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Fremdkörper
Frẹmd|kör|per 〈m. 3
1. fester, von außen in den Organismus (z. B. ins Auge) eingedrungener Körper
2. 〈fig.〉 jmd., der nicht in eine Gemeinschaft passt bzw. von dieser nicht akzeptiert wird

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Frẹmd|kör|per, der:
1. (Biol., Med.) etw., was von außen in einen Körper, Organismus eingedrungen ist:
einen F. im Auge haben.
2. Sache od. Person, die in ihrer Umgebung fremd wirkt, nicht in sie hineinpasst:
sich als F. fühlen.

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Fremdkörper,
 
Cọrpus alienum, Medizin: von außen in Gewebeteile (besonders durch Wunden) oder in Hohlorgane des Körpers eingedrungener oder künstlich (Implantate, Transplantate) eingebrachter Gegenstand oder Stoff; im weiteren Sinn auch ein abgestorbenes oder aus dem Verband gelöstes sowie ein neu gebildetes körpereigenes Gewebestück oder Konkrement (z. B. Knochensequester, Autotransplantat, Gallen- oder Nierenstein).
 
Fremdkörper verursachen je nach physikalischer, chemischer oder biologischer Eigenschaft v. a. eine Entzündung (Fremdkörperreaktion) im Gewebe mit Bildung von einhüllendem Bindegewebe und Abkapselung des Fremdkörpers (Fremdkörpergranulom), bei Eindringen von Keimen eine Eiterung und Abszessbildung, bei artfremdem Eiweiß Abstoßungsreaktionen; mechanisch verursachte Schäden sind Perforationen (z. B. von Blutgefäßen), Gewebenekrosen durch Druckwirkung oder Verschluss von Organlichtungen.
 
Die operative Beseitigung von abgekapselten kleinen Fremdkörpern ist meist nicht sinnvoll, da die hierdurch verursachten Narbenbeschwerden oft weitaus größer sind; die weit verbreitete Ansicht, dass Fremdkörper im Körper »wandern« und dadurch eine Gefahr darstellen, ist unzutreffend. Besonders gefährlich sind jedoch in das Augeninnere eingedrungene Fremdkörper (von a. Metallsplitter), die möglichst umgehend entfernt werden müssen. Verschluckte Fremdkörper gehen meist auf natürlichem Wege von selbst ab; andernfalls müssen sie (ebenso wie in der Harnblase) operativ entfernt werden. Fremdkörper in der Luftröhre oder Lunge können zu Erstickung oder Lungenentzündung führen; in Ohr und Nase gelangte Fremdkörper sollten wegen der Gefahr von Verletzungen vom Arzt behandelt werden.

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Frẹmd|kör|per, der: 1. (Med., Biol.) etw., was von außen in einen Körper, Organismus eingedrungen ist: einen F. im Auge haben. 2. Sache od. Person, die in ihrer Umgebung fremd wirkt, nicht in sie hineinpasst: Die Kaserne steht ... noch ... Ein F. jetzt, mitten in den neuen Wohnvierteln der Vorstadt (Kirst, 08/15, 280); sich an einem bestimmten Ort als F. fühlen.

Universal-Lexikon. 2012.