Ạb|schre|ckung 〈f. 20〉 das Abschrecken ● strenge Strafe zur \Abschreckung; atomare \Abschreckung
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Ạb|schre|ckung, die; -, -en:
das Abschrecken; abschreckende Wirkung.
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Abschreckung,
1) Militärwesen: strategisches Prinzip zum Zweck der Kriegsverhinderung; durch das Bereitstellen militärischer Mittel und die Fähigkeit und Bereitschaft, diese anzuwenden, soll ein potenzieller Gegner von einem Angriff abgehalten werden. Kritiker bezweifeln allerdings die kriegsverhindernde Wirkung der gegenseitigen Abschreckungen auf Dauer.
2) Strafrecht: die Prävention.
3) Verhaltensforschung: indirektes Abwehrverhalten durch Droh- und Warnsignale oder durch Erschrecken des Angreifers: Fletschen der Zähne, Zischlaute von Schlangen, plötzliches Zeigen von Augenflecken auf den Flügeln von Schmetterlingen.
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Ạb|schre|ckung, die; -, -en: das Abschrecken; abschreckende Wirkung.
Universal-Lexikon. 2012.