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Alarm [a'larm], der; -[e]s, -e:1. [akustisches] Zeichen, das eine Gefahr signalisiert:
der Alarm kam zu spät.
Zus.: Feueralarm, Fliegeralarm, Probealarm;
☆ blinder Alarm: [versehentlich ausgelöste] grundlose Aufregung, Beunruhigung:
zum Glück war das blinder Alarm!;
☆ Alarm schlagen: auf eine Gefahr aufmerksam machen:
wegen der vielen neuen Infektionen schlägt das Gesundheitsamt Alarm.
2. Zeit der Gefahr, vom Signal bis zur Entwarnung:
der Alarm hat nur zehn Minuten gedauert.
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Alarm 〈m. 1〉
1. Ruf zur Bereitschaft, Warnung, Gefahrmeldung, Gefahrensignal (Feind\Alarm, Feuer\Alarm, Flieger\Alarm)
2. 〈im 2. Weltkrieg a.〉 die Zeit der Gefahr, vom Signal bis zur Entwarnung
● \Alarm auslösen, blasen, geben, läuten, schlagen; in den letzten Kriegswochen war jede Nacht \Alarm; blinder, falscher \Alarm; dreistündiger, kurzer, langer \Alarm [<frz. à l'arme! „zur Waffe!“]
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Alạrm , der; -[e]s, -e [ital. allarme, zusgez. aus: all'arme! = zu den Waffen!, zu: arme, Pl. von: arma < spätlat. arma = Waffe < lat. arma (Pl.) = Waffen]:
1. Notsignal; Warnung bei Gefahr:
A.!;
A. auslösen, geben;
er hat den A. gehört;
☆ blinder A. (1. versehentlich ausgelöster, falscher Alarm. 2. grundlose Aufregung);
A. schlagen (1. laut Hilfe fordern, ein Notsignal geben. 2. die öffentliche Aufmerksamkeit auf etw. Bedrohliches, Gefährliches lenken).
2. Alarmzustand:
ein längerer A.;
heute Nacht war A. (Fliegeralarm).
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I Alạrm
[italienisch, zusammengezogen aus all'arme »zu den Waffen«], der, -s/-e,
1) allgemein: Warnung bei Gefahr, Warnzeichen, Notsignal.
2) Militärwesen: das plötzliche Unter-die-Waffen-Rufen der Truppen, wobei sich diese möglichst schnell marsch- und gefechtsbereit auf befohlenen, meist vorher festgelegten Alarmplätzen einfinden müssen. In der NATO gilt für alle Kommandobereiche ein einheitliches Alarmsystem.
3) Zivilschutz: In Deutschland liegen die Zuständigkeiten für die Alarmierung bei den Behörden des Bundes, der Länder und den Katastrophenschutzbehörden der Kreise und Kommunen. Die Alarmierung der Bevölkerung in Kriegszeiten erfolgt durch den bundeseigenen Warndienst über den Rundfunk. In Friedenszeiten sind für die Alarmierung vor allgemeinen Gefahren mit Sirenen und über den Rundfunk die Kreise und Kommunen verantwortlich.
In Österreich gibt es eine Bundeswarnzentrale und in jedem Bundesland eine Landeswarnzentrale; diese Stellen sind über eine Fernmelderingleitung miteinander verbunden. Von den Landesleitstellen (beim Amt der jeweiligen Landesregierung) aus gehen die Warn- und Alarmmeldungen über landeseigene Fernmeldenetze und die Bezirksverwaltungsbehörden an die Gemeinden zum Zweck der Auslösung elektrischer Sirenensignale.
In der Schweiz liegt die Zuständigkeit für die Anordnung einer Alarmierung und die Erteilung der Verhaltensanweisungen bei den Behörden des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden. Technisch wird die Alarmierung mit stationären und mobilen Zivilschutzsirenen sichergestellt. Bis auf den C-Alarm gelten alle Sirenensignale in Friedens- und Kriegszeiten. Die Entwarnung wird über Radio bekannt gegeben.
II
Alarm
[engl. alert], ein in vielen Programmen, Rechenanlagen bzw. grafischen Benutzeroberflächen vorgesehenes Signal, das auf einen Fehler hinweist oder als Warnung vor einem solchen dient.
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Alạrm, der; -[e]s, -e [ital. allarme, zusgez. aus: all'arme! = zu den Waffen!, zu: arme, Pl. von: arma < spätlat. arma = Waffe < lat. arma (Pl.) = Waffen]: 1. Notsignal; Warnung bei Gefahr: A.!; A. auslösen, geben; er hat den A. gehört; Ü Eine leichte Tuberkulose, ... die nicht zum A. (zur Beunruhigung, Aufregung) nötigte (Frisch, Stiller 105); *blinder A. (1. versehentlich ausgelöster, falscher Alarm. 2. grundlose Aufregung); A. schlagen (die [öffentliche] Aufmerksamkeit auf etw. Bedrohliches, Gefährliches lenken; laut Hilfe fordern). 2. Alarmzustand: ein längerer A.; Zehn Uhr einunddreißig ... ging der letzte Zug ab ..., wenn kein A. (Fliegeralarm) war (Gaiser, Schlußball 176).
Universal-Lexikon. 2012.