Ari|er 〈m. 3; Bez. für〉
1. Inder u. Iraner
2. 〈fälschl. für〉 nicht semit. Angehöriger der weißen Rasse
[<grch. Arioi; zu idg. *ario- „Herr, Gebieter“, indoiran. arya- „rechtmäßig, edel“; wurde zum Namen der idg. Einwohner auf pers. u. ind. Boden, im Unterschied zur farbigen Urbevölkerung; danach der Ländername Iran; verwandt wohl auch mit grch. aristos „der Beste“]
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Ari|er, der; -s, - [sanskr. ārya = Edler]:
1. (Völkerkunde, Sprachwiss.) Angehöriger eines der frühgeschichtlichen Völker mit indogermanischer Sprache in Indien u. Iran.
2. (nationalsoz.) (in der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus) Angehöriger einer (bes. in Gegensatz zu den Juden definierten) angeblich geistig, politisch und kulturell überlegenen ↑ nordischen (2) Menschengruppe.
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Ari|er
[Sanskrit arya »der Edle«], die Völker des indoiranischen Zweiges der indogermanischen Sprachfamilie (Meder und Perser, Inder und Träger der Kafirsprachen in Nordwestindien). Indoarier sind linguistisch bereits im 15. und 14. Jahrhundert v. Chr. im Mitannireich Mesopotamiens als Oberschicht nachweisbar. Etwa im 12. Jahrhundert v. Chr. wanderten die arischen Stämme von Nordiran und Armenien her nach Nordwestindien ein, im Zusammenhang mit großen Völkerbewegungen im vorderasiatischen Raum.
Der ethnologisch-sprachwissenschafltiche Begriff Arier ging in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in den politischen Gebrauch ein und führte zu einer Deutung im Sinne qualitativer Überlegenheit der »weißen Rasse« (Rassentheorien). Der Antisemitismus engte - besonders in Deutschland - den Begriff Arier noch schärfer ein, indem er ihm eine antijüd. Bedeutung gab. Der Missbrauch des Begriffs fand den stärksten Ausdruck in der Rassentheorie und -politik des Nationalsozialismus, die in der Vernichtung von Juden sowie Sinti und Roma gipfelte. - Der Arierparagraph (Ariernachweis) war eine der wichtigsten Bestimmungen der nationalsozialistischen Rassengesetze.
M. Mayrhofer: Die Indo-A. im alten Vorderasien (1966);
Arier Kammenhuber: Die A. im Vorderen Orient (1968);
Fischer-Weltgesch., Bd. 17: Indien,hg. v. Arier T. Embree und F. Wilhelm(66.-67. Tsd.1993);
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Indien in vedischer Zeit
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Ari|er, der; -s, - [sanskr. ārya = Edler]: 1. (Völkerk., Sprachw.) Angehöriger eines der frühgeschichtlichen Völker mit indogermanischer Sprache in Indien u. Iran. 2. (nationalsoz.) (in der rassistischen Ideologie des Nationalsozialismus) Angehöriger einer (bes. in Gegensatz zu den Juden definierten) angeblich geistig, politisch und kulturell überlegenen nordischen (2) Menschengruppe: So erschienen in Annaberg im Erzgebirge einige SA-Leute im Büro eines jüdischen Unternehmers und verlangten die Übergabe seines Geschäftes an einen A. (Zeit 29. 8. 97, 68); es war an Jüdinnen gedacht, die mit -n verheiratet sind (Hochhuth, Stellvertreter 47).
Universal-Lexikon. 2012.