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Schalter
Anschalteinrichtung; Einschalteinrichtung; Information; Auskunftsschalter; Auskunft; Taste; Taster; Knopf

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Schal|ter ['ʃaltɐ], der; -s, -:
1. Vorrichtung (in Form eines Hebels, Knopfs o. Ä.) zum Ein-, Aus- oder Umschalten von elektrischen Geräten, Maschinen, Lampen o. Ä.:
einen Schalter betätigen; er drehte am Schalter, und das Licht ging aus.
Zus.: Fußschalter, Lichtschalter, Notschalter.
2. in Ämtern, bei der Post o. Ä. Theke, abgegrenzter Platz in einem größeren Raum, von dem aus die Kund[inn]en bedient werden:
ich muss noch am Schalter eine Fahrkarte kaufen; bitte wenden Sie sich an Schalter 3; vor dem Schalter hatte sich eine lange Schlange gebildet; dieser Schalter ist [vorübergehend] geschlossen, nicht besetzt.
Syn.: Kasse.
Zus.: Auskunftsschalter, Bankschalter, Fahrkartenschalter, Kassenschalter, Postschalter, Zahlschalter.

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Schạl|ter 〈m. 3
1. Gerät zum Schließen u. Unterbrechen von Stromkreisen
2. kleiner, abgetrennter Raum, oft mit Schiebefenster, zur Bedienung von Kunden, z. B. bei Post, Bank, Bahn u. Ämtern
● den \Schalter andrehen, anknipsen, drehen; der \Schalter war schon geschlossen; Pakete bitte am \Schalter vier aufgeben; der \Schalter für Einschreibesendungen [<mhd. schalter, schelter „Riegel (als Schubstange)“; zu schalten „stoßen, schieben“]

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Schạl|ter , der; -s, -:
1.
a) Vorrichtung zum Herstellen od. Unterbrechen einer elektrischen Verbindung (in Form eines Hebels, eines Druck- od. Drehknopfes):
ein elektrischer S.;
einen S. betätigen;
an einem S. drehen;
b) (bes. beim Fahrrad) Hebel einer Gangschaltung.
2. [älter = Schiebefenster, spätmhd. schalter = Schieber, Riegel] (in Ämtern, Banken, bei der Post o. Ä.) Theke, abgegrenzter Platz in einem größeren Raum, von dem aus die Kund[inn]en bedient werden:
der S. ist [vorübergehend] geschlossen;
Briefmarken gibt es an jedem S.;
der Mann hinter dem S.

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I
Schalter,
 
Gerät zum willkürlichen oder selbsttätigen Schließen oder Unterbrechen eines Stromkreises. Der Schalter besteht aus den Kontakt herstellenden Schaltstücken, ihren Zuleitungen und Anschlussklemmen sowie den mechanischen Elementen für Betätigung, Halterung und Schutz der Schaltglieder. Hochspannungsschalter erfordern darüber hinaus Aufwendungen für die Isolierung der einzelnen Schalterpole. Beim Betätigen des Schalters werden je Strombahn zwei Kontaktstücke in Berührung gebracht beziehungsweise getrennt. Beim Trennen entstehen an den Kontakten Schaltlichtbögen. Sie erlöschen bei kleinen Abschaltströmen und niedrigen Spannungen von selbst. Bei großen Abschaltströmen und hohen Spannungen sind besondere Löscheinrichtungen erforderlich (z. B. magnetische Gebläse), oder der Betrieb erfolgt in Öl, in einer Wasser-Glykol-Mischung, unter erhöhtem Druck oder im Vakuum (Druckgasschalter, Vakuumschalter).
 
