Ar|me|ni|en; -s:
Staat in Vorderasien.
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Armenien,
Fläche: 29 800 km2
Einwohner: (2000) 3,7 Mio.
Hauptstadt: Erewan
Amtssprache: Armenisch
Nationalfeiertage: 28. 5. und 21. 9.
Zeitzone: 1500 Erewan = 1200 MEZ
amtlich armenisch Hayastani Hanrapetut'yun, deutsch Republik Armenien, Binnenstaat im Süden Transkaukasiens, mit 29 800 km2 kleinster Mitgliedsstaat der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), (2000) 3,7 Mio. Einwohner, Hauptstadt ist Erewan. Das Land grenzt im Norden an Georgien, im Nordosten, Osten und Südosten an Aserbaidschan (im Süden an dessen Autonome Republik Nachitschewan), im Südosten an Iran und im Westen an die Türkei. Amtssprache ist Armenisch. Währung ist seit 22. 11. 1993 der Dram (ARD) = 100 Luma (Lm). Uhrzeit: 1500 Erewan = 1200 MEZ.
Staat und Recht:
Nach der am 5. 7. 1995 per Referendum verabschiedeten Verfassung ist Armenieneine präsidiale Republik mit Mehrparteiensystem. Staatsoberhaupt ist der auf fünf Jahre direkt gewählte Präsident (einmalige Wiederwahl möglich). Er ist mit weit reichenden Vollmachten ausgestattet (v. a. in der Außen- und Sicherheitspolitik) und Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Er hat ein eigenständiges Verordnungsrecht, kann gegen Gesetzesbeschlüsse des Parlaments ein Veto einlegen (außer Kraft setzbar nur mit der absoluten Mehrheit der Abgeordneten) und verfügt, mit Einschränkungen, über das Recht, das Parlament vor Ablauf der Legislaturperiode aufzulösen. Trägerin der Legislative ist die Nationalversammlung, ein Einkammerparlament, dessen 131 Abgeordneten für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt werden; 75 nach dem System der Mehrheitswahl in Einzelwahlkreisen und 56 nach Verhältniswahl mit landesweiten Listen, wobei eine Sperrklausel von 5 % gilt. Die Regierung unter Vorsitz des Ministerpräsidents, der vom Präsidenten ernannt wird, ist dem Parlament verantwortlich, das ihr das Vertrauen entziehen und sie durch Misstrauensvotum zum Rücktritt zwingen kann. Die Normenkontrolle erfolgt durch das Verfassungsgericht, von dessen neun Richtern fünf vom Parlament gewählt und vier vom Präsidenten ernannt werden.
Parteien:
Seit der Einführung des Mehrparteiensystems hat sich eine stark zersplitterte Parteienlandschaft herausgebildet, die im Wesentlichen auf drei Quellen zurückgeht: die ehemalige KP, die Bürgerrechtsbewegung und die »historischen Parteien«. Derzeit einflussreichste Parteien: die Volkspartei Armeniens (gegründet 1998) und die Republikanische Partei Armeniens (gegründet 1990), die sich 1999 zum Wahlblock »Einheit« zusammenschlossen. Die KP Armeniens, die am 7. 9. 1991 aufgelöst worden war, formierte sich im Oktober 1991 unter ihrem früheren Namen neu (1992 wieder legalisiert), ihr reformorientierter Flügel etablierte sich 1992 in der Demokratischen Partei Armeniens. Die Revolutionäre Armenische Föderation (Daschnakzutjun; gegründet 1890, nach 1920 v. a. im Ausland aktiv) war 1994-98 verboten. Die 1989 entstandene Armenische Pannationale Bewegung, die in den ersten Jahren nach Wiedererlangung der Unabhängigkeit Armenien stärkste politische Kraft, übernahm 1995 die Führung des Wahlblocks »Republik«, der aber 1997/98 zerfiel; bei den Parlamentswahlen von 1999 erhielt die Armenische Pannationale Bewegung nur noch 1,2 % der Stimmen. Weitere im Parlament vertretene Parteien und politische Gruppierungen sind: der nationalistische Wahlblock Recht und Einheit, die Nationaldemokratische Union (gegründet 1991), die 1998 entstandene Rechtsstaatspartei, die Mission Freies Armenien und die Partei der nationalen Übereinstimmung.
Es wurde im Juli 1919 eingeführt und ist nach Abschaffung des 1937-92 gültigen Wappens der ehemaligen Armenischen Sozialistische Sowjetrepublik seit 1992 wieder Staatswappen. Der Wappenaufbau zeigt im Herzschild den Berg Ararat, auf den übrigen drei Feldern Embleme verschiedener früherer Herrschergeschlechter. Schildträger sind ein blauer Adler und ein roter Löwe, darunter befinden sich ein Schwert und Zweige mit einem Band in den Nationalfarben.
Nationalfeiertage:
28. 5. (Tag der Unabhängigkeit) und 21. 9. (Tag des Volksentscheids).
Armenien ist in 10 Provinzen und die Hauptstadt Erewan gegliedert.
