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Hitler-Jugend
I
Hitler-Jugend
 
In ihrem Bestreben, das deutsche Volk nach ihren Vorstellungen im »nationalsozialistischem Geist« zu erziehen, setzten Hitler und die Partei auf die Jugend. Möglichst alle deutschen Jungen und Mädchen sollten zwischen dem 10. und 18. Lebensjahr in der Nachwuchsorganisation der NSDAP, der Hitler-Jugend (HJ), erfasst werden. Zu Beginn des Jahres 1933 gehörten der HJ knapp 110 000 Mitglieder an, im Sommer 1933 bereits über 3,5 Millionen und Ende 1938 etwa 8,7 Millionen. Inzwischen waren alle bündischen und konfessionellen (mit Ausnahme der katholischen) Jugendverbände und sonstigen Jugendgruppen aufgelöst und in die HJ übernommen worden.
 
Fahrten und Zeltlager, Geländespiele, Lagerfeuer und Heimabende vermochten viele Jugendliche in den ersten Jahren anzuziehen und zu begeistern, zumal die Ideale der bündischen Jugendbewegung größtenteils weiter zu gelten schienen. Auch der Grundsatz »Jugend muss durch Jugend geführt werden« sprach viele junge Menschen in ihrem Streben nach Selbstständigkeit und Selbstverwirklichung an.
 
Das Reichsgesetz vom 1. Dezember 1936 erklärte die HJ zur Staatsjugend, die Mitgliedschaft wurde somit jedem Jugendlichen zur Pflicht gemacht. Zunehmend gewann im HJ-Dienst - im Zusammenhang mit der Aufrüstung und der Kriegsvorbereitung - die vormilitärische Ausbildung und »Wehrertüchtigung« an Bedeutung. In den letzten Kriegsmonaten wurden Angehörige der HJ im Kriegsdienst eingesetzt, als Flakhelfer oder im Volkssturm, viele starben einen sinnlosen Tod oder gerieten in Gefangenschaft.
 
Aufbau: Deutsches Jungvolk (10- bis 14-jährige Jungen), Hitler-Jugend (14- bis 18-jährige Jungen), Jungmädel (10- bis 14-jährige Mädchen), Bund Deutscher Mädel (14- bis 18-jährige Mädchen).
II
Hịtler-Jugend,
 
Abkürzung HJ, Jugendorganisation der NSDAP, gegründet 1926, unterstand seit 1931 einem »Reichsjugendführer« (B. von Schirach, seit 1940 A. Axmann), umfasste bereits 1932 100 000 Mitglieder. Im Zuge des Aufbaus der nationalsozialistischen Diktatur wurden der HJ die im »Reichsausschuß deutscher Jugendverbände« zusammengeschlossenen Jugendorganisationen (insgesamt 5 Mio. Mitglieder) zwangsweise zugeführt. Mit dem Reichsgesetz vom 1. 12. 1936 wurde die HJ »Staatsjugend«; dem Reichsjugendführer wurde die Erziehung der Jugend im Sinne des Nationalsozialismus übertragen. Seit 1939 war die Mitgliedschaft für alle Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren verbindlich. Die HJ gliederte sich in das »Deutsches Jungvolk« (Jungen von 10-14 Jahren), die »Deutschen Jungmädel« (Mädchen von 10-14 Jahren), die eigentliche HJ (Jungen von 14-18 Jahren) und den »Bund Deutscher Mädel« (Abkürzung BDM, Mädchen von 14-18 Jahren).
 
Literatur:
 
H. Gieseke: Vom Wandervogel bis zur H.-J. (1981);
 H.-C. Brandenburg: Die Gesch. der HJ (21982);
 
Jugend unter Hitler, bearb. v. H. Boberach (1982);
 M. Klaus: Mädchen im Dritten Reich. Der Bund Dt. Mädel (BDM) (1983);
 A. Reinecke: Jugend zw. Kreuz u. Hakenkreuz (21987);
 A. Klönne: Jugend im Dritten Reich (Neuausg. 1995).

Universal-Lexikon. 2012.