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Kreditkarte
Kre|dit|kar|te [kre'di:tkartə], die; -, -n:
einer Scheckkarte ähnliche kleine Karte, mit der man bargeldlos bezahlen kann:
das Restaurant akzeptiert auch Kreditkarten.

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Kre|dit|kar|te 〈f. 19Karte, die den Inhaber als kreditwürdig ausweist (für bargeldlosen Zahlungsverkehr)

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Kre|dit|kar|te , die:
(von einem Unternehmen für Finanzierungen an eine kreditwürdige Person ausgegebene) äußerlich einer Scheckkarte ähnliche kleine Karte, mit der der Inhaber der Karte gegen Vorlage bargeldlose Zahlungen tätigen kann.

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I
Kreditkarte,
 
ein Zahlungsmittel, das für Zahlungen im Internet (E-Cash) häufig verwendet wird. Es wird hier analog zu der in den USA weit verbreiteten Zahlung per Telefon durch Angabe der Kreditkartennummer eingesetzt.
II
Kreditkarte,
 
Ausweiskarte, die ihren Inhaber berechtigt, bei Vertragsunternehmen, die einem Kreditkartensystem angeschlossen sind (Einzelhandelsgeschäfte, Hotels, Reisebüros, Tankstellen usw.), Waren und Dienstleistungen bargeldlos einzukaufen. Kreditkarteninhaber müssen Rechnungen lediglich unterschreiben. Die Rechnung wird nach Abzug einer Provision durch die Kreditkartenorganisation bezahlt, die ihrerseits dem Kreditkarteninhaber meist monatlich eine Sammelrechnung zur Bezahlung vorlegt oder dessen Konto mit den Rechnungsbeträgen belastet. Wer eine Kreditkarte erwerben will, muss seine Kreditwürdigkeit nachweisen und einen Jahresbeitrag (Jahresgebühr) entrichten. Rechtlich liegt der Kreditkarte die Verpflichtungserklärung des Ausstellers zugunsten des Kreditkarteninhabers zugrunde, für die von diesem bei Dritten eingegangenen Verpflichtungen einzustehen. Durch einen Forderungskauf übernimmt die Kreditkartenorganisation die Bezahlung der vom Kreditkarteninhaber in Anspruch genommenen Leistungen. Kreditkarten sind für den Kreditkarteninhaber ein national und international einsetzbares Zahlungsmittel und räumen ihm einen zinslosen Kredit bis zum Abrechnungsstichtag ein. Darüber hinaus besteht zum Teil die Möglichkeit einer weitergehenden, dann allerdings zu verzinsenden Kreditinanspruchnahme durch ratenweise Rückzahlung.
 
Ursprünglich wurden Kreditkarten nur von besonderen Kreditkartengesellschaften, hinter denen einzelne Banken (z. B. American Express Company) oder Kooperationen von Banken stehen (z. B. die »Eurocard« des deutschen Kreditgewerbes, die »carte bleue« französischer Banken, die Kreditkarte »Visa«), ausgegeben. In jüngerer Zeit erwerben auch einzelne Banken, Dienstleistungsunternehmen und Verbände Lizenzen von Kreditkartengesellschaften zur Ausgabe von Kreditkarten und versehen diese zusätzlich mit ihrem eigenen Namen beziehungsweise Logo (Co-Branding-Karte). Des Weiteren geben Handels- und Dienstleistungsunternehmen eigene Kreditkarten als Kundenkreditkarten (Kundenkarte) aus, die ihren Kunden das bargeld- und schecklose Bezahlen innerhalb ihres Filialnetzes oder Verbundes mit anderen Unternehmen ermöglichen.
 
Kreditkarten sind besonders in den USA verbreitet. Diners Club Inc. gab dort 1950 die ersten Kreditkarten heraus, die ursprünglich auf Urlauber und Geschäftsreisende zugeschnitten waren (Travel- & Entertainment-Kreditkarten). Auch in westeuropäischen Staaten gewinnt das Bezahlen mit Kreditkarten (»Plastikgeld«) zunehmend an Bedeutung. Durch neue technische Entwicklungen (zunächst Ausstattung mit Magnetstreifen, neuerdings mit Mikroprozessoren, Chipkarte) werden Kreditkarten zu Mehrfunktionskarten erweitert (z. B. zur Nutzung von POS-Systemen, Geldausgabeautomaten, Kartentelefonen). Über die originäre Zahlungs- und Kreditfunktion hinaus bieten Kreditkarten zumeist auch Guthabenverzinsung, Preisnachlässe u. a. Serviceleistungen (z. B. Versicherungen). In Deutschland ist die Zahl der ausgegebenen Kreditkarten auf (1995) 12 Mio. angestiegen; Marktführer ist mit rd. 7 Mio. die Eurocard.

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Kre|dit|kar|te, die: (von einem Unternehmen für Finanzierungen an eine kreditwürdige Person ausgegebene) äußerlich einer Scheckkarte ähnliche kleine Karte, mit der der Inhaber der Karte gegen Vorlage bargeldlose Zahlungen tätigen kann: -n werden von allen besseren Hotels ... akzeptiert (a & r 2, 1997, 66); Bezahlung mit, per K. ist möglich.

Universal-Lexikon. 2012.