Eine grundlegende Rechtsreform wurde bisher nicht durchgeführt, sodass zum großen Teil noch sowjetisches Recht mit entsprechenden Änderungen und Ergänzungen fortgilt. In den Anfängen befindet sich die Wirtschaftsgesetzgebung zur marktwirtschaftlichen Umstrukturierung und Privatisierung. Auch der frühere Justizaufbau existiert noch, doch wird er nach den Maßgaben der neuen Verfassung umgestaltet. Danach ist anstelle der bisher zweistufigen eine dreistufige ordentliche Gerichtsbarkeit einzuführen, die sich in Gerichte erster Instanz, Appellationsgerichte und das Kassationsgericht gliedert. Das Kassationsgericht kann nur vom Generalstaatsanwalt und seinen Stellvertretern sowie besonders zugelassenen Rechtsanwälten angerufen werden. Die besondere Wirtschafts- und Militärgerichtsbarkeit sollen in reformierter Form erhalten bleiben.
Die Gesamtstärke der Wehrpflichtarmee (Dienstzeit 18 Monate) wird nach Abschluss der Aufbauphase etwa 50 000 Mann betragen. Das Heer wird in zwei Panzer- und zwei motorisierte Infanteriedivisionen, einige Artilleriebrigaden sowie ein bereits in Dienst gestelltes Fallschirmjägerregiment gegliedert. Gemäß KSE-Vertrag (VKSE) ist der Unterhalt von 220 Kampfpanzern, 220 gepanzerten Kampffahrzeugen, 285 Artilleriegeschützen, 100 Kampfflugzeugen und 50 Kampfhubschraubern erlaubt.
Landesnatur und Bevölkerung:
Armenien ist ein erdbebengefährdetes Gebirgsland, das den Nordostteil des Ararathochlandes umfasst. Etwa 90 % des Territoriums liegen über 1 000 m über dem Meeresspiegel. Den Nordostrand des Ararathochlandes bilden Gebirgsketten des Kleinen Kaukasus, u. a. im Norden Pambak- (bis 3 101 m über dem Meeresspiegel), im Zentralteil Sewan- oder Schachdaghgebirge (bis 2 902 m über dem Meeresspiegel), im mittleren und östlichen Landesteil Wardenis- (3 522 m über dem Meeresspiegel) und Sangesurgebirge (3 904 m über M). Im Westteil stellt das Vulkanmassiv des Aragaz mit 4 090 m über dem Meeresspiegel die höchste Erhebung in Armenien dar. Der 5 137 m hohe Ararat, Wahrzeichen der Armenier, befindet sich auf türkischem Staatsgebiet. Im Osten liegt in einer tektonischen Senke der ökologisch stark geschädigte Sewansee. Im Südwesten am Grenzfluss Araks hat Armenien Anteil am Ost-Bereich des rauhen Hochlandes von Kars und an der steppenhaften Araratebene in 800 bis 1 000 m über dem Meeresspiegel
Obwohl in der subtropischen Zone gelegen, hat das Klima besonders im Armenischen Hochland kontinentalen Charakter mit strengen Wintern und heißen Sommern bei meist wolkenarmem Himmel und einer geringen relativen Luftfeuchtigkeit. Nach Höhenstufung und Exposition zeigen sich gewisse Abwandlungen. Das Klima der Vorgebirge und Täler ist durch trockene, heiße Sommer und kalte, schneearme Winter gekennzeichnet (Julimittel 24-26 º C, Januarmittel —5 ºC, 200 bis 400 mm Jahresniederschläge); auf den Plateaus und in mittleren Höhenlagen ist es gemäßigt (Julimittel 18 ºC, Januarmittel —2 bis —8 ºC bei hoher Schneedecke, 600-800 mm Jahresniederschläge). In den Becken und Tälern liegt das Niederschlagsmaximum im Frühjahr und das Minimum in den Sommermonaten. Ein weiteres Minimum tritt infolge der antizyklonalen Witterung im Winter auf. In den Gebirgen ist das Klima feuchter bei relativ gleichmäßig über das Jahr verteilten Niederschlägen.
Die unteren Teile der mittleren Araratebene, die als Winterweide genutzt werden, weisen Halbwüstenvegetation mit halophytischem Bewuchs auf. Die in mittlerer Höhenlage gelegenen Ebenen und die niedrigen Gebirgsteile sind mit xerophytischer Vegetation bedeckt. Auf den plateauförmigen Hochebenen herrschen Steppenpflanzen vor. Die Ebenen werden heute zum großen Teil unter Anwendung von Bewässerung agrarisch genutzt. Nur etwa 13 % des Landes sind bewaldet (vorwiegend im Nordosten und Südosten). Verbreitet sind Kiefern, Araseichen, Hainbuchen u. a., die Almen der oberen Gebirgslagen werden als Sommerweiden genutzt. - In zwei Naturschutzparks (Nationalparks Chosrow und Dilischan) wird die ursprüngliche Pflanzen- und Tierwelt geschützt.
