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Geltung
Rang; Einfluss; Bedeutung; Wert; Wichtigkeit (umgangssprachlich)

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Gel|tung ['gɛltʊŋ], die; -:
1. das Gelten (1), Gültigkeit:
die Geltung der Naturgesetze; die Bestimmung hat für die Fälle Geltung (gilt für die Fälle), bei denen dieses Recht nicht greift; in Geltung sein, bleiben (gültig sein, bleiben).
2. zur Geltung bringen: (etwas Positives, Vorteilhaftes) hervorheben, deutlicher erkennen lassend:
dieses Kleid bringt deine schmale Taille zur Geltung.
Syn.: herausstellen, unterstreichen;
zur Geltung kommen: vorteilhaft wirken:
in diesem Licht kommt dein Schmuck erst richtig zur Geltung.

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Gẹl|tung 〈f. 20; unz.〉
1. Gültigkeit
2. Einfluss, Beachtung, Wert(schätzung), Ansehen (Welt\Geltung)
● \Geltung haben gelten; einer Sache od. sich \Geltung verschaffen; in \Geltung sein gültig sein, gelten; diese Frisur bringt ihr schönes Haar (vorteilhaft) zur \Geltung; das Bild kommt hier besser zur \Geltung

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Gẹl|tung, die; -:
1. das Gelten (1); Gültigkeit:
die G. der Naturgesetze;
die Bestimmung hat für die Fälle G. (gilt für die Fälle), bei denen dieser Abschnitt fehlt;
in G. sein, bleiben (gültig sein, bleiben).
2. Wirkung, Wirksamkeit:
der Künstler mit seinem Drang nach G.;
eine Frau von G.;
jmdm., sich, einer Sache G. verschaffen (dafür sorgen, dass jmd., etw. respektiert wird);
an G. verlieren (weniger beachtet, bedeutungslos werden);
zur G. bringen (vorteilhaft wirken lassen);
zur G. kommen (durch etw. vorteilhaft wirken: in dieser Beleuchtung kommt das Bild sehr gut zur G.)

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Geltung
 
[von althochdeutsch geltan »zurückerstatten«], begründeter Anspruch auf Anerkennung. Man spricht (v. a. in der Mathematik) von der Geltung einer Aussage, wenn diese bewiesen worden ist. Eine Regel (Norm, Gesetz, Wert) innerhalb einer menschlichen Gemeinschaft gilt, wenn sie von dieser (durch traditionelle Anerkennung, z. B. zwischenmenschliche Verhaltensregeln) allgemein befolgt und/oder als rechtsverbindlich anerkannt wird. Hypothesen, die durch zahlreiche Fälle der Erfahrung bestätigt wurden, werden in den Erfahrungswissenschaften als gültige Sätze betrachtet, aus denen Verfahrensweisen und Vorhersagen ableitbar sind. Schließlich spricht man von der Geltung ethischer Normen und Werte im Sinne faktischer Geltung oder normativer Verbindlichkeit, wobei es Aufgabe der Ethik ist, darzustellen, woraus diese Art der Geltung begründet ist (v. a. wenn es sich um oberste Handlungsziele handelt). I. Kant gab der Geltung eine erkenntnistheoretische Interpretation, indem er in der Geltung der Kategorien und der synthetischen Urteile a priori die Bedingungen der Möglichkeiten aller Erfahrung überhaupt aufwies. In der zeitgenössischen Philosophie tritt der Geltungsbegriff bei J. Habermas auf. Dieser sieht mit Sprechakten vier Arten von Geltungsansprüchen verbunden: 1) Verständlichkeit (Anspruch auf sprachliche Korrektheit); 2) Wahrhaftigkeit (der Sprecher gibt vor, seine Einstellung zutreffend darzustellen); 3) Wahrheit (falls eine Aussage gemacht wird) und 4) Richtigkeit (falls eine Norm aufgestellt wird).
 
Literatur:
 
J. Habermas: Wahrheitstheorien, in: Wirklichkeit u. Reflexion, hg. v. H. Fahrenbach (1973).

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Gẹl|tung, die; -: 1. das Gelten (1), Gültigkeit: die G. der Naturgesetze; die Bestimmung hat für die Fälle G. (gilt für die Fälle), bei denen ...; Ich möchte es aber dahingestellt sein lassen, ob diese an Haushuhn und Stockente beobachteten Verhaltensweisen für andere Vögel ... G. haben (Lorenz, Verhalten I, 203); in G. sein, bleiben (gültig sein, bleiben); Der Triumphbogen steht noch, der Code Napoléon ist nach wie vor in G. (Sieburg Blick 53). 2. Wirkung, Wirksamkeit: der Künstler mit seinem Drang nach G.; eine Frau von G.; *jmdm., sich, einer Sache G. verschaffen (dafür sorgen, dass jmd., etw. respektiert wird): bestrebt, Korruption und Günstlingswirtschaft zu beseitigen, um an ihrer Stelle dem Recht wieder G. zu verschaffen (Thieß, Reich 395); an G. verlieren (weniger beachtet, bedeutungslos werden); zur G. bringen (vorteilhaft wirken lassen): Den Jünglingen folgten, auch in Trikots, junge Mädchen, sie lächelten und brachten alles, was an ihnen rund war, angestrengt zur G. (Erich Kästner, Fabian 115); zur G. kommen (durch etw. vorteilhaft wirken): in dieser Beleuchtung kommt das Bild sehr gut zur G.

Universal-Lexikon. 2012.