Akademik

Allgemeinbildung
All|ge|mein|bil|dung 〈f. 20; unz.〉 allseitige Bildung, Bildung außer dem Fachwissen

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Ạll|ge|mein|bil|dung, die <o. Pl.>:
a)↑ allseitige (c) Bildung:
eine umfassende A. besitzen;
eine Spezialisierung, die auf Kosten der A. geht;
b) nicht berufs- oder fachbezogener Teil der Bildung.

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Allgemeinbildung,
 
derjenige Teil der Bildung, der allen Menschen zukommt beziehungsweise zukommen sollte, um jedem eine selbstständige und mitverantwortliche Teilnahme an allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen. Die Allgemeinbildung umfasst die Grund- oder Elementarbildung, deren Vermittlung Aufgabe der Hauptschule und der weiterführenden, höheren Schulen (Realschule, Gymnasium), der Gesamtschule, neuerdings auch der Berufsschulen ist; ihr Ziel ist darüber hinaus die umfassende Förderung der im Menschen liegenden praktischen, emotionalen und geistigen Fähigkeiten. Gegensatz: die spezielle Berufs- und Fachausbildung in einer bestimmten Fertigkeit für ein sachlich umgrenztes Gebiet.
 
Die Ziele der Allgemeinbildung wurden im Neuhumanismus geprägt und finden sich z. B. bei J. H. Pestalozzi, der die Bildung von »Kopf, Herz, Hand« verlangte, bei W. von Humboldt, der eine »harmonisch-proportionierliche Ausbildung aller menschlichen Kräfte« forderte und bei J. F. Herbart, der für die »Vielseitigkeit des Interesses« eintrat. - Der Begriff der Allgemeinbildung ist an die jeweilige Auffassung von den Zielen menschlicher Entwicklung im Rahmen einer Kultur oder Gesellschaft gebunden. Konkret wirkt sich dies bei der Festlegung von Lernzielen und Lerninhalten der »allgemein bildenden Schulen« (Curriculum) aus sowie bei der Formulierung der Kriterien für die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Bildung.

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Ạll|ge|mein|bil|dung, die <o. Pl.>: a) allseitige Bildung: eine umfassende A. besitzen; eine Spezialisierung, die auf Kosten der A. geht; b) nicht berufs- oder fachbezogener Teil der Bildung.

Universal-Lexikon. 2012.