Armenien ist der ethnisch homogenste Staat Kaukasiens. Die Bevölkerungszahl wuchs von 798 000 im Jahr 1897 über 2,5 Mio. im Jahr 1970 auf 3,66 Mio. im Jahr 2000 an. Im Jahr 1994 waren von den Bewohnern 96 % Armenier. Außerdem wohnen in Armenien Kurden (1,8 %), Russen (1,2 %) sowie Angehörige anderer Nationalitäten (1 %), besonders Ukrainer, Assyrer und Griechen. Spannungen bestehen zwischen Armeniern und den muslimischen Kurden. Der bewaffnete Konflikt um Bergkarabach hat inzwischen nicht nur die aserbaidschanische und andere Bevölkerungen muslimischen Glaubens aus- und armenische Flüchtlinge einwandern lassen, sondern führte durch dramatische Versorgungslücken auch zu einem gebremsten Bevölkerungswachstum und einer erhöhten Auswanderungsbereitschaft der Armenier.
Im Zuge der ab 1928 forcierten Industrialisierung stieg der Anteil der Stadtbevölkerung 1926-99 von 19 % auf 70 % an. Charakteristisch für die Urbanisierung war nach 1959 die Entwicklung besonders kleinerer Städte, dagegen nahm die Zahl der ländlichen Siedlungen, überwiegend in den höher gelegenen Landesteilen, durch Migration ihrer Bevölkerung in städtischen Zentren ständig ab. Die größten Städte sind Erewan (1999: 1,25 Mio. Einwohner), Gümri (211 700 Einwohner), Karaklis (früher Kirowakan; 172 700 Einwohner), Etschmiadsin (65 500 Einwohner) und Rasdan (63 900 Einwohner). Hinsichtlich der mittleren Bevölkerungsdichte von 123 Einwohner/km2 steht Armenien unter allen GUS-Staaten an zweiter Stelle. Am stärksten ist die Araratebene im zentralen Teil von Armenien um Erewan besiedelt (etwa 290 Einwohner/km2). Relativ dicht (15-20 Einwohner/km2) sind auch die Täler am Oberlauf von Worotan und Arpa sowie das Gebiet um den Sewansee und die Araksebene bevölkert. In den Gebieten oberhalb von 2 000 m über dem Meeresspiegel, die mehr als ein Viertel des armenischen Territoriums umfassen, leben 5 % der Bewohner.
Die Religionsfreiheit ist durch die Verfassung geschützt. Grundlage der staatlichen Religionspolitik ist das 1997 in Kraft getretene Religionsgesetz, das der armenischen Kirche als der »nationalen Kirche Armeniens«, der die überwiegende Mehrheit der armenischen Christen angehört, eine Vorrangstellung gegenüber den anderen Religionsgemeinschaften einräumt. Die Zahl ihrer aktiven Gemeindemitglieder wird kirchlich mit rd. 70 %, in ländlichen Gebieten mit bis zu 100 % angegeben. Daneben bestehen in den Städten kleine katholische und evangelische Minderheitskirchen (Adventisten, Baptisten, Pfingstler). Die Aserbaidschaner sind schiitische Muslime. Etwa 80 % der Kurden bekennen sich zum sunnitischen Islam; eine Minderheit gehört der Religionsgemeinschaft der Jesiden an.
Armenien verfügt über eine lange Bildungstradition mit internationalen Verbindungen und einen hohen Intelligenzanteil. So hatten 1989 58 % der Bevölkerung eine mittlere, 13,8 % eine höhere Schulbildung. Es besteht eine zehnjährige Schulpflicht. Das noch vorherrschende sowjetische Bildungssystem wird zunehmend durch private Bildungseinrichtungen ergänzt. Die Analphabetenquote beträgt 1 %. Eine Universität gibt es in Erewan, wo sich auch die Armenische Akademie der Wissenschaften befindet.
Presse: 1991 gab es neben 60 Zeitschriften 45 nationale und 37 lokale Zeitungen; zu den wichtigsten gehören das Parlamentsorgan »Hayastani Hanrapetutyun« (»Republik Armenien«), ferner das Organ der Armenischen Pannationalen Bewegung »Hayk« (»Armenien«) sowie »Hazatamart« (»Freiheitskampf«), das Blatt der Revolutionären Armenischen Föderation. - Nachrichtenagentur: »Armenpress« (staatlich), Erewan. - Rundfunk: Der Rundfunk untersteht dem Staatlichen Komitee für Fernseh- und Radioübertragungen. »Radio Erewan« verbreitet drei Hörfunkprogramme in armenischer, russischer und kurdischer Sprache; das armenische Fernsehen sendet in Armenisch und Russisch.
Wirtschaft und Verkehr:
Die Volkswirtschaft Armeniens ist stark agrarisch geprägt und befindet sich seit Mitte der 1990er-Jahre auf Konsolidierungskurs. Am Bruttoinlandsprodukt (BIP), das (1999) 8,4 Mio. US-$ betrug (entspricht 490 US-$ pro Kopf der Bevölkerung), sind die Industrie mit 32 %, die Landwirtschaft mit 33 % und der Dienstleistungssektor mit 35 % beteiligt. Die jährliche Inflationsrate ging erheblich zurück (1994: 5 293 %; 1998: 8 %). 1999 lag die Arbeitslosenquote nach offiziellen Angaben bei 10,5 %. Dunkelziffern geben etwa 700 000 Armenier an, die zeitweilig im Ausland einer Beschäftigung nachgehen.
