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Fahrrad
Drahtesel (umgangssprachlich); Hirsch (umgangssprachlich); Bike (umgangssprachlich); Radl (bayr.); Velo (schweiz.); Zweirad; Rad

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Fahr|rad ['fa:ɐ̯ra:t], das; -[e]s, Fahrräder ['fa:ɐ̯rɛ:dɐ]:
zweirädriges Fahrzeug, dessen Räder hintereinander angeordnet sind und das durch Treten der Pedale angetrieben wird:
mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren; wir machen mit dem Fahrrad einen Ausflug.
Syn.: Rad.
Zus.: Damenfahrrad, Herrenfahrrad, Kinderfahrrad.

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1 das Fahrrad (Rad, Zweirad, schweiz. Velo, Veloziped), ein Herrenfahrrad n, ein Tourenrad n
2 der Lenker (die Lenkstange), ein Tourenlenker m
3 der Handgriff (Griff)
4 die Fahrradglocke (Fahrradklingel)
5 die Handbremse (Vorderradbremse, eine Felgenbremse)
6 der Scheinwerferhalter
7 der Scheinwerfer (die Fahrradlampe)
8 der Dynamo (die Lichtmaschine)
9 das Laufrädchen
10-12 die Vorderradgabel
10 der Gabelschaft (Lenkstangenschaft, das Gabelschaftrohr)
11 der Gabelkopf
12 die Gabelscheiden f
13 das vordere Schutzblech
14-20 der Fahrradrahmen (das Fahrradgestell)
14 das Steuerrohr (Steuerkopfrohr)
15 das Markenschild
16 das obere Rahmenrohr (Oberrohr, Scheitelrohr)
17 das untere Rahmenrohr (Unterrohr)
18 das Sattelstützrohr (Sitzrohr)
19 die oberen Hinterradstreben f
20 die unteren Hinterradstreben f (die Hinterradgabel)
21 der Kindersitz
22 der Fahrradsattel (Elastiksattel)
23 die Sattelfedern f
24 die Sattelstütze
25 die Satteltasche (Werkzeugtasche)
26-32 das Rad (Vorderrad)
26 die Nabe
27 die Speiche
28 die Felge
29 der Speichennippel
30 die Bereifung (der Reifen, Luftreifen, die Pneumatik, der Hochdruckreifen, Pressluftreifen); innen: der Schlauch (Luftschlauch), außen: der Mantel (Laufmantel, die Decke)
31 das Ventil, ein Schlauchventil n mit Ventilschlauch m oder ein Patentventil n mit Kugel f
32 die Ventilkappe
33 das (der) Fahrradtachometer mit Kilometerzähler m
34 der Fahrradkippständer
35-42 der Fahrradantrieb (Kettenantrieb)
35-39 der Kettentrieb
35 das Kettenrad (das vordere Zahnrad)
36 die Kette, eine Rollenkette
37 der Kettenschutz (das Kettenschutzblech)
38 das hintere Kettenzahnrad (der Kettenzahnkranz, Zahnkranz)
39 die Flügelmutter
40 das Pedal
41 die Tretkurbel
42 das Tretkurbellager (Tretlager)
43 das hintere Schutzblech (der Kotschützer)
44 der Gepäckträger
45 der Rückstrahler (ugs. das Katzenauge)
46 das elektr. Rücklicht
47 die Fußraste
48 die Fahrradpumpe (Luftpumpe)
49 das Fahrradschloss, ein Speichenschloss n
50 der Patentschlüssel
51 die Fahrradnummer (Fabriknummer, Rahmennummer)
52 die Vorderradnabe
53 die Mutter
54 die Kontermutter mit Sternprägung f
55 die Nasenscheibe
56 die Kugel
57 die Staubkappe
58 der Konus
59 die Tülle
60 das Rohr
61 die Achse
62 der Ölerklipp
63 die Freilaufnabe mit Rücktrittbremse f
64 die Sicherungsmutter
65 der Helmöler (Öler)
66 der Bremshebel
67 der Hebelkonus
68 der Kugelring mit Kugeln f im Kugellager n
69 die Nabenhülse
70 der Bremsmantel
71 der Bremskonus
72 der Walzenführungsring
73 die Antriebswalze
74 der Zahnkranz
75 der Gewindekopf
76 die Achse
77 die Bandage
78 das Fahrradpedal (Pedal, Rückstrahlpedal, Leuchtpedal, Reflektorpedal)
79 die Tülle
80 das Pedalrohr
81 die Pedalachse
82 die Staubkappe
83 der Pedalrahmen
84 der Gummistift
85 der Gummiblock
86 das Rückstrahlglas

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Fahr|rad 〈n. 12ueinspuriges Tretfahrzeug mit zwei Rädern ● \Fahrrad fahren

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Fahr|rad , das:
zweirädriges Fahrzeug, dessen Räder hintereinander angeordnet sind u. das durch Treten von Pedalen angetrieben wird:
F., auf einem F. fahren;
mit dem F. wegfahren.

