindet sich die Idee der Volkssouveränität mit der Lehre vom liberalen Verfassungsstaat; damit blieben die Grund- und Menschenrechte der Verfügungsgewalt der Volkssouveränität entzogen.
V. u. Staatssouveränität, hg. v. H. Kurz (1970);
E. Reibstein: V. u. Freiheitsrechte. Texte u. Studien zur polit. Theorie des 14.-18. Jh., 2 Bde. (1972);
V. u. Gewaltenteilung, bearb. v. C. Starck (1972);
Menschenrechte u. Demokratie, hg. v. J. Schwaitländer (1981);
J. Habermas: V. als Verfahren, in: Merkur, Jg. 43 (1989) H. 2; V. u. Volksgesetzgebung. Die Kernpunkte der Demokratiefrage, hg. v. K. D. Meister u. a., auf mehrere Bde. ber. (1990 ff.);
E. Fraenkel: Dtl. u. die westl. Demokratien (Neuausg. 21991);
P. Graf Kielmansegg: V. Eine Unters. der Bedingungen demokrat. Legitimität (21994);
M. Kriele: Einf. in die Staatslehre (51994).
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Vọlks|sou|ve|rä|ni|tät, die (Politik): innerstaatliche Souveränität, Selbstbestimmung des Volkes.
Universal-Lexikon. 2012.