Die armenische Wirtschaft ist bei der Durchsetzung marktwirtschaftlich orientierter Reformen nicht nur durch die Nachwirkungen sozialistischer Planwirtschaft belastet, sondern muss sich wegen Armeniens geopolitischer (Peripherie) und geographischer (Erdbebengebiet) Lage zusätzlichen Problemen stellen, die durch den Krieg um Bergkarabach noch verschärft sind. Flüchtlingsfürsorge und Verteidigung verhindern staatliche Investitionen, der Konflikt mit Aserbaidschan hält nicht nur ausländische Investoren ab, sondern behindert durch Blockademaßnahmen Aserbaidschans die Versorgung Armeniens mit Energie und Rohstoffen und somit die Auslastung vorhandener Produktionskapazitäten, die seit 1990 nur zu 30 % bis 50 % genutzt werden können. Bereits am 22. 1. 1991 wurde ein Privatisierungsgesetz für den Agrarbereich erlassen (1994: 303 400 Höfe mit je 1 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche); es folgten bis 1992 entsprechende Maßnahmen im Einzelhandel und Dienstleistungsbereich sowie eine Steuerreform und die Abschaffung des staatlichen Außenhandelsmonopols. Eine zweite Privatisierungsphase wurde Ende 1994 eingeleitet. Der Privatisierungsprozess ist weit vorangeschritten, Mitte 1999 waren etwa 75 % der mittleren und großen sowie 85 % der kleineren Betriebe in privater Hand.
Ungünstige natürliche Bedingungen lassen eine landwirtschaftliche Nutzung nur auf 44 % der Landesfläche zu. Das Ackerland befindet sich vorwiegend in der Araratebene um Erewan sowie in einigen Flusstälern. Ein ertragreicher Pflanzenbau ist nur mittels Bewässerung möglich. Bis in Höhenlagen von 900 m über dem Meeresspiegel werden Baumwolle, Reis, Tabak, Wein, Obst, Zuckerrüben, Geranien und Melonen, bis 2 300 m über dem Meeresspiegel teilweise noch Weizen, Mais, Kartoffeln und Hülsenfrüchte angebaut. Auf ausgedehnten Bergweiden wird Schaf-, zum Teil auch Ziegenzucht betrieben. In der Landwirtschaft arbeiten etwa 41 % aller Beschäftigten
Armenien verfügt über bergbaulich genutzte Vorkommen an Kupfer-, Molybdän-, Nephelin-, Zink-, Eisen-, Manganerzen, Gold, Quarz, Kalkstein und Marmor sowie Tuff und Bimsstein, in geringerem Umfang auch Vorkommen an Braunkohle. Die Erzlagerstätten befinden sich in einem breiten Streifen zwischen Alawerdi im Norden und Kafan im Südosten, im Pambak- und Sangesurgebirge sowie im Sewangebirge nahe dem Nordostufer des Sewansees. Dem Land entspringen etwa 400 Mineralquellen.
Armenien verfügt über keine abbauwürdigen fossilen Energierohstoffe und ist deshalb von der Nutzung alternativer Energieträger beziehungsweise der Einfuhr von Mineralöl (v. a. aus Aserbaidschan) und Erdgas (über durch Georgien geführte Leitungen aus Russland) abhängig. Letztere sind seit 1990 ständig unterbrochen beziehungsweise reduziert, sodass Armenien akut unter einer Energiekrise leidet (Rückgang der Stromerzeugung 1991-98 von 9 Mrd. kWh auf 5,76 Mrd. kWh). 1995 wurde ein Entwicklungsprogramm verabschiedet, das eine Steigerung auf 7,9 Mrd. kWh vorsieht. Es beinhaltet die technologischen Verbesserungen der Rasdanwasserkraftwerke (5 300 MW) und den teilweisen Ersatz von Erdöl und Erdgas durch Kohle. Der zweite Block des umstrittenen Atomkraftwerkes Metsamor bei Erewan wurde am 19. 6. 1995 wieder angefahren.
Bedeutendste industrielle Teilbereiche sind die Leicht- (Erzeugung von Textilien, Trikotagen, Schuhen) und Lebensmittelindustrie, die auf die Verarbeitung von Trauben (besonders Wein- und Weinbrandherstellung), Südfrüchten und Gemüse sowie Geranien (Herstellung ätherischer Öle) ausgerichtet ist. Daneben ist der Maschinenbau mit der Herstellung von elektrotechnischen und elektronischen, feinwerktechnischen und rundfunktechnischen Erzeugnissen sowie Werkzeugmaschinen bedeutsam, außerdem die chemische Industrie mit der Produktion von Kautschuk, Düngemitteln, Kunstharzen, -stoffen und -fasern. Die Nichteisenmetallurgie in Alawerdi, Kafan, Kadscharan, Agarak, Dastakert und Erewan erzeugt v. a. Kupfer, Aluminium und Molybdänkonzentrate. Hauptzentren der verarbeitenden Industrie sind Erewan, Karaklis und Gümri. Die hohen Schadstoffemissionen v. a. der chemischen Industrie und der Kupferhütten belasten die Umwelt stark, besonders die Gebiete um Erewan.
