Akademik

Retention
Zurückhalten

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Re|ten|ti|on 〈f. 20
1. 〈Med.〉 Ruhigstellung (bei der Behandlung von Frakturen)
2. 〈Wirtsch.〉 (zeitweilige) Zurückhaltung einer geschuldeten Leistung
3. Bindung von Mitarbeitern an ein Unternehmen (durch Zahlung von Prämien o. Ä.)
[<lat. retentio „das Zurückhalten“; zu retinere „zurückhalten“]

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Re|ten|ti|on [lat. retentio = das Zurückhalten]: im allg. technischen Sinn das Zurückhalten von Stoffen oder das Beharren auf Eigenschaften, z. B. in der Filtrationstechnik die Zurückhaltung der dispersen Phase in Filtern oder auf Sieben oder in der Chromatographie die Zurückhaltung adsorbierter Stoffe im Adsorbens. In der Stereochemie versteht man unter R. den Erhalt der Konfiguration asymmetrisch substituierter Atome während einer chem. Reaktion (Ggs.: Inversion).

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Re|ten|ti|on, die; -, -en [lat. retentio = das Zurückhalten, zu: retentum, 2. Part. von: retinere = zurückhalten]:
1. (Med.) Funktionsstörung, die darin besteht, dass ein auszuscheidender Stoff nicht [in ausreichendem Maße] ausgeschieden wird; Verhaltung (1 b).
2. (Psychol.) Leistung des Gedächtnisses in Bezug auf Lernen, Reproduzieren u. Wiedererkennen.

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Retention
 
[lateinisch, zu retinere, retentum »zurückhalten«] die, -/-en,  
 1) Chemie: das Zurückhalten von ad- oder absorbierten Stoffen an (ad- oder absorbierenden) Materialien in der Filtrationstechnik oder in der Chromatographie. Der Retentionsfaktor (Rf-Wert) ist eine Größe zur Kennzeichnung der Wanderungsgeschwindigkeit eines Stoffes in der Dünnschicht- oder der Papierchromatographie.
 
 2) Medizin: 1) Rückhaltung von zur Ausscheidung bestimmten Stoffen im Organismus infolge Abflusshindernissen oder Organinsuffizienz, z. B. von Stoffwechselprodukten (Stuhl- oder Harnverhaltung), Drüsenabsonderungen, Wasser oder harnpflichtigen Stoffen. Bei Sekretstau in Drüsen kann es zur Ausbildung einer Retentionszyste kommen; 2) Ausbleiben einer natürlichen Organverlagerung (z. B. Hoden, Zähne) im Rahmen der Körperentwicklung; 3) Festlegung der in die korrekte Lage gebrachten Bruchstücke bei der Behandlung eines Knochenbruchs (z. B. durch Gipsverband).
 
 3) Psychologie: 1) die Speicherung von Informationen im Gedächtnis; 2) Persönlichkeitsmerkmal, das durch mangelnde Äußerungs- und Hingabefähigkeit gekennzeichnet ist (nach H. Schultz-Hencke); 3) die Zurückhaltung unverarbeiteter Eindrücke (nach E. Kretschmer).
 
 4) Recht: Retentionsrecht, das Zurückbehaltungsrecht.
 
 5) Wasserbau: Rückhaltung, Hemmung und Verzögerung von Hochwasserabflüssen durch natürliche Gegebenheiten, z. B. in überschwemmten Flussauen, oder durch künstliche Maßnahmen, z. B. in Hochwasserrückhalte- oder Speicherbecken.
 

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Re|ten|ti|on, die; -, -en [lat. retentio = das Zurückhalten, zu: retentum, 2. Part. von: retinere = zurückhalten]: 1. (Med.) Funktionsstörung, die darin besteht, dass ein auszuscheidender Stoff nicht [in ausreichendem Maße] ausgeschieden wird; ↑Verhaltung (1 b). 2. (Psych.) Leistung des Gedächtnisses in Bezug auf Lernen, Reproduzieren u. Wiedererkennen. 3. (Med.) unvollständige od. fehlende Entwicklung eines Organs od. Körperteils aus seinem Ausgangsbereich heraus (z. B. Zähne od. Hoden). 4. (Wasserbau) Hemmung u. Verzögerung des Abflusses von Hochwasser (z. B. durch natürliche Gegebenheiten in überschwemmten Flussauen od. durch künstliche Maßnahmen in Speicherbecken).

Universal-Lexikon. 2012.