Landvogtei,
von König Rudolf I. von Habsburg (1273-91) geschaffene Einrichtung zur Verwaltung des unmittelbar unter königlicher Herrschaft stehenden Reichsgebiets (Reichsgutbezirk) unter einem vom König ernannten Landvogt, besonders im Elsass, in Schwaben und Franken (ehemaliges staufisches Reichsgut). Die meisten Landvogteien gingen seit dem 15. Jahrhundert mit der Ausbildung der Landeshoheit an die Landesherren über. Einzelne kleine Landvogteien (Ober- und Niederschwaben) bestanden bis 1806. - In der Schweiz war eine Landvogtei bis 1798 das von einem Landvogt verwaltete Untertanengebiet eines/mehrerer eidgenössischer Orte (Kantone, »gemeine Herrschaften«); der Landvogt wurde (in der Regel im Wechsel von zwei Jahren) von den beteiligten Orten gestellt.
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Lạnd|vog|tei, die: (im MA.) Verwaltungsbezirk eines Landvogtes.
Universal-Lexikon. 2012.