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Fahrrad,
 
zweirädriges, einspuriges Fahrzeug, das mit Muskelkraft durch Tretkurbeln angetrieben wird. Das Gleichgewicht beim Fahren wird neben der Verlagerung des Gewichts v. a. durch Lenken des Vorderrads gehalten; die Räder besitzen oberhalb der Schrittgeschwindigkeit eine stabilisierende Kreiselwirkung. Der Rahmen aus nahtlos gezogenen Stahlrohren (heute auch aus Leichtmetall, wie auch die Felgen) hat beim Herrenfahrrad die Form eines Dreieckfachwerks, beim Damenfahrrad ist das Oberrohr heruntergezogen und zur Erhöhung der Festigkeit durch Stege mit dem Unterrohr verbunden. Im Rahmen sind neben der mit der Lenkstange drehbaren Vorderradgabel das Tretlager und das Hinterrad gelagert. Die Kröpfung der Vorderradgabel bewirkt den für die Stabilisierung und das Lenken wichtigen Nachlauf. Von der Lenkstange aus lassen sich die Bremsen betätigen. An den Naben der Räder sind die Speichen tangential und schräg zur Radebene befestigt. Die Speichen sind durch Nippel an den Felgen gleichgespannt. Die Felgen tragen Schlauch und Mantel (Decke) der Bereifung. Das Hinterrad wird durch Kettenübersetzung angetrieben. Die Übersetzung beträgt 1 : 2 bis 1 : 4, d. h., bei einer Umdrehung der Tretkurbel dreht sich das Hinterrad zwei- bis viermal. Viele Fahrräder haben eine Gangschaltung zur Änderung des Übersetzungsverhältnisses. Die Getriebe bestehen entweder aus mehreren Planetenzahnrädern (Nabenschaltung) oder aus mehreren Kettenrädern mit verschiedenem Durchmesser (Kettenschaltung); es gibt auch Kombinationen von Naben- und Kettenschaltung. Der Freilauf ermöglicht es, das Fahrrad ohne Betätigen der Tretkurbel rollen zu lassen; er enthält auch die Rücktrittbremse.
 
Nach dem Verwendungszweck kann man die Fahrräder in vier Hauptgruppen unterteilen: das für allgemeine Erledigungen im Wohnumfeld geeignete Stadtrad oder Cityrad, das robustere Trekkingrad, das Geländesportrad und das Rennrad. Die gängigsten Schaltungen für City- und Trekkingräder sind heute mit 1-, 3-, 5- und 7-Gang-Naben sowie 18-, 21-, und 24-Gang-Kettenschaltungen ausgestattet. Die Geländesporträder haben 18, 21 oder 24 Gänge, um extreme Steigungen im Gelände bewältigen zu können. Hierzu gehören das BMX-Rad (Bicycle-Moto-Cross), das Mountainbike und dessen für den Straßenverkehr geeignete Abwandlung ATB (Abkürzung für englisch all-terrain bike). Moderne Rennräder besitzen an der Tretkurbel 2 Kettenblätter und an der Hinterradnabe 7- oder 9fach-Kassettennaben, d. h. 14 beziehungsweise 18 Gänge. Fahrradsonderformen sind u. a. das Kunstrad für Artistik und Sport und das Tandem für zwei oder mehr Personen. Das Klapprad oder Faltrad ist ein Fahrrad, das (zum Transport im Kfz) in mehrere Teile zerlegt oder gefaltet werden kann.
 
