Vorrichtung zum Herstellen oder Unterbrechen der Verbindung zwischen Motor und Getriebe bei Kraftfahrzeugen:
wenn man schaltet, muss man gleichzeitig die Kupplung treten.
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Kụpp|lung 〈f. 20〉
I 〈unz.〉 das Kuppeln
II 〈zählb.〉
1. Maschinenteil zur Verbindung zweier anderer Teile
2. 〈i. e. S.〉
2.1 Vorrichtung zum Verbinden eines ziehenden u. eines gezogenen Fahrzeugs
2.2 Vorrichtung zur trennbaren Verbindung von Rohren u. Schläuchen
2.3 〈am Kfz〉 Vorrichtung zur Herstellung od. zum Trennen der Verbindung zw. Motor u. Getriebe
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Kụpp|lung: in der Chemie der ↑ Azofarbstoffe Bez. für die Bildung einer Azoverb. durch Umsetzung einer ↑ Diazoniumverbindung mit geeigneten aromatischen Kupplungskomponenten, insbes. Anilinen u. Phenolen: R1N2X + HR2 → R1N=N—R2 + HX (Azokupplung). Im weiteren Sinne versteht man unter oxidativer Kupplung die unter Metalleinwirkung stattfindenden Reaktionen der Art R1X + XR2 → R1—R2 mit X = H (↑ Dehydrodimerisation) oder Halogen (Glaser-, Ullman-, Wurtz-Reaktionen). Die Synthese des Pinakols u. a. Glykole durch Red. von Ketonen kann als reduktive Kupplung aufgefasst werden, vgl. Dihydrodimerisation. Im weitesten Sinne bezeichnet man als K. auch Reaktionen wie die Kolbe-Synthese oder Peptid- bzw. Nukleotid-Synthesen mit dehydratisierenden Kupplungsreagentien wie Dicyclohexylcarbodiimid.
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Kụpp|lung , Kuppelung, die; -, -en:
1. <o. Pl.> das An-, Einkuppeln; das Verbinden.
2.
a) (Verkehrsw.) lösbare Vorrichtung zum Verbinden, Aneinanderkoppeln von Fahrzeugen, Wagen;
b) (Technik) [bewegliche] Verbindung zwischen Maschinen- u. Geräteteilen, durch die Kräfte, Drehmomente übertragen werden u. ein synchrones Funktionieren ermöglicht wird:
die K. aus-, einrücken.
3. <nur Kupplung>
a) Einrichtung zum Unterbrechen der Verbindung zwischen Motor u. Getriebe bei Fahrzeugen:
die K. lösen, nachstellen;
mit schleifender K. fahren;
b) Pedal, mit dessen Hilfe die Kupplung (3 a) betätigt wird:
die K. treten, zu schnell loslassen.
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Kupplung,
1) Elektrotechnik: Kupplungssteckvorrichtung, Bezeichnung für eine Steckvorrichtung zur lösbaren Verbindung (Verlängerung) flexibler elektrischer Leitungen.
2) Fahrzeugtechnik: Einrichtung zur lösbaren Verbindung von Schienen- (Eisenbahnkupplungen) oder von Straßenfahrzeugen (z. B. Anhängerkupplung).
3) Maschinenbau: Vorrichtung zur (lösbaren) drehstarren oder elastischen Verbindung zweier (mehr oder weniger) fluchtender Maschinenteile, meist zweier Wellenenden (Wellenkupplung), zur Übertragung eines Drehmomentes vom treibenden auf das getriebene Teil. Man unterscheidet nichtschaltbare Kupplungen, bei denen eine Unterbrechung der Drehmomentübertragung im Normalfall nicht beziehungsweise nur nach Ab- oder Ausbau der Kupplung möglich ist, und schaltbare Kupplungen, bei denen durch geeignete Betätigungsglieder die treibende Welle von der getriebenen getrennt oder mit ihr verbunden werden kann, teilweise ohne Anhalten der treibenden Welle. Zu den nichtschaltbaren Kupplungen zählen die festen Kupplungen, die die beiden Wellenenden starr miteinander verbinden, und die Ausgleichskupplungen; zu den schaltbaren Kupplungen zählen alle durch äußeren Eingriff (fremdgeschaltete Kupplung oder Schaltkupplung) mechanisch, elektrisch, hydraulisch und pneumatisch betätigten form- und kraftschlüssigen Kupplungen einschließlich der - abhängig von Drehmoment, Drehzahl oder Drehrichtung - selbsttätig schaltenden Kupplungen, der Induktionskupplungen sowie der hydrodynamischen Kupplungen (Strömungskupplung).
