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Hebamme
Entbindungspfleger (fachsprachlich); Geburtshelferin; Pömpel (norddt.) (umgangssprachlich); Pampelmuse (norddt.) (umgangssprachlich); Pümpel (umgangssprachlich); Saug-Hektor (österr.) (umgangssprachlich); Steßl (österr.) (umgangssprachlich); Plömper (umgangssprachlich); Gummiglocke; Pumpfix; Plümper (norddt.) (umgangssprachlich); Saugglocke; Klostampfer (umgangssprachlich); Ausgussreiniger

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Heb|am|me ['he:p|amə], die; -, -n:
ausgebildete, staatlich geprüfte Geburtshelferin:
sie arbeitet als Hebamme in einem Krankenhaus.

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Heb|am|me 〈f. 19ausgebildete, geprüfte Geburtshelferin; Sy 〈veraltet〉 Wehfrau, Wehmutter; →a. Geburtshelfer [umgedeutet <ahd. heviana, hefihanna „die Hebende“; zu hevan, hefen „heben, halten“; angelehnt an Amme]

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Heb|am|me ['he:p|amə, 'he:bamə], die; -, -n [mhd. heb(e)amme, eigtl. = Hebe-Amme, volksetym. umgedeutet aus ahd. hev(i)anna, eigtl. = Großmutter, die das Neugeborene (vom Boden) aufhebt, zu: hevan = heben u. ana = Ahnin, Großmutter]:
staatlich geprüfte Geburtshelferin (Berufsbez.)

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I
Hebamme,
 
nichtärztliche Geburtshelferin; männliche nichtärztliche Geburtshelfer werden als Entbindungspfleger bezeichnet. Die Ausbildung erfolgt an staatlichen Lehrstätten, dauert drei Jahre und wird mit einer Abschlussprüfung beendet. Hebammen können freiberuflich, angestellt oder als Beleghebammen tätig sein. Nach dem Hebammengesetz ist die Schwangere oder der Arzt verpflichtet, eine Hebamme zur Entbindung hinzuzuziehen. Bei Abwesenheit eines Arztes betreut die Hebamme die Geburt, anschließend die Wöchnerin und das Neugeborene. Weiterhin ist die Hebamme berechtigt, die Schwangerenvorsorge und die erste Kinderfrüherkennungsuntersuchung durchzuführen.
II
Heb|amme
 
[mittelhochdeutsch heb(e)amme, eigentlich Hebe-Amme, volksetymologisch umgedeutet aus althochdeutsch hev(i)anna, eigentlich »Großmutter, die das Neugeborene aufhebt«], in Deutschland staatlich geprüfte und anerkannte, nichtärztliche Geburtshelferin, zu deren Hinzuziehung bei der Entbindung Schwangere und Arzt verpflichtet sind; der Beruf kann unter der Bezeichnung Entbindungspfleger auch von Männern ausgeübt werden. Hauptaufgaben sind Beratung und Hilfe während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett einschließlich der Versorgung von Wöchnerin und Neugeborenem. Bei komplikationsfreier Geburt kann selbstständig Geburtshilfe geleistet werden, anderenfalls ist ein Arzt zu beteiligen. Für den Beruf gilt die berufliche Schweigepflicht; er wird in freier Praxis oder in fester Anstellung an einer Klinik ausgeübt.
 
Der Beruf der Geburtshelferin hat sich aus ursprünglich freiwilliger Hilfe v. a. der Familienangehörigen und der »weisen Frauen« entwickelt. Da das Wissen der Hebammen um die Heilkräfte auch mit magischen Zügen verbunden war, wurde sie häufig zum Objekt abergläubischer Anschauungen. Damit waren die Hebammen im Spätmittelalter verstärkt der Bekämpfung durch die Kirche ausgesetzt.
 
Literatur:
 
I. S. Cutter u. Hebamme R. Viets: A short history of midwifery (Philadelphia, Pa., 1964);
 W. Gubalke: Die H. im Wandel der Zeiten (21985);
 Hebamme Hahmann: Die H.n u. ihre Berufsorganisation. Ein geschichtl. Überblick (71992).

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Heb|am|me ['he:p|amə, auch: 'he:bamə], die; -, -n [mhd. heb(e)amme, eigtl. = Hebe-Amme, volksetym. umgedeutet aus ahd. hev(i)anna, eigtl. = Großmutter, die das Neugeborene (vom Boden) aufhebt, zu: hevan = heben u. ana = Ahnin, Großmutter]: an einer speziellen Lehranstalt ausgebildete, staatlich geprüfte Geburtshelferin (Berufsbez.): Hole so schnell wie möglich ... die H. Kakeldütt (Fallada, Herr 170); Ü So wurde der Krieg die H. des neuen Deutschen Reiches (Niekisch, Leben 29).

Universal-Lexikon. 2012.