Rezeptoren
[lateinisch »Aufnehmer«], Singular Rezẹptor der, -s, 1) physiologische Rezeptoren, spezielle Zellen, die zur Aufnahme physikalischer oder chemischer, auf den Organismus von außen einwirkender oder in seinem Innern auftretender Reize befähigt sind und die nachfolgend durch Umsetzung dieser Reize in Signale an andere Zellen eine entsprechende Reaktion auslösen. Zu den physiologischen Rezeptoren gehören Netzhautrezeptoren im Auge für die Aufnahme von Lichtimpulsen, Haarzellen im Innenohr für die Aufnahme von Schallwellen, Druck-, Schmerz- und Temperaturrezeptoren der Haut für die Aufnahme von Druck-, Schmerz- und Temperaturreizen, Druckrezeptoren (Pressorezeptoren) im arteriellen Gefäßsystem zur Registrierung des Blutdrucks sowie Chemorezeptoren, die sich u. a. an der Teilungsstelle der Halsarterie befinden und zur Kontrolle der Atemgaskonzentrationen im Blut dienen.
2) pharmakologische Rezeptoren, in Zellmembranen oder im Zellinnern lokalisierte Proteine, die durch Wechselwirkung mit einer rezeptorspezifischen Substanz, dem endogenen (d. h., vom Körper selbst gebildeten) Liganden, einen bestimmten Effekt hervorrufen. Ein pharmakologischer Rezeptor besitzt somit eine zweifache Funktion: a) Bildung des Ligand-Rezeptor-Komplexes, b) Signalweiterleitung und Auslösung des Effekts. Zu den membranständigen Rezeptoren gehören u. a. Rezeptoren von bestimmten Hormonen (z. B. Insulin) oder Neurotransmittern des Nervensystems (z. B. Acetylcholin, Adrenalin, Glutaminsäure, Histamin, Serotonin), zu den intrazellulären Rezeptoren die Schilddrüsenhormon-, Nebennierenrindenhormon-, Sexualhormon- sowie Vitamin-A- und Vitamin-D-Rezeptoren.
Universal-Lexikon. 2012.