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Ab|stam|mung ['apʃtamʊŋ], die; -, -en:Herkunft, Abkunft:
von vornehmer Abstammung.
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Ạb|stam|mung 〈f. 20; unz.〉
1. Herkunft
2. Stammbaum
● er ist von edler \Abstammung; \Abstammung eines Wortes Herleitung, etymolog. Herkunft
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Ạb|stam|mung , die; -, -en:
Herkunft, Abkunft:
er ist adliger A.;
der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch A.;
sie ist Britin indischer A.
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Abstammung,
1) allgemein: die Herkunft aus der Vorfahrenreihe (Generation); über Abstammung der tierischen und pflanzlichen Organismengruppen Abstammungslehre.
2) Genealogie: Filiation, die Abkunft einer Person von den leiblichen Eltern (Kindschaft). Die moderne Genealogie setzt beide Elternteile gleich, deshalb ist für die Feststellung der Abstammung der Abstammungsnachweis von Vater und Mutter erforderlich (bei unehelicher Geburt bezogen auf den leiblichen Vater).
3) Recht: Herkunft aus ununterbrochener leiblicher Kindschaft, die die Voraussetzung für die Begründung von Verwandtschaft in gerader Linie bildet. Rechtlich wurde zwischen ehelicher und nichtehelicher Abstammung unterschieden. Das Kindschaftsrechtsreformgesetz vereinheitlichte für alle nach dem 1. 7. 1998 geborenen Kinder das Abstammungsrecht (§§ 1591 ff. BGB, Mutter, Vaterschaft).
4) Völkerkunde: Als Abstammungsrechnung (Deszendenz, Filiation) bezeichnet die soziale Definition die Beziehungen, die sich aus Zeugung und Geburt ergeben. Aus den verschiedenen Arten und Graden dieser »Blutsverwandtschaft« werden bestimmte Rechte und Pflichten zwischen bestimmten Kategorien von Verwandten abgeleitet. Dies ist ein fundamentales Strukturprinzip aller menschlichen Gesellschaften; bei Naturvölkern spielen auf Abstammung beruhende Gruppen (Lineage, Klan, Sippe) eine besonders wichtige Rolle. Die Abstammungsrechnung entscheidet hier über die Mitgliedschaft. Bei unilinearer Abstammungsrechnung gilt nur eine Linie, entweder die väterliche (patrilinear) oder die mütterliche (matrilinear) als entscheidend; bei ambilinearer Abstammungsrechnung besteht eine gewisse Wahlfreiheit (Ramage). Außerdem gibt es Gesellschaften, die sowohl die väterliche als auch (in anderen Zusammenhängen) die mütterliche Linie anerkennen (bilineare Abstammungsrechnung, doppelte Abstammungsrechnung).
C. A. Schmitz: Grundformen der Verwandtschaft (Basel 1964);
R. Fox: Kinship and marriage (Harmondsworth 1967).
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Ạb|stam|mung, die; -: Herkunft, Abkunft: er ist adliger A.; der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch A.; sie ist Britin indischer A.; eine in Deutschland ansässige Familie niederländischer A.
Universal-Lexikon. 2012.