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Verkehrsteuern
Verkehr|steuern,
 
im Steuerrecht verwendete Sammelbezeichnung für verschiedene Steuern auf Tatbestände des Verkehrs im rechtlichen, im wirtschaftlichen und im technischen Sinne: Umsatz-, Grunderwerbsteuer, die früheren Kapitalverkehrsteuern, Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer, Spielbankabgabe, Kfz-Steuer (zuweilen auch Erbschaft- und Schenkungsteuer). Die Abgrenzung einer eigenen Kategorie »Verkehrsteuern« gegenüber anderen Steuerarten ist allein schon wegen der Vieldeutigkeit des verwendeten Merkmals »Verkehr« äußerst unbefriedigend. Besonders problematisch ist die Abgrenzung gegenüber der Gruppe der Verbrauchsteuern, die nicht nach einem formalen Kriterium des steuertechnischen Anknüpfungspunktes, sondern nach dem Kriterium der vermuteten beziehungsweise beabsichtigten Wirkung (Belastung des Verbrauchs) definiert sind. Dementsprechend ist auch in der Steuerrechtswissenschaft umstritten, ob die Umsatzsteuer eine Verkehrsteuer oder eine Verbrauchsteuer oder eine »in die Form der Verkehrsteuer gekleidete Verbrauchsteuer« ist. Die moderne Finanzwissenschaft verwendet den Begriff der Verkehrsteuern nicht, sondern spricht von Sonderumsatzsteuern oder von Steuern auf spezielle Güter.
 
Literatur:
 
J. Pahlke: V., in: Hwb. der Wirtschaftswiss., hg. v. W. Albers u. a., Bd. 8 (Neuausg. 1988);
 G. Rose: Betrieb u. Steuer, Bd. 2: Die V. (131997).

Universal-Lexikon. 2012.