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Verfall
Entartung; Degeneration; Niedergang; Pervertierung; Zerfall; Zerstörung

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Ver|fall [fɛɐ̯'fal], der; -[e]s:
a) das allmähliche Verfallen, Baufälligwerden:
der Verfall des Hauses; ein Gebäude dem Verfall preisgeben.
b) das Schwinden der körperlichen und geistigen Kräfte:
ein schneller, körperlicher, geistiger Verfall; es war erschütternd, den Verfall der Kranken mit anzusehen.
Zus.: Kräfteverfall.
c) allmählicher Niedergang:
der kulturelle Verfall einer Epoche.
Syn.: Dekadenz.

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Ver|fạll 〈m.; -(e)s; unz.〉
1. das Verfallen, allmähliches Baufälligwerden (von Gebäuden)
2. Abnahme, Schwinden (Kräfte\Verfall)
3. Verlust der Lebenskraft u. Wirksamkeit (von Epochen, Strömungen)
4. Ende der Geltungsdauer
5. das Fälligwerden (von Wechseln)
6. Verbindung von zwei Dachfirsten ungleicher Höhe
● der \Verfall einer alten Kultur; der \Verfall des Römischen Reiches; ein Gebäude dem \Verfall preisgeben; geistiger, körperlicher \Verfall; moralischer, sittlicher \Verfall; in \Verfall geraten

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Ver|fạll, der; -[e]s, Verfälle:
1. <o. Pl.>
a) das Verfallen (1 a), Baufälligwerden:
der V. des alten Klosters war nicht mehr aufzuhalten;
ein Gebäude dem V. preisgeben;
b) das Verfallen (1 b), das Schwinden der körperlichen u. geistigen Kräfte:
ein schneller körperlicher, geistiger V.;
der V. des Körpers, der Kräfte;
es war erschütternd, den V. des Kranken mit anzusehen;
c) das Verfallen (1 c); Niedergang:
ein moralischer, kultureller V.;
der V. des Römischen Reiches.
2.
a) das Verfallen (2), Ungültigwerden:
einen Gutschein vor dem V. einlösen;
b) (Bankw.) Ende der Frist zur Einlösung eines Wechsels o. Ä.:
der V. eines Wechsels;
der Tag des -s.
3. (Rechtsspr.) Einziehung von Vermögenswerten, die jmd. durch Begehen einer Straftat in seinen Besitz gebracht hat:
den V. des Vermögens anordnen.
4. (Bauw.) Verbindung zwischen zwei unterschiedlich hohen Dachfirsten.

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Verfall,
 
im Zivilrecht das Fälligwerden von Forderungen (Leistungszeit). Im Strafrecht bedeutet die Anordnung des Verfalls durch das Gericht das Abschöpfen des Vermögensvorteils, den der Täter durch die Straftat erlangt hat (§§ 73-73 e StGB); allerdings gehen Eigentumsrechte Dritter (wenn sie nicht die Gegenstände für die Tat bereitgestellt haben) und Ansprüche des Verletzten vor. Der Wert des Vermögensvorteils kann geschätzt werden. Die verfallenen Gegenstände und Rechte gehen auf den Staat über. Im Rahmen der Bekämpfung der schweren Kriminalität, besonders des Rauschgifthandels und der organisierten Kriminalität, wurden die Verfallsmöglichkeiten erweitert (§ 73 d, Erweiterter Verfall); die Anordnung des Verfalls ist bereits zulässig, wenn die Umstände die Annahme rechtfertigen, dass bestimmte Gegenstände für rechtswidrige Taten oder aus ihnen erlangt worden sind (diese müssen nicht Gegenstand des Urteils sein). (Einziehung, Vermögensstrafe)
 

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Ver|fạll, der; -[e]s: 1. a) das Verfallen (1 a), Baufälligwerden: der V. des alten Klosters war nicht mehr aufzuhalten; ein Gebäude dem V. preisgeben; b) das Verfallen (1 b), das Schwinden der körperlichen u. geistigen Kräfte: ein schneller körperlicher, geistiger V.; Sie ... begann nun, ihm sein Aussehen zu schildern, ein V. seit Wochen, den sie wachsam verfolgt hatte (Kronauer, Bogenschütze 407); der V. des Körpers, der Kräfte; es war erschütternd, den V. des Kranken mit anzusehen; Klaus Manns Nachkriegsjahre sind Jahre seines -s (Reich-Ranicki, Th. Mann 220); c) das Verfallen (1 c); Niedergang: ein moralischer, kultureller V.; der V. des Römischen Reiches; eher hätten wir ... darin den V. guter Sitten gesehen (Stern, Mann 395); die Chronik des -s einer Familie (Reich-Ranicki, Th. Mann 105); All dies führt ... zu einem „V. an Glaubwürdigkeit“ (Spiegel 51, 1986, 67). 2. a) das Verfallen (2), Ungültigwerden: einen Gutschein vor dem V. einlösen; b) (Bankw.) Ende der Frist zur Einlösung eines Wechsels o. Ä.: der V. eines Wechsels; der Tag des -s. 3. (Rechtsspr.) Einziehung von Vermögenswerten, die jmd. durch Begehen einer Straftat in seinen Besitz gebracht hat: den V. des Vermögens anordnen. 4. (Bauw.) Verbindung zwischen zwei unterschiedlich hohen Dachfirsten.

Universal-Lexikon. 2012.