Verzögerung; Obstruktion; Widerstand; Blockierung; Handicap; Körperbehinderung; Beeinträchtigung; Blockade; Fallstrick; Hemmschuh; Hürde; Hindernis; Barriere; Hemmnis
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Be|hịn|de|rung 〈f. 20〉
1. das Behindern
2. bleibende Beeinträchtigung
● geistige, körperliche \Behinderung
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Be|hịn|de|rung, die; -, -en:
1. das Behindern; das Behindertwerden.
2. etw., was jmdn. behindert.
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Behinderung,
im Unterschied zu gegebenenfalls vorübergehenden Störungen längerfristige beziehungsweise bleibende körperliche, geistige und/oder psychische Beeinträchtigungen eines Menschen, die seine Entwicklungsmöglichkeiten und seine Lebensumstände erheblich erschweren oder einschränken.
Von Behinderung ist dann zu sprechen, wenn bestimmte Grade der Auffälligkeit überschritten werden (etwa bei Blindheit, Gehörlosigkeit oder einer Körperbehinderung), die Defizite stark ausgeprägt sind, im Allgemeinen erwartbare Leistungen nicht erbracht werden können oder als deutlich abweichend beziehungsweise behandlungsbedürftig empfundene psychische Auffälligkeiten vorliegen.
Des Öfteren wird zwischen absoluter und relativer Behinderung unterschieden. Demnach liegt eine absolute Behinderung vor, wenn die Beeinträchtigung so ausgeprägt oder beschaffen ist, dass der Betreffende in jeder Gesellschaft als auffällig gälte; bei einer relativen Behinderung fiele er hingegen nur in bestimmten Gesellschaften (beziehungsweise Gesellschaftsordnungen) auf. Als Beispiel hierfür sei auf lernbehinderte Kinder und Jugendliche verwiesen, die den von unserer hoch zivilisierten Gesellschaft gesetzten hohen Anforderungen nicht gerecht zu werden vermögen und daher schon in der Grundschule scheitern.
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Be|hịn|de|rung, die; -, -en: 1. das Behindern. 2. etw., was jmdn. behindert; Handikap.
Universal-Lexikon. 2012.