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Lesung
Le|sung ['le:zʊŋ], die; -, -en:
1. das Lesen aus dichterischen oder religiösen Werken (als Veranstaltung o. Ä.):
die Lesung beginnt um 8 Uhr.
Syn.: Vortrag.
Zus.: Dichterlesung.
2. parlamentarische Beratung über einen Gesetzesentwurf:
bei der dritten Lesung können noch Abänderungsanträge gestellt werden.

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Le|sung 〈f. 20
1. das (laute) Lesen (von Texten, bes. im Gottesdienst)
2. Beratung (über eine Gesetzesvorlage)
● dritte \Lesung eines Gesetzesentwurfs

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Le|sung, die; -, -en:
1.
a) das Vorlesen (aus dem Werk eines Autors, einer Autorin als Veranstaltung, aus der Bibel im Gottesdienst):
eine L. aus dem Alten Testament;
eine öffentliche L. veranstalten;
b) (christl. Kirche) gelesener Abschnitt aus der Heiligen Schrift.
2. Beratung eines Gesetzentwurfs im Parlament:
der Bundestag hat in zweiter und dritter L. das Gesetz beschlossen.
3. Lesart (1).

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Lesung,
 
1) christliche Liturgie: Lektion, lateinisch Lẹctio, Bezeichnung für das Verlesen eines Textes aus der Heiligen Schrift (Perikope) oder anderen kirchlichen Schriften im Gottesdienst sowie für den Text selbst; im katholischen Sprachgebrauch auch im engeren Sinn Bezeichnung für die biblischen Texte, die vor dem Evangelium (als letzter Lesung) gelesen werden. Welche Texte wann zur Lesung kommen, wird durch die Leseordnung festgelegt. - Lesungen sind auch Bestandteil des Stundengebets.
 
 2) Staatsrecht: die Beratung einer Vorlage oder eines Antrages, insbesondere eines Gesetzesentwurfs im Parlament. Regelmäßig sind für Gesetzentwürfe drei Lesungen vorgesehen; nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages schließt sich an die 1. Lesung in der Regel die Überweisung an einen Ausschuss an; die 2. Lesung dient der Detailberatung des Ausschussberichts, die 3. Lesung der Vorbereitung der Schlussabstimmung.

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Le|sung, die; -, -en: 1. a) das Vorlesen (aus dem Werk eines Autors als Veranstaltung, aus der Bibel im Gottesdienst): Nun ist die L. zu Ende, und die Feriengäste drängen vor, halten die Bücher am Busen (Kempowski, Zeit 254); eine L. veranstalten, halten; eine L. aus dem Alten Testament; Mitschriften seiner -en aus den Metamorphoses (Ransmayr, Welt 95); Die Briefe waren ein Bankauszug und die Bitte um eine öffentliche L. in der Stadtbibliothek (Rolf Schneider, November 96); b) (christl. Kirche) gelesener Abschnitt aus der Heiligen Schrift: Vier chinesische Priester verlasen sowohl L. als auch Evangelium (Glaube 3, 1967, 3). 2. Beratung eines Gesetzentwurfs vor dem Parlament: bei der zweiten L. können Abänderungsanträge gestellt werden; Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter L. das Baugesetzbuch beschlossen (CCI 12, 1986, 13). 3. Lesart (1).

Universal-Lexikon. 2012.