Verhütung; Vorbeugung; Abwendung; Vorsorgemaßnahme; Vorbeugungsmaßnahme; Prophylaxe (fachsprachlich)
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Prä|ven|ti|on 〈[ -vɛn-] f. 20〉
1. Zuvorkommen (z. B. mit einer Rechtshandlung)
2. Vorbeugung, Abschreckung
[Neubildung zu prävenieren, nach frz. prévention „Vorbeugung“]
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Prä|ven|ti|on, die; -, -en [frz. prévention < spätlat. praeventio = das Zuvorkommen]:
Vorbeugung, Verhütung (z. B. in Bezug auf eine Krankheit od. zur Verbrechensbekämpfung):
P. gegen Straftaten.
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Prävention
[französisch, zu lateinisch praevenire, praeventum »zuvorkommen«] die, -/-en,
2) Medizin: Gesamtheit der Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge. Sie gehören als Früherkennungsuntersuchungen zum Leistungskatalog der Krankenversicherung; Maßnahme der Präventivmedizin.
3) Strafrecht: Vorbeugung gegen künftige Delikte. Nach den vorherrschenden Straftheorien wird der maßgebliche Zweck von Strafen gegen kriminelles Unrecht neben der (heute vielfach abgelehnten) Vergeltung in der Prävention gesehen. Man unterscheidet zwischen der Generalprävention als der Einwirkung auf die Allgemeinheit und der Spezialprävention als der Einwirkung auf den individuellen Täter. Die Abschreckung der Allgemeinheit durch die Bestrafung des Delinquenten bezeichnet man als negative Generalprävention. Die Stärkung des Vertrauens in die Durchsetzungskraft der Rechtsordnung, die durch die Strafjustiz in der Allgemeinheit bewirkt wird, nennt man positive Generalprävention. Demgegenüber kann die Spezialprävention in dreifacher Weise erfolgen: indem man die Allgemeinheit vor dem Straftäter durch dessen Einsperrung sichert, indem man den Täter durch die Strafe von der Begehung weiterer Straftaten abschreckt und indem man ihn durch Resozialisierung vor der Rückfälligkeit bewahrt. In der modernen kriminalpolitischen Diskussion hat bis etwa 1975 der spezialpräventive Strafzweck der Resozialisierung im Vordergrund gestanden, während heute vielfach eine Gewichtsverschiebung zugunsten der positiven Generalprävention zu beobachten ist. Nach der Rechtsprechung soll die Strafe alle genannten Ziele nebeneinander verfolgen. Die Maßregeln der Besserung und Sicherung dienen ausschließlich der Spezialprävention.
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Prä|ven|ti|on, die; -, -en [frz. prévention < spätlat. praeventio = das Zuvorkommen]: vorbeugende Maßnahmen, Vorbeugung, Verhütung (z. B. in Bezug auf eine Krankheit): wieweit primäre P. etwa in Form von Gesundheitserziehung ... möglich ist (NZZ 10. 8. 84, 18); Eine wirkliche P., also Vorbeugung vor Straftaten, könne jedoch nur im Elternhaus geleistet werden (Tagesspiegel 20. 10. 85, 11); Er fordert ... eine Aufklärung der Bedingungen von solchen Massenmorden und erhofft sich davon eine P. gegen eine Wiederholung solcher Schreckenstaten (NZZ 26. 10. 86, 29).
Universal-Lexikon. 2012.