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Lärmschwerhörigkeit
Lärmschwerhörigkeit,
 
durch chronisches Einwirken von Lärm über 85-90 dB(A), besonders bei jahrelanger Tätigkeit an lärmintensiven Arbeitsplätzen (Kesselschmiede, Bergbau, Motorenprüfstände, Flughäfen), hervorgerufene Minderung des Hörvermögens. Sie wird durch eine Schädigung der äußeren Haarzellen des Innenohrs (Corti-Organ) hervorgerufen, die zu einer meist bei 4 000 Hz beginnenden, nach Jahren auch auf den mittleren Frequenzbereich bis 1 000 Hz übergehenden, beidseitigen Innenohr(hochton)schwerhörigkeit führt. Da zunächst nur die hohen Töne betroffen sind, wird die Hörverschlechterung anfangs nicht bemerkt, später fällt sie bei Flüsterverständigung und Unterhaltung in lauter Umgebung (»Cocktail-Party-Effekt«) auf. Zusätzlich können anhaltende subjektive Ohrgeräusche (Tinnitus aurium) bestehen. Der Grad der Lärmschwerhörigkeit wird mit dem Audiometer ermittelt. Die Schädigung tritt nur während der Lärmexposition auf und schreitet nach deren Beendigung (Arbeitsplatzwechsel, Ruhestand) nicht fort, kann aber auch nicht mehr gebessert werden.
 
Die Lärmschwerhörigkeit steht der Häufigkeit nach gegenwärtig an erster Stelle aller Berufskrankheiten; in Betrieben mit Lärmarbeit ist deshalb neben den allgemeinen Schallschutzbestimmungen die Überwachung des exponierten Personenkreises vorgeschrieben. Nach Untersuchungen des Deutschen Grünen Kreuzes weisen auch etwa 4 % der Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren (7 % der 20- bis 29-Jährigen) Hörminderungen auf, die zu einem wesentlichen Teil auf Lärmeinflüsse (überhöhte Lautstärken in Diskotheken, beim Betrieb von Musikanlagen, besonders von Kassettenrekordern über Kopfhörer) zurückgeführt werden. - Sonderformen der Lärmschwerhörigkeit werden durch akustische Traumen hervorgerufen.

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Lạ̈rm|schwer|hö|rig|keit, die: Schwerhörigkeit, die durch anhaltenden Lärm verursacht worden ist: L. steht an der Spitze der klassischen Berufskrankheiten (MM 12. 3. 80, 14).

Universal-Lexikon. 2012.