Die in weiten Bereichen noch unberührte Bergwelt bietet für die Entwicklung des internationalen Fremdenverkehrs gute Möglichkeiten. An Mineralquellen entstanden mehrere Kurorte, deren wichtigste Arsni (etwa 25 km nördlich von Erewan), Dschermuk (im Südosten von Armenien mit von 55 bis 64 ºC heißen Thermalquellen), Dilischan (im nördlichen Armenien) und Ankawan (am Oberlauf des Marmarik 75 km nördlich von Erewan) sind. Die einst große touristische Bedeutung des Sewansees hat durch Umweltschäden in den letzten Jahren stark abgenommen.
Die Handelsbilanz ist passiv 1999 betrug die Auslandsverschuldung Armeniens 932 Mio. US-$. Einem Import von 801,6 Mio. US-$ stand 1999 ein Export von 233,5 Mio. US-$ gegenüber. Die bedeutendsten Außenhandelspartner waren 1999 bei der Ausfuhr die GUS-Staaten (u. a. Russland, Georgien, Turkmenistan), die USA, Belgien, Iran, Deutschland und Großbritannien, bei der Einfuhr die GUS-Staaten (u. a. Russland, Georgien, die Ukraine), die USA Belgien, Iran und die Türkei. Ausgeführt wurden (1999) bearbeitete und unbearbeitete künstliche Diamanten, Juwelierwaren, Eisen und Buntmetalle, Maschinen, Einrichtungen, Geräte und elektrotechnische Güter sowie Produkte der Leichtindustrie, Chemieerzeugnisse (besonders synthetischer Kautschuk) und Textilien, eingeführt werden Brennstoffe, Eisen und Stahl, Rohstoffe, Produkte der Leicht- und Nahrungsmittelindustrie sowie Getreide.
Verkehr:
Wegen des Gebirgsreliefs sind Anlage und Bau von Verkehrswegen sehr schwierig und kostenaufwendig. Der größte Teil des östlichen Armeniens (östlich der Linie Alawerdi-Rasdan-Ararat) liegt mehr als 30 km von einer Eisenbahnlinie entfernt. Hier sind weite Teile des Hochlandes ebenso wie auch Hochlandgebiete im Norden und Westen auf dem Landweg nur schwer erreichbar. Zusätzlich wirkt sich die Binnenlage Armeniens nachteilig auf die Wirtschaft aus. Das Verkehrsnetz, das im Westteil des Landes am dichtesten ausgebaut ist, umfasst (1999) 852 km Eisenbahnlinien und (1998) rund 16 00 km Straßen, die zum Teil in hohem Maße reparaturbedürftig sind. Im Westen wird Armenien von der Eisenbahnlinie Tiflis (Georgien)-Erewan-Nachitschewan-Baku (Aserbaidschan) durchquert (seit 1989 wegen der Wirtschaftsblockade unterbrochen), von der Zweigstrecken nach Kars (Türkei), Sewan (am Sewansee) und zu verschiedenen armenischen Industriestandorten ausgehen. In Erewan verkehrt seit 1981 eine U-Bahn (Streckenlänge [1999]: 12,1 km). Durch Armenien verlaufen die Fernverkehrsstraßen Tiflis-Gümri-Erewan und Kasach (Aserbaidschan)-Sewan-Erewan-Nachitschewan (Aserbaidschan)-Täbris (Iran). Wegen des Krieges mit Aserbaidschan und der dadurch verursachten gespannten Lage mit den Nachbarstaaten Türkei und Iran hat sich die Bedeutung von Armenien als Transitland stark verringert. Armenien verfügt über keine schiffbaren Flüsse. In Erewan befindet sich ein internationaler Flughafen. Der internationale Flugverkehr wird durch die Fluggesellschaft Armenian Airlines betrieben.
Das Gebiet um den Sewansee wurde zwischen 1100 und 880 v. Chr. von den Urartäern erobert. Seit dem Zerfall des Hethiterreiches (ab 1200 v. Chr.) wanderten phrygische (Herodot) Armenier aus Südosteuropa kommend in das Reich ein, das unter Sardur II. (765-733) seine Macht von Kleinasien bis in das heutige Syrien/Palästina ausdehnte. Unter ihrem mythologischen Helden und Eponym »Haik« gingen die Armenier nicht nur vielfältige Verbindungen mit der mesopotamisch-urartäischen Bevölkerung ein, sondern absorbierten zahlreiche babylonisch-iranische Kultureinflüsse.
