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Wettiner
Wettiner,
 
im sächsisch-thüringischen Grenzraum beheimatetes Adels- und altes deutsches Herrschergeschlecht; als Ahnherr gilt der Markgraf der Sorbischen Mark (in Thüringen) Burkhard (Bukko, ✝ [gefallen] 908 im Kampf gegen die Ungarn). Seit Thimo (✝ 1091), Graf von Wettin und von Brehna, benannte sich das Geschlecht nach der Burg Wettin. Thimos Sohn, Markgraf Konrad I., der Große, von Wettin, begründete durch den Erwerb der Mark Meißen (1123/25), der Markgrafschaft Niederlausitz, der Grafschaft Groitzsch (1135/36) sowie des Landes um Bautzen und Dresden (vor 1144) u. a. Gebiete die landesherrliche Machtstellung der Wettiner im späteren Sachsen. Markgraf Heinrich III., der Erlauchte, gewann im Thüringisch-Hessischen Erbfolgekrieg (1247-64) die Landgrafschaft Thüringen (ohne Hessen). Sein Enkel Friedrich I., der Freidige, Sohn von Margarete (✝ 1270), einer Tochter Kaiser Friedrichs II., konnte den Territorialbesitz der Familie gegen die ab 1289 forcierte königliche Hausmachtpolitik im meißnisch-thüringischen Raum behaupten (besonders Schlacht bei Lucka nahe Altenburg, 31. 5. 1307). Markgraf Friedrich IV., dem Streitbaren, wurde am 6. 1. 1423 nach dem Aussterben der Askanier das Herzogtum Sachsen-Wittenberg mit der Kurwürde übertragen (Kurfürst Friedrich I.).
 
Nachdem die »Altenburger Teilung« von 1445 mit dem Heimfall Thüringens an die Meißner Hauptlinie 1482 endete, entschlossen sich die beiden 1455 im »Sächsischen Prinzenraub« entführten und seit 1464 gemeinsam regierenden Brüder Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht der Beherzte zur Hauptteilung des Hauses Wettin in die seitdem nebeneinander bestehende ernestinische Linie und die albertinische Linie (am 17. 6. 1485 beschlossen, am 9./11. 11. Festlegung der beiden Teile im Leipziger Vertrag; am 24. 2. 1486 kaiserliche Bestätigung). Die gewollte Verzahnung der Gebiete wurde später noch mehrfach korrigiert; gemeinsam verblieb zunächst v. a. der Silberbergbau im Erzgebirge. Die im Wesentlichen bis 1918 gültige Länderaufteilung schwächte das Haus Wettin und verhinderte die Herausbildung eines großen mitteldeutschen Flächenstaates. In der Wittenberger Kapitulation (19. 5. 1547 ging die Kurwürde zugleich mit einigen territorialen Besitzungen von den zunächst bevorzugten Ernestinern auf die nunmehr neue Hauptlinie der Albertiner über.
 
Die ernestinische Linie blieb im Wesentlichen auf den südthüringischen Raum beschränkt (Sächsische Fürstentümer). Die albertinische Linie prägte die Entwicklung des Kurfürstentums, ab 1806 des Königreichs Sachsen. Wie der populäre König Friedrich August III. - für die Albertiner - verzichteten im November 1918 die Wettiner in allen deutschen wettinischen Staaten auf den Thron.
 
Literatur:
 
O. Posse: Die W. (1897; Nachdr. 1994);
 H. Helbig: Der wettin. Ständestaat (21980);
 H. Philippi: Die W. in Sachsen u. Thüringen (1989);
 K. Blaschke: Der Fürstenzug zu Dresden. Denkmal u. Gesch. des Hauses Wettin (1991);
 H. Schwarz: Die W. des MA. u. ihre Bedeutung für Thüringen (1994);
 S. Pätzold: Die frühen W. (1997).

Universal-Lexikon. 2012.