Reichskulturkammer,
die im Zuge der nationalsozialistischen Gleichschaltung durch Gesetz vom 22. 9. 1933 durch das Propagandaministerium eingerichtete berufsständische Zwangsorganisation aller im weitesten Sinne künstlerisch und kunstgewerblich (einschließlich der im Bereich Erzeugung und Absatz technischer Verbreitungsmittel) Tätigen. Die Reichskulturkammer gliederte sich in sieben Einzelkammern (Reichsschrifttums-, Reichspresse-, Reichstheater-, Reichsfilm-, Reichsmusikkammer, Reichskammer für bildende Künste, bis 28. 10. 1939 Reichsrundfunkkammer), denen wiederum Fachverbände oder Fachschaften angeschlossen waren. Präsident der Reichskulturkammer war Propagandaminister J. Goebbels, der die Präsidenten der Einzelkammern ernannte. Die Reichskulturkammer diente der Steuerung des kulturellen Lebens im Dienst des NS-Staates und förderte die Ausschaltung aller missliebigen Personen, da die Zugehörigkeit zu einem Fachverband (und dadurch mittelbare Mitgliedschaft in einer Einzelkammer) Voraussetzung für die Berufsausübung war und diese den Nachweis arischer Abstammung beziehungsweise der Eignung durch positive Begutachtung verlangte.
V. Dahm: Anfänge u. Ideologie der R., in: Vjh. für Zeitgesch., Jg. 34 (1986).
Universal-Lexikon. 2012.