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Klang [klaŋ], der; -[e]s, Klänge ['klɛŋə]:1. das Erklingen:
beim Klang der Glocke.
Zus.: Harfenklang, Hörnerklang, Orgelklang.
2. in bestimmter Weise gearteter (besonders durch ein Instrument oder durch die Stimme hervorgebrachter) Ton:
ein heller Klang; das Klavier hat einen schönen Klang.
Syn.: ↑ Sound.
Zus.: Missklang, Wohlklang, Zusammenklang.
3. <Plural> Musik:
moderne, wohlbekannte Klänge; sie tanzten nach den Klängen eines Walzers.
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klạng → klingen
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1klạng:
↑ klingen.
2klạng:
↑ kling, klang.
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I Klang,
im weiteren Sinne auch die Beschreibung der komplexen Hörwahrnehmung einer musikalisch-akustischen Erscheinung aus meist sehr subjektiver Sicht, z. B. hat ein Instrument einen »schönen« Klang, einen »warmen« Klang, einen »vollen« Klang usw. Dieser individuelle Klangeindruck und die damit verbundene Wertung spielt bei der Einschätzung von populärer Musik oft eine dominierende Rolle (Sound).
II
Klang,
Akustik: ein Hörschall, der aus Grund- und Obertönen besteht, wobei unter einem (reinen) Ton ein Sinuston zu verstehen ist. Es wird unterschieden zwischen einem einfachen (harmonischen) Klang, der nur aus einem Grundton und einer Reihe zugehöriger Obertöne besteht (zum Grundton gehörende harmonische Töne), d. h. aus Teiltönen, deren Frequenzen ganzzahlige Vielfache der Frequenz des Grundtons (des tiefsten Teiltons) sind, und einem Klanggemisch (oder mehrfachen Klängen), das aus mehreren einfachen Klängen besteht. Als Klangspektrum wird die relative Verteilung der Schallintensität auf die Frequenzen der Teiltöne bezeichnet. Die empfundene Höhe eines (einfachen) Klangs (Klanghöhe) ist die des Grundtons, während die Empfindung der Klangfarbe vom Klangspektrum abhängt, d. h. von Art, Zahl und Intensität der Teiltöne.
In der Musik ist Klang allgemein ein für den Klangerzeuger typisches Klanggemisch mit typischen Geräuschanteilen. Der Klangcharakter eines Musikinstruments wird durch folgende Vorgänge bestimmt: 1. mit der Klanganregung verbundene charakteristische Geräusche (Anblasen, -zupfen, -streichen usw.), 2. das Einschwingen, d. h. das Verteilen der Schwingungsenergie auf die einzelnen Teiltöne, 3. der (bei manchen Instrumenten beziehungsweise Tönen verschwindend kurze) quasistationäre Zustand, 4. der Ausklingvorgang. Der Klang baut sich nach Beginn der Anregung schnell auf, wobei die Teiltöne einzeln einsetzen. Die Einschwingzeit reicht je nach Instrument, Tonhöhe und Art der Anregung von Millisekunden (harter Klangeinsatz, z. B. bei gezupften Saiten, Lippenpfeifen) bis zu einer Sekunde (weicher Klangeinsatz, z. B. bei gestrichenen Saiten, großen Orgelpfeifen). Während des stationären Zustands behält der Klang mit seinen Geräuschanteilen bei gleich bleibender Erregung seinen Charakter bei. Diejenigen Frequenzgebiete, in denen hierbei Obertöne in einer für einen bestimmten Klang beziehungsweise für ein Musikinstrument charakteristische Weise hervortreten, werden als Formanten (auch Formantengebiet) bezeichnet. Zu ihrer Bildung trägt bei Blasinstrumenten besonders das Mundstück bei, während sie in Streichinstrumenten hauptsächlich durch Resonanzen im Korpus entstehen. Im Unterschied zu fest stehenden Formanten ändert sich bei gleitenden (umlaufenden) Formanten die Frequenzlage mit der gespielten Tonhöhe. In der quasistationären Phase spielen gewisse Schwankungen im Klangaufbau eine Rolle, die entweder vom Instrument selbst herrühren (z. B. Mitschwingen bestimmter Teile) oder durch den Interpreten bedingt sind (z. B. Fingerhaltung, Bogenstrich). Diese Schwankungen sowie Schwebungen, die sich beim Zusammenspiel (z. B. in einem Orchester) aufgrund einer immer vorhandenen geringfügigen Verstimmung einzelner Instrumente ergeben, verleihen den Naturinstrumenten ihre große Lebendigkeit im Klangaufbau. Während des Ausklingvorgangs wird die im Resonatorteil gespeicherte Energie an das Schallfeld abgegeben, sodass der Klang nicht abrupt abbricht. Die Länge der Ausklingzeit hängt von der Bedämpfung (auch durch Abstrahlung: Strahlungsdämpfung) ab. Die kürzesten Ausklingzeiten haben Blasinstrumente, die längsten gezupfte Saiten. Weil die höheren Frequenzen im Allgemeinen stärker bedämpft sind, ist der Ausklingvorgang dunkler gefärbt. — Im allgemeinen Sprachgebrauch bezeichnet Klang auch das klangliche Ereignis insgesamt, z. B. den Klang eines Orchesters, einer bestimmten Musik oder eines musikalischen Stils (Klangstil, Klangbild, musikalische Aufführungspraxis).
Durch Klanganalyse, eine Form der harmonischen Analyse, werden je nach Verfahren die Teiltöne eines Klangs und ihre Intensität, also das Klangspektrum, ermittelt (Schallanalyse). Die relative Phasenlage der Teiltöne spielt hierbei keine Rolle, da sie für einen Klangeindruck unerheblich ist. Die Klangsynthese (Umkehrung der Klanganalyse) bewirkt die Erzeugung eines Klangs durch das Überlagern von Sinustönen. Sie ist z. B. auf dem Gebiet der elektronischen Musik (elektronische Musikinstrumente, Synthesizer) von Bedeutung.
F. Winckel: Klangwelt unter der Lupe (1952).
III
Klạng,
früherer Name der malaysischen Stadt Kelang.
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Klạng, der; -[e]s, Klänge [mhd. klanc, zu ↑klingen]: 1. a) etw., was akustisch in reiner, dem Ohr wohlgefälliger Weise wahrgenommen wird u. über eine kürzere Zeit hin, aber allmählich schwächer werdend, andauert; Ton, der durch das harmonische Zusammenklingen meist heller, reiner Töne entsteht: ein heller, tiefer, metallischer, lieblicher K.; der K. der Glocken; b) bestimmte Eigenheit der Töne einer Stimme, eines Instrumentes o. Ä.: der weiche, warme K. ihrer Stimme; das Orchester hat einen vollen, dunklen K.; jmdn. am K. der Stimme, des Lachens erkennen; Ü sein Name hat keinen schlechten K. (er ist ein recht angesehener Mann; Kirst, Aufruhr 90); seine Worte hatten einen bitteren K. (es schwang ein bitterer Unterton mit). 2. <Pl.> Folge harmonisch aneinander gereihter Töne, die eine Melodie ergeben; Musik: aus dem Saal drangen altbekannte, moderne Klänge, drangen die Klänge Wagners, Mozarts; nach den Klängen eines Walzers tanzen.
Universal-Lexikon. 2012.