Akademik

strikt
streng; unnachsichtig; hart; rigoros; rigide

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strikt [ʃtrɪkt] <Adj.>:
(in Bezug auf die Ausführung oder Befolgung von etwas) sehr genau, streng; keine Abweichung zulassend:
sie hatten strikten Befehl, nicht zu schießen; eine strikte Weisung, Bestimmung; strikten Gehorsam, strikte Einhaltung der Gebote fordern; ein Verbot strikt beachten; eine Anordnung strikt befolgen.

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strịkt 〈Adj.; -er, am -es|ten〉 streng, peinlich genau ● ein \strikter Befehl; eine Anordnung \strikt befolgen [<lat. strictus „zusammengeschnürt; straff, eng; streng“; zu stringere „schnüren, zusammenziehen, straffen“]

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strịkt [ʃt… , st…] <Adj.> [lat. strictus = zusammengeschnürt; straff, eng; streng, adj. 2. Part. von: stringere = (zusammen)schnüren]:
keine Einschränkung, Abweichung, Ausnahme duldend; peinlich, genau; sehr streng (2 a):
ein -er Befehl;
eine -e Weisung, Anordnung;
-e Geheimhaltung;
ein -es Verbot;
-en Gehorsam fordern;
das -e (genaue) Gegenteil;
etw. s. befolgen, vermeiden;
ein Verbot s. beachten;
eine s. gehandhabte Nachweispflicht.

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strịkt [ʃt..., st...] <Adj.> [lat. strictus = zusammengeschnürt; straff, eng; streng, adj. 2. Part. von: stringere = (zusammen)schnüren]: keine Einschränkung, Abweichung, Ausnahme duldend; peinlich, genau; sehrstreng (2 a): ein -er Befehl; eine -e Weisung, Bestimmung, Anordnung; eine -e Geheimhaltung; ein -es Verbot; -en Gehorsam, -e Einhaltung der Gebote fordern; das -e (genaue) Gegenteil; die -e Bindung der Richter an das Grundgesetz (NZZ 22. 12. 83, 4); Ich bin da -er (absoluter, unbedingter) Pragmatiker (profil 23, 1984, 23); Allerdings werde man in Bonn um einen -en Sparkurs nicht herumkommen (Presse 2./3. 10. 93, 19); etw. s. befolgen; ein Verbot s. beachten; eine s. gehandhabte Nachweispflicht (natur 4, 1991, 39); Doch mied Helene s. das Zimmer, wo er seine Jagdwaffen aufbewahrte (Zwerenz, Quadriga 65).

Universal-Lexikon. 2012.