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pein|lich ['pai̮nlɪç] <Adj.>:1. jmdm., für jmdn. unangenehm, ihn in Verlegenheit bringend:
eine peinliche Frage; das Bekanntwerden seines Planes war ihm peinlich.
Syn.: ↑ unangenehm.
2.
a) (in einer Weise, die steril bzw. sehr pedantisch wirkt) äußerst sorgfältig:
hier herrscht peinliche Ordnung.
b) <intensivierend bei Adjektiven> sehr, äußerst:
etwas peinlich genau registrieren.
Syn.: ↑ außerordentlich, ↑ äußerst, ↑ furchtbar (ugs.), ↑ fürchterlich (ugs.), ↑ ganz, ↑ höchst, ↑ sehr, ↑ total (ugs.), ↑ überaus, ↑ verflucht (ugs.).
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pein|lich 〈Adj.〉
2. sehr gewissenhaft, fast übertrieben sorgfältig
3. 〈Rechtsw.; veraltet〉 Leib u. Leben betreffend
● \peinliche Befragung 〈veraltet〉 Verhör mit Folter; \peinliches Gericht 〈veraltet〉; von etwas \peinlich berührt sein; um der Lage, der Frage das Peinliche zu nehmen, sagte er ...; es ist mir sehr \peinlich, aber ich muss Ihnen leider mitteilen, dass ...; sein Benehmen war für alle sehr \peinlich; er vermied es \peinlich, davon zu sprechen; \peinlich genau; \peinlich sauber
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1. ein Gefühl der Verlegenheit, des Unbehagens, der Beschämung o. Ä. auslösend:
ein -er Zwischenfall;
ein -es Versehen, Vorkommnis;
eine -e Lage, Situation, Panne, Frage;
es herrschte -es Schweigen;
sein Benehmen war, wirkte, berührte p.;
es ist mir furchtbar p., dass ich zu spät komme;
von etw. p. berührt, überrascht, betroffen sein;
<subst.:> das Peinliche an der Sache war …
2.
a) mit einer sich bis ins Kleinste erstreckenden Sorgfalt; äußerst genau:
eine -e Beachtung aller Vorsichtsmaßregeln;
eine -e (sehr große, pedantische) Ordnung;
-ste Sauberkeit;
er hat alles p. geordnet;
etw. p. befolgen;
<subst.:> alles wurde aufs Peinlichste/peinlichste geregelt;
b) <intensivierend bei Adj.> sehr, aufs Äußerste, überaus:
er ist p. genau;
alles ist p. sauber.
3. (Rechtsspr. veraltet) Strafen über Leib u. Leben betreffend:
das -e Gericht (früher; Gericht, das Strafen über Leib u. Leben verhängt);
ein -es Verhör (Verhör unter Anwendung der Folter).
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peinlich
[mittelhochdeutsch pīnlich »schmerzlich«, »strafwürdig«, zu althochdeutsch pina, lateinisch poena »Strafe«, »Pein«],
1) allgemein: unangenehm, beschämend; übertrieben ordentlich.
2) Rechtsgeschichte: im mittelalterlichen Recht Leib und Leben betreffende Strafen an »Hals und Hand« - im Gegensatz zu Geldbußen und Strafen an »Haut und Haar« -; im 19. Jahrhundert dann auch eine Bestrafung, die den Verlust von Ehren- und Bürgerrechten zur Folge hatte. Die peinliche Befragung war im Inquisitionsprozess die Hauptvernehmung des Angeschuldigten, später auch die letzte Frage an ihn, ob er gestehe; auch die Befragung während der Folter. Mit dem Wegfall der dominierenden Leibes- und Lebensstrafen tritt an die Stelle des Begriffs »peinliches Recht« der des Strafrechts.
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pein|lich <Adj.> [mhd. pīnlich = schmerzlich; strafwürdig]: 1. ein Gefühl der Verlegenheit, des Unbehagens, der Beschämung o. Ä. auslösend: ein -er Zwischenfall; ein -es Versehen, Vorkommnis, eine -e Lage, Situation; es herrschte -es Schweigen; die -e Panne ist auf den Übereifer des Parteisekretärs zurückzuführen (NZZ 26. 2. 86, 34); Auf den Berliner Senat ... kommen -e Fragen zu über Bauwesen (Saarbr. Zeitung 27. 6. 80, 13); sein Benehmen war, wirkte, berührte p.; es ist mir furchtbar p., dass ich zu spät komme; von etw. p. berührt, überrascht, betroffen sein; Reinsiepe schien überrascht, dann p. berührt (Heym, Schwarzenberg 43); <subst.:> das Peinliche an der Sache war ... 2. a) mit einer sich bis ins Kleinste erstreckenden Sorgfalt; äußerst genau: eine -e Beachtung aller Vorsichtsmaßregeln; eine -e (sehr große, pedantische) Ordnung; -ste Sauberkeit; er hat alles p. geordnet; etw. p. befolgen; er ... achtete ... p. darauf, nicht womöglich als arrogant oder außenseiterisch zu gelten (Süskind, Parfum 230); <subst.>: alles wurde aufs Peinlichste/(auch:) peinlichste geregelt; ich halte mein Fenster Tag und Nacht aufs -ste verschlossen (Hofmann, Fistelstimme 47); b) <intensivierend bei Adj.> sehr, aufs Äußerste, überaus: er ist p. genau; man kann Regeln so p. genau befolgen (Kemelman [Übers.], Mittwoch 23); alles ist p. sauber. 3. (Rechtsspr. veraltet) Strafen über Leib u. Leben betreffend: das -e Gericht (früher; Gericht, das Strafen über Leib u. Leben verhängte); ein -es Verhör (Verhör unter Anwendung der Folter). ∙ 4. voller Pein, schmerzvoll: nach dem Krankenlager einiger p. zugebrachten Wochen (Kleist, Kohlhaas 98).
Universal-Lexikon. 2012.