Der Name »Armina« findet sich erstmalig in der Felsinschrift von Bisutun des Achaimeniden Dareios I. (um 518 v. Chr.) und erwähnt Armeniens Teilnahme an der Rebellion und Unterwerfung der Satrapien seines Reiches um 521—519. Im Machtdreieck zwischen Rom, den Parthern und Seleukiden konnte Armenien trotz wechselhafter Reichsbindungen eine relative Eigenständigkeit behaupten. Die römischen Siege über Antiochos III. (190 v. Chr.) ermöglichten den Armeniern — zunächst unter römischen Schutz — unabhängige Staatsgründungen unter Artaxias (Großarmenien) und Zariadris (Sophene/Kleinarmenien), die unter Tigranes I. (um 94—56) zu einem einheitlichen Reich vereint wurden. Z. Z. der größten Machtausdehnung (83—69 v. Chr.) erstreckte sich das armenische Einflussgebiet zwischen Mittelmeer und Kaspischem Meer bis nach Iberien und Albanien sowie Syrien; 69 v. Chr. (3. Mithridatischer Krieg) wurde Tigranes von den Legionen des Lukullus besiegt, sein Reich kam unter römische Vormundschaft. Von Rom und Parthien als Pufferstaat geschätzt, wurde der Thron mit einem Zweig der parthischen Arsakiden besetzt (Vertrag von Rhandeis 63 n. Chr.) und Rom als »Klient« zugeordnet, bis Armenien 387 zwischen dem Römischen Reich und den Sassaniden Persiens (224—642) aufgeteilt wurde. Unter Tiridates III. kam es zwischen 288 und 314 zur Christianisierung Armeniens (armenische Kirche).
Mit der Absetzung des letzten Arsakidenkönigs 428 verschwand die politische Identität Persisch-Armeniens, während im römischen Teil eine Neuordnung nach byzantinischem Vorbild und Zwangsintegration erfolgten. Den seit dem 7. Jahrhundert vordringenden Arabern gelang es, rivalisierende armenische Feudalparteien in ihre Machtinteressen einzubinden. Diesen Umstand nutzte das Geschlecht der Bagratiden, die unter Aschot I. (885—890) ein armenisches Vasallenkönigreich mit der Hauptstadt Ani (10. Jahrhundert) begründen konnten. Dieses bestand bis zur byzantinischen Unterwerfung 1045 und markiert die mittelalterliche Blüte eines »Großarmeniens« (in zehnfacher Größe des heutigen Armeniens). Mit seinem Zerfall und unter dem Druck der Seldschukeneinfälle unternahm der Bagratide Ruben 1080 in Kilikien den Versuch, ein neues, von Byzanz unabhängiges Armenien (Kleinarmenien) zu begründen. Seit 1198/99 Königreich unter Lewon (1187—98), konnte es sich unter dem Schutz der Kreuzfahrer bis 1375 behaupten, als es zunächst von ägyptischen Mamelucken unterworfen und schließlich dem Osmanischen Reich einverleibt wurde. Seit 1461 bildeten die Armenier hier unter dem Patriarchen von Konstantinopel eine autonome Gemeinde (Millet-i-sadiqa).
Osmanische und persische Ansprüche führten zur mehrmaligen Aufteilung des Gebietes zwischen den beiden Mächten. Hatte Peter I., der Große, bereits den Armeniern im Russischen Reich Sonderrechte eingeräumt, beanspruchte Russland seit 1763 das Schutzrecht für alle armenischen Christen. Das russische Vordringen im Kaukasus in den drei Jahrzehnte andauernden Kriegen gegen die Perser und Türken endete mit der Annexion der osttranskaukasischen Khanate sowie Larabal und Lori (Vertrag von Gülistan 1813), der Khanate von Erewan und Nachitschewan (Vertrag von Turkmantschaj 1828) sowie der Paschaliks von Achalkaki und Achalzich (Vertrag von Adrianopel 1829). Nach den Zusatzklauseln dieser Verträge kam es zur Einwanderung von circa 130 000 Armeniern in die angeschlossenen Gebiete (1828/29). Lebten 1827 in der Provinz Erewan nur 20 000 Armenier, waren es Ende des 19. Jahrhunderts bereits 700 000. 1828 wurde durch die Schaffung eines armenischen Gebiets (Oblast) erstmalig eine neuzeitliche Verwaltungseinheit geschaffen, die offiziell den Namen Armenien trug. Mit der Gebietsreform von 1840 ging auch das armenische Gebiet in den zwei neuen Provinzen (Georgien-Imeretien; Kaspi) auf, bis 1849 ein Gouvernement Erewan mit den Kreisen Nachitschewan, Ordubad neben Tiflis, Kutaissi, Schemacha und Derbent eingerichtet wurde. Ein Statut (1836) anerkannte die religiöse Eigenständigkeit der Armenier, unterstellte sie jedoch der staatlichen Kontrolle, die sich in der Bestätigung des Katholikos durch den Zaren zeigte. Spätestens die Erfolge der russischen Truppen im russisch-türkischen Krieg 1877—78 führten die armenische Nationalbewegung im Osmanischen Reich und in Russland zusammen. Die Einnahme von Städten wie Kars, Ardahan, Batumi, Erzurum, Bajasid und Alaschkert weckte die Hoffnung auf eine Vereinigung der ostanatolischen und transkaukasischen Gebiete. Art. 16 des Vertrages von San Stefano (1877) sah russische Sicherheitsgarantien für die christlichen Armenier in den östlichen Provinzen des Osmanischen Reiches vor, wurde jedoch auf der Berliner Konferenz (1878) revidiert. Der Abzug der russischen Truppen rief eine erneute Migrationswelle von Armeniern nach Transkaukasien und eine Radikalisierung der enttäuschten Armenier hervor, die 1890 in Tiflis eine Föderation der armenischen Revolutionäre (Daschnakzutjun) mit dem Ziel der Selbstverteidigung und Emanzipation der Armenier gründeten. Forderungen nach Reformen im Osmanischen Reich wurden mit Massakern (1894-96, 1909), Deportationen und Völkermord (1915) beantwortet. Erneute Fluchtwellen, die das soziale und ethnisch-religiöse Gefüge belasteten, und eine Verlagerung der revolutionären Bewegung nach Transkaukasien waren die Folge. Hier sollten Maßnahmen wie die Einschränkung armenischer Wohltätigkeits- und Kultureinrichtungen (1900) und die Beschlagnahmung von armenischen Kirchengütern Keime nationalrevolutionärer Institutionen ersticken, bewirkten jedoch verstärkten Widerstand gegen die Autokratie.
