Erwiderung; Rückmeldung; Antwort; Reaktion; Entgegnung; Replik (fachsprachlich); Information; Schalter; Auskunftsschalter
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Aus|kunft ['au̮skʊnft], die; -, Auskünfte ['au̮skʏnftə]:1. auf eine Frage hin gegebene Information, aufklärende Mitteilung über jmdn. oder etwas:
jmdn. um eine Auskunft bitten; mit detaillierten Auskünften dienen können.
Zus.: Rechtsauskunft.
2. <ohne Plural> Stelle, die bestimmte Auskünfte erteilt, Informationen gibt:
die Auskunft [wegen einer bestimmten Telefonnummer] anrufen; sie hat bei der Auskunft [am Bahnhof] nach dem Zug gefragt.
Syn.: ↑ Information.
Zus.: Bahnauskunft, Telefonauskunft.
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Aus|kunft 〈f. 7u〉
1. Rat, Tipp, Belehrung, (erbetene) Mitteilung, Antwort, Angabe
2. Dienststelle, Schalter, an dem Auskunft erteilt wird (Bahnhofs\Auskunft)
● ich hätte gern eine \Auskunft; darüber kann, darf ich keine \Auskunft geben; er gibt keine \Auskunft; Auskünfte einziehen; um \Auskunft bitten; wo ist bitte die \Auskunft? [→ kommen]
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Aus|kunft , die; -, Auskünfte [früher = Weg od. Mittel, um aus etw. herauszukommen; zu ↑ auskommen, zum 2. Bestandteil vgl. ↑ Abkunft]:
1. auf eine Frage hin gegebene Information, aufklärende Mitteilung über jmdn., etw.:
eine A. erteilen, geben, einholen, verweigern;
mit detaillierten Auskünften dienen können.
2. <o. Pl.> Stelle, die bestimmte Auskünfte (1) erteilt, bes. Fernsprechauskunft, Bahnauskunft:
die A. [im Hauptbahnhof] anrufen.
3. (veraltet, noch landsch.) Hilfsmittel, Ausweg.
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Auskunft
(Telefonauskunftsdienst, Telefonauskunft), ein bundesweit jederzeit telefonisch vorwahlfrei erreichbarer Informationsdienst, der der Suche nach bzw. Information über Rufnummern telefonischer Kommunikationsdienste in Festnetzen und mobiler Funknetze im In- und Ausland dient. Als weitere Serviceleistung können neben den Rufnummern auch Name des eingetragenen Teilnehmers, Anschrift, Beruf, Branche, Art des Anschlusses und Mitbenutzer weitergegeben werden. Der Operator-gestützte Auskunftsdienst wird inzwischen überwiegend halbautomatisiert abgewickelt. Der Operator nimmt dabei die Angaben zur gewünschten Telefonnummer auf, die Ansage erfolgt dann automatisch durch ein Sprachausgabesystem. Alle Auskunftsdienste, sowohl die der DTAG als auch die der zahlreichen privaten Telefongesellschaften (Telefonanbieter), erheben für ihre Leistung entsprechende Gebühren. Alternativ zur Auskunft gib es auch Telefonverzeichnisse auf CD-Rom und im Internet.
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Aus|kunft, die; -, Auskünfte [früher = Weg od. Mittel, um aus etw. herauszukommen; zu ↑auskommen, zum 2. Bestandteil vgl. ↑Abkunft]: 1. auf eine Frage hin gegebene Information, aufklärende Mitteilung über jmdn., etw.: eine A. erteilen, geben, einholen, verweigern; mit detaillierten Auskünften dienen können. 2. <o. Pl.> Stelle, die bestimmte Auskünfte (1) erteilt, bes. Fernsprechauskunft, Bahnauskunft: die A. [im Hauptbahnhof] anrufen. 3. (veraltet, noch landsch.) Hilfsmittel, Ausweg: eine A. suchen, finden.
Universal-Lexikon. 2012.