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Turnier
Entscheidung (umgangssprachlich); Wettkampf; Meisterschaft; Spiel

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Tur|nier [tʊr'ni:ɐ̯], das; -s, -e:
sportlicher Wettkampf, der aus mehreren einzelnen Wettkämpfen besteht:
an einem Turnier teilnehmen; sie siegte bei einem internationalen Turnier im Tennis.
Syn.: Meisterschaft.
Zus.: Fußballturnier, Golfturnier, Hallenturnier, Reitturnier, Schachturnier, Tanzturnier, Tennisturnier.

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Tur|nier 〈n. 11; Sp.〉
1. mittelalterl. Ritterkampfspiel nach festen Regeln mit stumpfen (selten auch scharfen) Waffen zum Erproben der Kampftüchtigkeit
2. 〈heute〉 Sportwettkampf mit großer Teilnehmerzahl (Fahr- u. Reit\Turnier, Schach\Turnier, Tanz\Turnier, Tennis\Turnier)
[→ turnieren]

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Tur|nier , das; -s, -e [mhd. turnier, turnīr, zu: turnieren < afrz. tourn(o)ier = Drehungen, Bewegungen machen; die Pferde bewegen, im Kreis laufen lassen; am Turnier teilnehmen, zu: torn = Drehung; Dreheisen < lat. tornus, Turnus]:
1. (im MA.) festliche Veranstaltung, bei der Ritterkampfspiele durchgeführt werden.
2. [über einen längeren Zeitraum sich erstreckende sportliche] Veranstaltung, bei der in vielen einzelnen Wettkämpfen aus einer größeren Anzahl von Teilnehmern, Mannschaften ein Sieger ermittelt wird:
ein T. veranstalten, austragen, ausrichten;
an einem T. teilnehmen;
sie ist beim T. um die Europameisterschaft [im Tennis, Schach] Zweite geworden.

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Turnier
 
[mittelhochdeutsch turnier, zu turnieren, von altfranzösisch tourn(o)ier »am Turnier teilnehmen«] das, -s/-e,  
 1) ritterliche Kampfspielveranstaltung, die der Vorbereitung auf das Kriegshandwerk diente, oft aber auch ausgesprochen festlichen Charakter hatte. Turniere waren im Mittelalter wichtige gesellschaftliche Ereignisse; der hierbei entfaltete Prunk geht aus vielen zeitgenössischen Darstellungen und Schilderungen hervor. Bedeutend war auch der Beitrag zur Entwicklung des Wappenwesens (Heraldik), v. a. durch die Rolle, die die Herolde vor und während eines Turniers spielten.
 
Zuerst wohl in Frankreich im frühen 11. Jahrhundert in geregelte Formen gebracht, entwickelten sich die bereits vorher üblichen ritterlichen Kampfspiele bald auch im übrigen Abendland zu einem Teil der höfischen Kultur. Unter Kaiser Konrad II. oder Heinrich IV. teilten sich die deutschen Ritter in vier große (die Rheinische, Bayerische, Schwäbische und Fränkische) Turniergesellschaften. Im 12. Jahrhundert erfuhr das Turnierwesen seine größte Verbreitung, trotz kirchlichen Verbots konnte es sich auch in der Zeit danach noch behaupten. Nach einer Renaissance Ende des 15. Jahrhunderts (letztes Reichsturnier in Deutschland 1487) erfolgte der endgültige Niedergang; in Frankreich setzte der tödliche Turnierunfall König Heinrichs II. 1559 den Schlusspunkt. Abgelöst wurde das Turnier durch das reiterliche »Carrousel«.
 
Im Wesentlichen unterscheidet man drei Arten des ritterlichen Kampfspiels: 1) Das Tournoy, das Turnier im engeren Sinn, war die von zwei Gruppen ausgeführte Simulierung eines Reitergefechts. Ungeachtet ihres sportlichen Charakters wurde diese Form ursprünglich in feldmäßiger Gefechtsart und Bewaffnung (d. h. mit Lanze) ausgeführt und konnte daher leicht zu Verwundung oder Tod führen. Im 13. Jahrhundert erfolgte eine Entschärfung durch Verwendung stumpfer Schwerter aus Fischbein, später des Streitkolbens, der in der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts in hölzerner Ausführung Turnierhauptwaffe wurde (»Kolben-T.«). Eine Spielart des Tournoy war der »pas d'armes« zu je einem Waffengang mit scharfer Lanze und stumpfem Schwert (Feldturnier). 2) Der Tjost galt als Nachahmung der Einzelkämpfe von Herausforderern zwischen den Heeren, ausgetragen wurde er als Lanzenkampf zweier Kontrahenten mit stumpfer oder scharfer Lanze. Ursprünglich war der Tjost das Eröffnungsmanöver im Massenturnier, seit dem 12. Jahrhundert wurde er als autonomer Einzelkampf ausgetragen. Aus der harmloseren Version entwickelte sich im späten 14. Jahrhundert das »Gestech« (hier wurde die Lanze mit dreigeteilter Spitze, dem »Krönlein«, geführt), aus der gefährlicheren das 1392 erstmals erwähnte (Scharf-)»Rennen«, bei dem das Scharfeisen geführt wurde. 3) Der Buhurt diente im Wesentlichen der Vorführung der Geschicklichkeit im Reiten und in der Waffenführung. Hierbei traten sich zwei Gruppen ungerüsteter Ritter mit stumpfen Waffen gegenüber und versuchten, sich gegenseitig zurückzudrängen beziehungsweise zu überreiten.
 
Literatur:
 
A. Freiherr von Reitzenstein: Rittertum u. Ritterschaft (1972);
 
Das ritterl. T. im MA., hg. v. J. Fleckenstein (1985).
 
 2) Sport: sportlicher Wettbewerb, der z. B. durch eine (relativ) große Teilnehmerzahl, besonderen Austragungsmodus und in der Regel mehrmaliges Eingreifen der Teilnehmer in den Wettbewerb gekennzeichnet ist. - Von einem Einladungsturnier spricht man, wenn (v. a. im kommerziellen Sport) nur eingeladene Sportler teilnehmen, die weder von ihrem Verein oder Verband gemeldet wurden noch sich (sportlich) zuvor qualifizieren mussten (z. B. im Golf und Tennis).
 

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Tur|nier, das; -s, -e [mhd. turnier, turnīr, zu: turnieren < afrz. tourn(o)ier = Drehungen, Bewegungen machen; die Pferde bewegen, im Kreis laufen lassen; am Turnier teilnehmen, zu: torn = Drehung; Dreheisen < lat. tornus, ↑Turnus]: 1. (im MA.) festliche Veranstaltung, bei der Ritterkampfspiele durchgeführt werden. 2. [über einen längeren Zeitraum sich erstreckende sportliche] Veranstaltung, bei der in vielen einzelnen Wettkämpfen aus einer größeren Anzahl von Teilnehmern, Mannschaften ein Sieger ermittelt wird: Vor ihnen liegt der Worldcup, das schwerste T. für Amateure (Hörzu 19, 1973, 22); ein T. veranstalten, austragen, ausrichten; an einem T. teilnehmen; sie ist beim T. um die Europameisterschaft [im Tennis, Schach] Zweite geworden.

Universal-Lexikon. 2012.