Schalter kann man unterscheiden nach Betriebsspannung (Niederspannungsschalter, Hochspannungsschalter), Ausschaltvermögen (Leerschalter, Trennschalter, Lastschalter, Leistungsschalter), Einsatzart (Schutzschalter, Steuerschalter, Grenzschalter, elektromagnetischer Schalter) und Einsatzgebiet (Industrieschalter, Installationsschalter, Geräteschalter), wobei sich die Charakteristik eines Schalters aus mehreren dieser Unterscheidungsmerkmale zusammensetzt (z. B. Hochspannungs-Leistungsschutzschalter). Niederspannungs-Steuerschalter können Stellschalter (Dreh-, Kipp- oder Zugschalter ohne Rückzugskraft), Tastschalter (mit sofort wirkender Rückzugskraft, z. B. Klingelschalter) oder Druckknopfschalter (mit Verbleiben in Schaltstellung, aber gespeicherter Rückzugskraft) sein. Paketschalter sind Drehschalter mit meist vier Schaltstellungen zum mehrpoligen Ein- und Ausschalten. Walzensteuer- und Nockenschalter dienen zur Handsteuerung von Elektromotoren (z. B. zur Stern-Dreieck-Schaltung oder zum Anlassen), Meisterschalter zur indirekten Steuerung von Elektromotoren über Schütze (Tastschalter, die über einen Hilfsstromkreis durch einen Elektromagneten fernbetätigt werden). Sie werden als Niederspannungsschaltgeräte für Spannungen bis 660 V und Ströme bis 630 A hergestellt. Für selbsttätige Schalthandlungen benutzt man bei kleinen Strömen auch Quecksilberschalter. Diese Schalter bestehen aus evakuierten Glasröhrchen, in die die Enden der Anschlussleitungen eingeschmolzen sind. Beim Kippen des Röhrchens stellt ein Quecksilbertropfen den Kontakt zwischen den Anschlussleitungen her. Schutzschalter gewährleisten den Schutz von Geräten und Anlagen vor unzulässigen Strömen und Spannungen. Dabei ist ein Leitungsschutzschalter in der Lage, außer dem Überstromschutz auch den Kurzschlussschutz zu übernehmen. Motorschutzschalter sind speziell zum Schalten von Elektromotoren vorgesehen und mit einer Überstromauslösung ausgerüstet. Fehlerspannungs-Schutzschalter, Fehlerstrom-Schutzschalter und Stations-Schutzschalter sind Schutzschalter, die mithilfe zusätzlicher Einrichtungen dann auslösen, wenn in der nachgeschalteten Anlage aufgrund eines Fehlers Spannungen an nicht betriebsmäßig unter Spannung stehenden Teilen auftreten.
 
Hochspannungsschalter werden ihrerseits nach dem Verwendungszweck eingeteilt in Leistungsschalter, Lastschalter und Trennschalter. Leistungsschalter sind in der Lage, die auftretenden Kurzschlussströme zu unterbrechen. Dagegen können Lastschalter nur die Betriebsströme und Überströme ein- und ausschalten. Trennschalter dürfen nur im annähernd stromlosen Zustand geschaltet werden. Sie lassen jedoch eine sichtbare Trennstrecke entstehen.
 
Zum kontaktlosen Schalten verwendet man Transistoren, Thyristoren, Schaltdioden und integrierte Schaltungen.
II
Schalter,
 Technik: Bauteil, das einen Stromkreis entweder schließt oder aber unterbricht. Dementsprechend kann ein Benutzer die Schaltpositionen »Ein« und »Aus« wählen.
 
Schalter lassen sich auch so konstruieren und benutzen, dass eine Auswahl zwischen verschiedenen Verbindungen oder Zuständen möglich ist. Auf diese Weise funktionieren auch elektronische Schalter, die sog. Gatter, mit deren Hilfe sich logische Schaltkreise herstellen lassen.
 
Spezielle Miniaturschalter, die meist auf der Hauptplatine oder bei Druckern zu finden waren, werden als Dip-Schalter bezeichnet.
III
Schalter,
 Programmierung: Dialogfeld.

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Schạl|ter, der; -s, - [2: älter = Schiebefenster, spätmhd. schalter = Schieber, Riegel]: 1. a) Vorrichtung zum Herstellen od. Unterbrechen einer elektrischen Verbindung (in Form eines Hebels, eines Druck- od. Drehknopfes): ein elektrischer S.; Der S. für die elektrische Benzinpumpe war nicht gezogen (Frankenberg, Fahrer 101); ein S. zum Drehen, Drücken, Ziehen; einen S. betätigen; „Ich glaube, wir können das jetzt ausmachen“, sagte er und drehte den S. um (Remarque, Triomphe 24); an einem S. drehen; einen S. an-, ausmachen (ugs.; durch Betätigen eines Schalters etw. an-, ausschalten); b) (bes. beim Fahrrad) Hebel einer Gangschaltung: eine Zehngangschaltung hat zwei S. 2. (bes. in Bahnhofshallen, Postämtern, Banken anzutreffende) aus einer Theke, einer Art Fenster o. Ä. bestehende Einrichtung zur Abfertigung der Kunden: der S. ist [vorübergehend] geschlossen, nicht besetzt; Briefmarken gibt es an S. 5; die Karten waren am S. der Gesellschaft in Fuhlsbüttel deponiert (Simmel, Stoff 449); er reichte ihm das Formular durch den S.; der Mann hinter dem S.; vor dem S. hatte sich eine lange Schlange gebildet; Ich ... ging zu dem noch freien S., an dem der Buchhalter saß, der mein Konto führte (Fallada, Trinker 70). ∙ 3. Fensterladen: Mädchen möcht' es wissen, Mädchen öffnet leis' den S. (Goethe, Pandora I).

Universal-Lexikon. 2012.