Feste Kupplungen setzen ein genaues Fluchten der zu kuppelnden Wellen voraus. Wegen der ungedämpften Übertragung des Drehmomentes sind sie nur für stoßfreien Betrieb oder geringe Drehmomentschwankungen geeignet. Hierzu gehören v. a. die Stirnzahnkupplung (z. B. mit Hirth-Verzahnung), die das Drehmoment formschlüssig, sowie die Scheibenkupplung und die Schalenkupplung, die es form- und kraftschlüssig weiterleiten.
Ausgleichskupplungen lassen entweder axiale, radiale winklige oder gleichzeitig parallele und winklige Wellenverlagerungen zu; in Längsrichtung bewegliche Ausgleichskupplungen stellen außer der Wellenverbindung auch einen Längenausgleich her (Ausdehnungskupplung). Bei drehstarren Ausgleichskupplungen wird das Drehmoment je nach Bauart durch Klauen (Klauenkupplung), Innen- und Außenverzahnung (Zahnkupplung), elastische Membranen (Membrankupplung) oder Ringe (Ringkupplung, z. B. Hardy-Scheibe) übertragen. Zur Verbindung nicht fluchtender oder während der Drehmomentübertragung ortsveränderlicher und/oder stark winkelveränderlicher Wellen werden Gelenkwellen verwendet. Bei drehnachgiebigen (elastischen), formschlüssigen Ausgleichskupplungen sind zwischen An- und Abtriebsnabe federnde Elemente aus Metall, Gummi oder Kunststoff angeordnet. Metallelastische Kupplungen verwenden z. B. schlangenförmig gewundenes Stahlband am äußeren Umfang der Kupplungshälften (Schlangenfederkupplung, Bibbykupplung) oder auf Stahlbolzen sitzende Kunststoffbuchsen, die in Bohrungen der flanschartigen Kupplungshälften eingreifen (Bolzenkupplung).
Formschlüssige Schaltkupplungen sind nur im Stillstand, bei Drehzahlgleichheit oder bei geringen Relativdrehzahlen beider Wellen schaltbar; sie können nur in diskreten Stellungen von An- zu Abtriebswelle arbeiten. Als Schaltelemente dienen Bolzen, Klauen oder Zähne. Für das Kuppeln von Zahnrädern werden bevorzugt (meist elektromagnetisch) schaltbare Zahnkupplungen verwendet (z. B. in Werkzeugmaschinen). Kraftschlüssige Schaltkupplungen sind v. a. die Reibungskupplungen. Hier wird der Kraftfluss durch Anpressen von Reibflächen, die mit der einen Welle drehfest, aber verschiebbar verbunden sind, an entsprechende Gegenflächen der anderen Welle hergestellt. Sie sind während des Betriebs schaltbar. Müssen die Reibflächen der Kupplung geölt werden, spricht man von einer Nasskupplung, ist dies nicht nötig, von einer Trockenkupplung. Bei der in der Kfz-Technik am häufigsten verwendeten Einscheibentrockenkupplung erfolgen Kraftschluss und Drehmomentwandlung beziehungsweise Drehzahlanpassung in der Weise, dass eine axial verschiebbare, mit der Getriebewelle drehfest verbundene Kupplungsscheibe durch Federkraft mehr oder weniger stark gegen das Schwungrad des Motors gepresst und von diesem mit oder ohne entsprechenden Schlupf durch Reibung mitgenommen wird. Zur Lösung der Kupplung wird die Kupplungsscheibe über das Kupplungspedal, ein mechanisches Gestänge (auch über Seilzug oder hydraulisch) und die am Kupplungsausrücklager anlenkende Ausrückgabel vom Schwungrad getrennt. Die übertragbaren Drehmomente sind abhängig vom Durchmesser der Kupplungsscheibe und von der Anpresskraft der Kupplungsfedern. Wo sehr hohe Drehmomente zu übertragen sind (Lkw, Rennwagen) oder die Kupplung nur kleine Dimensionen annehmen kann (Kraftrad, automatisches Getriebe), werden Zweischeiben- und Mehrscheibenkupplungen (Lamellenkupplung) verwendet. Hier sitzen mehrere Kupplungsscheiben hintereinander auf der Getriebewelle, denen ebenso viele von der Motorwelle angetriebene, axial verschiebbare und zum so genannten Kupplungskorb verbundene Außenlamellen gegenüberstehen. Zur automatischen Verteilung der Antriebskräfte zwischen Vorder- und Hinterachsantrieb bei Kfz mit Allradantrieb werden häufig gekapselte Lamellenkupplungen mit einer hochviskosen Siliconfüllung (Viscokupplung) verwendet.