In der Überlagerung von sozialen und interethn. Konflikten kam es 1905—07 zu blutigen »armenisch-tatarischen« Unruhen, die 1918 (28. 5.) die Gründung der von den Daschnaken geführten Republik Armenien überschatteten und bis 1920 in Gebietsstreitigkeiten (Sangesur, Karabach, Nachitschewan, Bortschaly) mit Aserbaidschan und Georgien ihre Fortsetzung fanden. Am 29. 11. 1920 (bis Juli 1921 hielt sich die Regierung von »Bergarmenien« in Sangesur) wurde die Sowjetmacht etabliert und im »Orientvertrag« (16. 3. 1921) Sowjetrusslands mit der Türkei unter Verzicht auf Kars, den Ararat u. a. Gebiete der Grenzverlauf vereinbart (im Oktober 1921 durch Verträge mit den drei transkaukasischen Republiken bekräftigt). Art. 3 des Vertrages legte zugleich die Autonomie Nachitschewans unter aserbaidschanischer Protektorat fest, während Sangesur Armenien zugesprochen wurde. Am 5. 7. 1921 folgte die Entscheidung über die Autonomie von Bergkarabach innerhalb Aserbaidschans (am 7. 7. 1923 per Dekret als »Autonomes Gebiet Bergkarabach« konstituiert). 1922—36 bildete Armenien mit Georgien und Aserbaidschan die Transkaukasische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik, nach deren Auflösung wurde Armenien Unionsrepublik. Mit der Zwangskollektivierung ab 1930 und dem Einsetzen der Industrialisierung wurde die Wirtschaftsstruktur Armeniens grundlegend geändert und die Agrarproduktion auf den zweiten Platz verdrängt. Im Juli 1936 leitete L. P. Berija die Periode der »Großen Säuberung« ein, die bis 1939 anhielt. Im März 1954 erfolgte eine Teilrehabilitierung durch den damaligen Handelsminister A. I. Mikojan. Unter außenpolitischen Erwägungen begünstigte die sowjetische Führung in der Nachkriegszeit eine Öffnung Armeniens gegenüber der armenischen Diaspora, indem sie Einwanderung gestattete, wodurch sich Armenien zum Mittelpunkt der Armenier profilieren konnte. Zugleich artikulierte sich zunehmend das armenische Nationalbewusstsein bei der Enttabuisierung historischer Themen, wie der armenischen Tragödie von 1915 oder territorialen Ansprüchen. In der Glasnost- und Perestroikaperiode unter M. S. Gorbatschow wurde Bergkarabach (1988 Gründung eines Karabach-Komitees) zum wichtigsten Katalysator der armenischen Reformbewegung. Der 1988 offen ausgebrochene armenisch-aserbaidschanische Streit um dieses Gebiet mündete im bewaffneten Konflikt mit Aserbaidschan (1994 Waffenstillstand). Am 7. 12. 1988 hatte ein Erdbeben den Nordwesten Armeniens verwüstet (nach damaligen offiziellen Angaben rd. 25 000 Tote, wahrscheinlich wesentlich mehr); der ohnehin langsame Wiederaufbau wurde durch den Karabachkonflikt zusätzlich erschwert. Am 23. 8. 1990 erließ das neu gewählte Parlament Armeniens die Souveränitätserklärung (Umbenennung der Armenischen Sozialistische Sowjetrepublik in Republik Armenien). In einem Referendum am 21. 9. 1991 sprachen sich 99,3 % der Stimmberechtigten für den Austritt Armeniens aus der UdSSR aus, zwei Tage später wurde vom Parlament die staatliche Unabhängigkeit verkündet; trotzdem wurde Armenien eines der aktivsten Mitglieder der GUS. Die 1989 entstandene Armenische Pan-Nationale Bewegung stieg danach zur einflussreichsten Partei auf. Aus den Präsidentschaftswahlen am 16. 10. 1991 ging L. Ter-Petrosjan als Sieger hervor (im September 1996 durch Neuwahlen im Amt bestätigt). Außenpolitisch schloss Armenien im Januar 1993 mit Russland ein Abkommen über Freundschaft und Zusammenarbeit und im März 1995 einen Stützpunktvertrag (Stationierungserlaubnis für russische Truppen an der Grenze zur Türkei). Im September 1999 vereinbarte Armenien auch mit Kasachstan einen Freundschaftsvertrag (u. a. Gründung einer Kommission für wirtschaftliche Zusammenarbeit). Am 1. 7. 1999 trat das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit der EU in Kraft. Das Verhältnis zur Türkei gestaltete sich problematisch, insbesondere angesichts der türkischen Tabuisierung des Genozids an den Armeniern 1915 und des Konflikts um Bergkarabach, in dem die türkische Unterstützung Aserbaidschan galt.
