Akademik

Deposition
De|po|si|ti|on 〈f. 20
1. Hinterlegung
2. Absetzung (bes. von Geistlichen)
3. Ablagerung von (Luftschad-)Stoffen auf Gegenstände
[zu lat. deponere „niederlegen“; → Depositen]

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De|po|si|ti|on [lat. deponere, depositum = absetzen, niederlegen, weglegen]: fachspr. Sammelbez. für die Ablagerung aller durch die Luft transportierten festen, flüssigen, gelösten u. gasförmigen Stoffe auf Boden, Gewässern, Lebewesen u. Bauwerken, wobei nasse Deposition (z. B. saurer Regen) u. trockene Deposition unterschieden werden.

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De|po|si|ti|on, die; -, -en:
1. [spätlat. depositio] (Rechtsspr.) Hinterlegung.
2. (Rel.) Absetzung eines katholischen Geistlichen.

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Deposition
 
[lateinisch] die, -/-en,
 
 1) allgemein: Niederlegung, auch Hinterlegung einer beweglichen Sache (Depot).
 
 2) Brauchtum: seit der Reformation von den Universitätsbehörden vorgeschriebener (bis ins 18. Jahrhundert üblicher) Aufnahmebrauch für Studenten, denen dabei sinnbildlich eine gründliche Reinigung zukam und »die Hörner« (der Unwissenheit) in derben symbolischen Handlungen »abgeschlagen« wurden (lateinisch depositio cornuum). Danach nannten die Buchdrucker ihren Aufnahmebrauch Depositionsspiel (1803 verboten und später durch das Gautschen ersetzt). Vergleichbare Bräuche sind auch die Gesellentaufen anderer Handwerker.
 
 3) Recht: Hinterlegung.
 
 4) Umweltschutz: die Ablagerung von Schadstoffen (z. B. Schwefeldioxid) am Boden, im Wasser, an Pflanzen und an Bauwerken. Man unterscheidet zwischen trockener Deposition, Ablagerung von Schadstoffen, die an Staubteile gebunden sind oder direkt an Oberflächen abgelagert werden, und nasser Deposition, wobei die Schadstoffe im Wasserdampf der Luft gelöst sind und mit dem Niederschlag ausgewaschen werden. Die nasse Deposition von Schwefel- und Stickoxiden (als Schwefel- und Salpetersäure) erfolgt durch den so genannten sauren Regen. Eine besondere Form der Deposition ist die Interzeption; dabei werden die Gase, Tröpfchen und Partikel aus der Luft von den Laubblatt-, Nadelblatt- und Zweigoberflächen, insbesondere im Kronenbereich, zurückgehalten und ausgefiltert (»Auskämmen«).
 

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De|po|si|ti|on, die; -, -en [1: spätlat. depositio; 3: nlat. depositio testium = die niedergelegte Aussage der Zeugen]: 1. (Rechtsspr.) Hinterlegung. 2. (Rel.) Absetzung eines katholischen Geistlichen. 3. (in der Rechtsspr.) [bei Gericht niedergelegte] Zeugenaussage: Eine wahrhaftige Geschichte mit wörtlicher Angabe der gerichtlichen D. des Admirals (C. F. Meyer, Page 159).

Universal-Lexikon. 2012.