Im Gegensatz zu den fremdbetätigten Kupplungen leiten die selbsttätig drehzahlgeschalteten Kupplungen (Anlaufkupplung) den Schaltvorgang erst nach Erreichen einer bestimmten Drehzahl ein. Dafür besitzen sie Kupplungselemente, die im Ruhestand durch Federn nach innen gezogen werden und erst bei einer bestimmten Drehzahl, die von der eingestellten Federkraft abhängt, durch die Fliehkraft (Fliehkraftkupplung) nach außen getrieben werden und dabei am abtriebsseitigen Kupplungsteil zum Anliegen kommen und dann die Antriebswelle mitnehmen. Bei drehmomentgeschalteten Kupplungen, meist Lamellenkupplungen, also Reibungskupplungen, ist der Anpressdruck der Federn auf die Reibscheiben so gewählt, dass ab einer bestimmten Grenzbelastung die Kupplung »durchrutscht« (Rutschkupplung) und somit als Sicherheitskupplung wirkt. Drehrichtungsgeschaltete Kupplungen sind formschlüssige Gesperre oder kraftschlüssige Klemmkörperkupplungen, bei denen sich Rollen, Kugeln, gekrümmte Regelflächen u. a. zwischen die Kupplungsteile klemmen, solange die Antriebsseite treibt. Wird die Antriebsseite vom Abtrieb überholt (Überholkupplung), entfällt die Klemmwirkung, An- und Abtrieb sind entkuppelt (z. B. Freilauf in Fahrrädern).
Bei den Induktionskupplungen erfolgt die Übertragung des Drehmomentes verschleißfrei und ohne mechanischer Berührung der beiden Kupplungshälften durch die Wirkung eines elektromagnetischen Kraftfeldes; sie bestehen aus einem gleichstromerregten Polrad als Innenläufer auf der einen Welle und einem Kurzschlusskäfiganker als Außenläufer auf der anderen Welle.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Kupplung: Die Verbindung von Motor und Getriebe
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Kụpp|lung, Kuppelung, die; -, -en: 1. <o. Pl.> das An-, Einkuppeln; das Verbinden: die K. der Eisenbahnwagen erfolgt heute meist automatisch; Ü Die Kuppelung von Weltanschauung mit Tätigkeiten, die nur wenig von ihr vertragen, wie die Politik (Musil, Mann 594). 2. a) (Verkehrsw.) lösbare Vorrichtung zum Verbinden, Aneinanderkoppeln von Fahrzeugen, Wagen: die Kupplungen einhängen, die Bremsschläuche verbinden (Johnson, Mutmaßungen 166); b) (Technik) [bewegliche] Verbindung zwischen Maschinen- u. Geräteteilen, durch die Kräfte, Drehmomente übertragen werden u. ein synchrones Funktionieren ermöglicht wird: die K. aus-, einrücken; In jedes Objektiv wird ein Zentralverschluss eingebaut und so mit Kupplungen versehen, dass er mit dem Filmtransport gespannt wird und die Blende mit dem Auslösen einspringt (Kosmos 2, 1965, 44). 3. <nur Kupplung> a) Einrichtung zum Unterbrechen der Verbindung zwischen Motor u. Getriebe bei Fahrzeugen: dann muss ich ihn ans Steuer lassen, weil er nervös wird, das Auto tut ihm Leid, die K. kracht jedes Mal, wenn ich gefahren bin (Schwaiger, Wie kommt 116); die K. lösen, nachstellen; mit schleifender (noch nicht voll eingerückter) K. fahren; b) Pedal, mit dessen Hilfe die ↑Kupplung (3 a) betätigt wird: die K. treten, zu schnell loslassen.
Universal-Lexikon. 2012.