Nach Verbot der Daschnakzutjun (Ende 1994, mehrjährige Inhaftierung ihres damaligen Vorsitzenden Vahan Ovanesjan) und dem Ausschluss mehrerer Oppositionsparteien von den Parlamentswahlen im Juli 1995 wurden diese von der Parteienallianz »Republik« gewonnen, einem Zusammenschluss der von Ter-Petrosjan geführten Armenische Pannationale Bewegung mit anderen Parteien.
Im Februar 1998 trat Ter-Petrosjan als Staatspräsident zurück; er hatte wegen seiner zuletzt kompromissbereiteren Haltung gegenüber Aserbaidschan im Konflikt um Bergkarabach wachsende innenpolitische Kritik auf sich gezogen. Die Präsidentschaftswahlen im März 1998 gewann der seit 1997 als Ministerpräsident amtierende Karabach-Armenier R. Kotscharjan im zweiten Wahlgang mit 59,5 % der Stimmen (Amtsantritt als Staatspräsident am 9. 4. 1998). Die innere Situation Armeniens blieb aufgrund des ökonomischen Desasters in der Kaukasusrepublik (Wirtschaftsblockade durch Aserbaidschan und die Türkei wegen des Karabachkonflikts, Rohstoffmangel, Verschleppung dringender Reformen, verbreitete Vetternwirtschaft, Verarmung breiter Bevölkerungskreise) und angesichts mehrerer terroristischer Anschläge auf Repräsentanten des Staates (besonders 1998/99) angespannt; zudem litt das Land unter der Abwanderung vieler Armenier (seit Anfang der 1990er-Jahre etwa 800 000, vorwiegend aus wirtschaftlichen Gründen). Die im Ausland lebenden Armenier wurden zu einer verstärkten Hilfe und Zusammenarbeit aufgefordert; am 22./23. 9. 1999 fand in Erewan die erste armenische Diasporakonferenz statt, an der Armenischstämmige aus 54 Ländern teilnahmen. Aus den Parlamentswahlen vom Mai 1999 ging die Parteienallianz »Einheit« (Bündnis zwischen Republikanischen und Volkspartei) als stärkste politische Kraft hervor, gefolgt von der Kommunistischen Partei und der (seit 1998 wieder zugelassenen) Daschnakzutjun; die Armenische Pannationale Bewegung konnte von den 131 Abgeordnetensitzen nur noch einen gewinnen. Das Amt des Ministerpräsidenten übernahm im Juni 1999 der vorherige Verteidigungsminister Wasgen Sarkisjan, der zusammen mit sieben weiteren Politikern (darunter der Parlamentspräsident Karen Demitschjan) bei einem blutigen Anschlag nationalistischer Kräfte auf das Parlament in Erewan am 27. 10. 1999 ums Leben kam; Regierungschef wurde daraufhin Anfang November 1999 ein Bruder des ermordeten Ministerpräsidenten, der Unternehmer Aram Sarkisjan, den Präsidenten Kotscharjan aber nach einer innenpolitischen Krise bereits im Mai 2000 wieder aus dem Amt entließ und durch A. Markarjan (Republikanische Partei) ersetzte. Am 25. 1. 2001 wurde Armenien gemeinsam mit Aserbaidschan in den Europarat aufgenommen.
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Studien zur armen. Gesch., hg. v. der Mechitharistenkongregation, 11 Bde. (Wien 1917-64);
K. Aslan: Armenia and the Armenians (London 1920);
H. Thorossian: Histoire de l'Arménie et du peuple arménien (Paris 1958);
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M. Khorenats'i: History of the Armenians (London 1978);
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A. Ohandjanian: A. Der verschwiegene Völkermord (1989);
G. Koutcharian: Der Siedlungsraum der Armenier unter dem Einfluß der historisch-polit. Ereignisse seit dem Berliner Kongreß 1878. Eine politisch-geograph. Analyse u. Dokumentation (1989);
Armenia and Karabagh. The struggle for unity, hg. v. C. J. Walker (London 1991);
W. Gust: Der Völkermord an den Armeniern. Die Tragödie des ältesten Christenvolkes der Welt (1993);
Armenier u. A. - Heimat u. Exil, hg. v. T. Hofmann (1994);
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Ar|me|ni|en; -s: Staat in Vorderasien.
Universal-Lexikon. 2012.