Geschichtliches:
 
Vierrädrige Muskelkraftfahrzeuge fanden bereits im 18. Jahrhundert Verwendung auf den Wegen herrschaftlicher Parkanlagen. Die Erfindung des lenkbaren Zweirades durch K. F. Drais 1817 in Mannheim (»Laufmaschine«, »Velocipede«, »Draisine«) brachte die entscheidende Minimierung des Fahrwiderstandes, aber auch den Zwang zum ständigen Balancieren; daher wurde ein indirekter Fußantrieb lange nicht gewagt. Erst 1853 entwickelte P. M. Fischer das Fahrrad mit Tretkurbeln am lenkbaren Vorderrad. 1861 führte P. Michaux die Serienfertigung in den Fahrradbau ein. Von seinen »Michaulinen« (mit großem Vorder- und kleinem Hinterrad) wurden 1869 bereits täglich 200 Stück produziert. Die Weiterentwicklung zum Hochrad durch Vergrößerung des Vorderrades ermöglichte höhere Geschwindigkeiten. Danach wurde das wieder kleinere Vorderrad über Ketten angetrieben, um die Kurbeldrehung entsprechend zu übersetzen (»Känguru«). Nach früheren Vorläufern bedeutete das Sicherheitsfahrrad »Rover« von J. K. Starley 1885 den Durchbruch für das Niederrad mit Kettenantrieb auf das Hinterrad. 1888 folgte die Bereifung mit den Luftreifen von J. B. Dunlop, 1898 die Freilaufnabe mit Rücktrittbremse (in den USA Patent von A. P. Morrow, ab 1900 von E. Sachs als »Torpedo«-Nabe gefertigt). - Eine Übersicht über die Entwicklung des Fahrrads bietet das Deutsche Zweiradmuseum in Neckarsulm.
 
Recht:
 
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO, §§ 64 ff.) schreibt vor, dass Fahrräder mit einer hell tönenden Glocke (keine Radlaufglocke), zwei voneinander unabhängigen Bremsen, einem Scheinwerfer mit 3 W Nennleistung, einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler, einer roten Schlussleuchte, einem roten Rückstrahler, einem mit dem Buchstaben »Z« gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler, Pedale mit nach vorn und hinten wirkenden gelben Rückstrahlern (»Katzenaugen«) sowie mit mindestens zwei nach beiden Seiten wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an jedem Rad oder mit reflektierenden weißen Streifen an den beiden Reifen ausgerüstet sein müssen. Fahrradfahrer unterliegen den allgemeinen Verkehrsvorschriften. Sie müssen grundsätzlich einzeln hintereinander fahren, den rechten Seitenstreifen oder, soweit vorhanden, Radwege benutzen. Sie dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen oder freihändig fahren. Kinder unter sieben Jahren dürfen auf einem besonderen Sitz mitgenommen werden, wenn der Radfahrer über 16 Jahre alt ist. Kinder unter acht Jahren müssen auf dem Gehweg fahren, sofern nicht Radwege vorhanden sind. - Dem Fahrrad verwandt sind die früher als Fahrrad mit Hilfsmotor bezeichneten Kleinkrafträder, die in Bezug auf ihre Gebrauchsfähigkeit die Fahrradmerkmale aufweisen, jedoch zusätzlich mit einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von höchstens 50 cm3 ausgestattet sind und eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h haben (§ 18 Absatz 4 StVZO); zum Führen eines solchen Fahrzeugs bedarf es der Fahrerlaubnis der Klasse 4 und eines Mindestalters von 16 Jahren. Für das Fahren von Mofa 25 (die auf ebener Bahn durch die Bauart bedingt nicht mehr als 25 km/h Höchstgeschwindigkeit erreichen; Mindestalter des Fahrers 15 Jahre) und Leichtmofa (mit Motorantrieb maximal 20 km/h) ist das Ablegen der theoretischen Fahrprüfung erforderlich.
 
Die Produktion von Fahrrädern in Deutschland beträgt 3,2 Mio. (1995). - Wirtschaftlicher Interessenverband ist der Verband der Fahrrad- und Motorrad-Industrie e. V. (gegründet 1948), Sitz: Sulzbach/Ts. Als eine Bundesvereinigung aktiver Fahrradfahrer betrachtet sich der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V. (ADFC; gegründet 1979), Sitz: Bremen.
 
Literatur:
 
M. J. Rauck u. a.: Mit dem Rad durch zwei Jahrhunderte (Aarau 31984);
 C. Kuntz: Das große F.-Buch (1985);
 H.-E. Lessing: Das F.-Buch (104.-113. Tsd. 1986);
 J. Franke: Illustrierte F.-Gesch. (1987);
 F. Winkler u. S. Rauch: F.-Technik (81993).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Fahrrad: Wie fährt es schneller?
 
Fahrradbremsen: Reibung bremst
 
Fahrrad: Der Rahmen
 

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Fahr|rad, das: zweirädriges Fahrzeug, dessen Räder hintereinander angeordnet sind u. das durch Treten von Pedalen angetrieben wird: F., auf einem F. fahren; mit dem F. wegfahren.

Universal-Lexikon. 2012.