Frauenherrschaft
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◆ Ma|tri|ar|chat 〈n. 11〉 = Mutterherrschaft; Ggs Patriarchat (1) [<lat. mater „Mutter“ + grch. arche „Herrschaft“]
◆ Die Buchstabenfolge ma|tr... kann in Fremdwörtern auch mat|r... getrennt werden.
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Ma|t|ri|ar|chat, das; -[e]s, -e:
Gesellschaftsordnung, bei der die Frau eine bevorzugte Stellung in Staat u. Familie innehat u. bei der in Erbfolge u. sozialer Stellung die weibliche Linie ausschlaggebend ist.
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I Matriarchat,
Bezeichnung für eine Gesellschaftsordnung, in der die Frau im Allgemeinen (Gynäkokratie) oder die Mutter im besonderen die Vorherrschaft innehat. Idealtypisch umfasst das Matriarchat 1. Matrilinearität (die Geltung der weiblichen Linie in der Blutsverwandtschaft und in den Besitz- und Erbregelungen), 2. Matrilokalität (Residenz des Ehemannes in der Verwandtschaftsgruppe der Frau), 3. das Fehlen fester Eheformen und die Vertretung der sozialen Vaterrolle durch den Bruder der Mutter, 4. eine hervorragende Stellung der Frau in Kultur und Religion.
Die Annahme einer dem Patriarchat vorausgehenden matriarchalen Epoche gehört wissenschaftshistorisch zur Evolutionstheorie des 19. Jahrhunderts. Allgemein bekannt wurde die Theorie des Matriarchats durch J. J. Bachofen und sein 1861 erschienenes Buch »Das Mutterrecht«. Bachofen schloss aus dem Vorhandensein mutterrechtlicher Züge bei Hoch- und Randkulturen des Alten Orients, dass dem späteren Vaterrecht eine mutterrechtliche Familienform vorausgegangen sein müsse. Seine Theorie eines gynäkokratischen Weltzeitalters fußte im Wesentlichen auf der Deutung antiker Mythen und Dichtungen, die er als zuverlässige Geschichtsquellen ansah. Den Übergang vom Matriarchat zum Patriarchat interpretierte Bachofen als kulturelle Höherentwicklung menschlicher Daseinsform. Bachofens evolutionistische Mutterschaftstheorie wurde von dem amerikanischen Ethnologen L. H. Morgan in seinem Werk »Ancient society« (1877) aufgegriffen und weitergeführt. Morgan verknüpfte die matriarchale Familienform mit der Existenz einer herrschaftsfreien, egalitären Gentilgesellschaft, die durch eine auf Privateigentum gegründete patriarchale Klassengesellschaft abgelöst worden sei. F. Engels hat die Resultate der Anthropologie seiner Zeit als Belege für einen mutterrechtlichen Urkommunismus am Beginn der menschlichen Gesellschaft gedeutet.
Die Matriarchatsforschung wurde v. a. von B. Malinowski, W. Schmidt, E. Ranke-Graves, E. Thomson, E. Fromm, E. Bornemann und H. Göttner-Abendroth bis heute weitergeführt. Die Vorstellung eines frühgeschichtlichen Matriarchats gehörte bis vor kurzem zum Allgemeingut der marxistischen Geschichtsschreibung und Ethnologie. Eine Wiederbelebung erfuhr die Matriarchatsforschung durch die »Neue Frauenbewegung« und feministische Kulturkritik, welche die Rückbesinnung auf matriarchale Traditionen mit der Kritik am patriarchalen Gesellschaftsmodell und dem Entwurf einer herrschaftsfreien Sozialordnung verband. Nach dem gegenwärtigen Stand lässt sich die Annahme eines Matriarchats als generelles Stadium und der menschlichen Familienentwicklung wie als universelle Kulturstufe empirisch allerdings nicht belegen.
Matriarchat
[zu lateinisch mater, matris »Mutter« und griechisch arche̅́ »Herrschaft«] das, -(e)s/-e, Bezeichnung für eine Gesellschaftsordnung, in der die Frau im Allgemeinen (Gynäkokratie) oder die Mutter im Besonderen (Mutterrecht) die Vorherrschaft innehat. Idealtypisch umfasst das Matriarchat 1) Matrilinearität (die Geltung der weiblichen Linie in der Blutsverwandtschaft und in den Besitz- und Erbregelungen), 2) Matrilokalität (Residenz des Ehemannes in der Verwandtschaftsgruppe der Frau), 3) das Fehlen fester Eheformen und die Vertretung der sozialen Vaterrolle durch den Bruder der Mutter (Avunkulat), 4) eine hervorragende Stellung der Frau in Kult und Religion. Die Annahme einer dem Patriarchat vorausgehenden matriarchalen Epoche gehört wissenschaftshistorisch zur Evolutionstheorie des 19. Jahrhunderts. Allgemein bekannt wurde die Theorie des Matriarchats durch J. J. Bachofen und sein 1861 erschienenes Buch »Das Mutterrecht«. Bachofen schloss aus dem Vorhandensein mutterrechtlicher Züge bei Hoch- und Randkulturen des Alten Orients, dass dem späteren Vaterrecht eine frühere mutterrechtliche Familienform vorausgegangen sein müsse. Seine Theorie vom gynäkokratischen Weltzeitalter fußte im Wesentlichen auf der Deutung antiker Mythen und Dichtungen, die er als zuverlässige Geschichtsquellen ansah. Den Übergang vom Matriarchat zum Patriarchat interpretierte Bachofen als kulturelle Höherentwicklung menschlicher Daseinsform. Bachofens evolutionistische Mutterrechtstheorie wurde von dem amerikanischen Ethnologen Lewis H. Morgan in seinem Werk »Ancient society« (1877) aufgegriffen und weitergeführt. Morgan verknüpfte die matriarchale Familienform mit der Existenz einer herrschaftsfreien und egalitären Gentilgesellschaft, die durch eine auf Privateigentum gegründete patriarchale Klassengesellschaft abgelöst worden sei. F. Engels hat die Resultate der Anthropologie seiner Zeit als Belege für einen mutterrechtlichen Urkommunismus am Beginn der menschlichen Gesellschaft gedeutet.
Die Matriarchatsforschung wurde v. a. von B. Malinowski, dem Ethnologen Wilhelm Schmidt, E. Ranke-Graves, der amerikanischen Ethnologin Elizabeth Jean Thomson, E. Fromm, dem Sprachwissenschaftler Eduard Bornemann (* 1894, ✝ 1976) und Heide Göttner-Abendroth weitergeführt. Eine Neubelebung erfuhr sie durch die »Neue Frauenbewegung« und feministischer Kulturkritik, die die Rückbesinnung auf matriarchale Traditionen mit der Kritik am patriarchalen Gesellschaftsmodell und mit dem Entwurf einer herrschaftsfreien Sozialordnung verband. Nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung lässt sich die Annahme eines Matriarchats als generelles Stadium der menschlichen Familienentwicklung wie als universelle Kulturstufe empirisch nicht nachweisen.
H. Göttner-Abendroth: Das M., auf mehrere Bde. ber. (1-31991 ff.);
Matriarchatstheorien der Altertumswiss., hg. v. B. Wagner-Hasel (1992);
U. Wesel: Der Mythos vom M. (71994);
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Ma|tri|ar|chat, das; -[e]s, -e: Gesellschaftsordnung, bei der die Frau eine bevorzugte Stellung in Staat u. Familie innehat u. bei der in Erbfolge u. sozialer Stellung die weibliche Linie ausschlaggebend ist.
Universal-Lexikon. 2012.