Akademik

unterbinden
ausschließen; nicht erlauben; verbieten; untersagen; nicht gestatten; umgehen; umschiffen (umgangssprachlich); vorbeugen; abwenden; verhüten; vermeiden; verhindern; einen Riegel vorschieben (umgangssprachlich)

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un|ter|bin|den [ʊntɐ'bɪndn̩], unterband, unterbunden <tr.; hat:
Maßnahmen ergreifen, damit etwas, was ein anderer oder andere tun oder zu tun beabsichtigen, unterbleibt:
man hat alle Kontakte zwischen ihnen unterbunden; jede Diskussion, Störung unterbinden.
Syn.: abstellen, im Keim ersticken, nicht zulassen, sabotieren, unmöglich machen, vereiteln, verhindern, verhüten.

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un|ter|bịn|den 〈V. tr. 111; hat
1. ein Blutgefäß \unterbinden abschnüren (um die Blutung stillen)
2. eine Handlung \unterbinden 〈fig.〉 verhindern, verbieten
3. den Verkehr \unterbinden unterbrechen, unmöglich machen

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un|ter|bịn|den <st. V.; hat [mhd. underbinden]:
1. etw. durch bestimmte Maßnahmen verhindern, nicht weiter geschehen, sich entwickeln, vollziehen lassen:
jede Diskussion, Störung u.
2.
a) (seltener) in seinem Ablauf aufhalten, unterbrechen;
b) (Med.) abschnüren:
die zuführenden Blutgefäße u.

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un|ter|bịn|den <st. V.; hat [mhd. underbinden]: 1. etw. durch bestimmte Maßnahmen verhindern, nicht weiter geschehen, sich entwickeln, vollziehen lassen: man hat alle Kontakte zwischen ihnen unterbunden; jede Diskussion, Störung u.; die Entwicklung einer Krankheit kann meist „im Keim“ entdeckt und frühzeitig unterbunden werden (Saarbr. Zeitung 27. 12. 79, 30/32); dann ist es verhängnisvoll, in den Unterkünften noch einmal jede persönliche Entfaltung zu u. (Klee, Pennbrüder 101). 2. a) (seltener) in seinem Ablauf aufhalten, unterbrechen: Greck spürte, wie der Mann bremste, ein sanfter Ruck, der seine Fahrt gewaltig unterband (Böll, Adam 52); b) (Med.) abschnüren: die Ärztin unterband die zuführenden Blutgefäße; sie hat sich u. (sterilisieren) lassen.

Universal-Lexikon. 2012.