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Treue
Loyalität; Zuverlässigkeit; Untertanentreue

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Treue ['trɔy̮ə], die; -:
das Treusein:
jmdm. Treue schwören.
Syn.: Anhänglichkeit.
Zus.: Freundestreue, Gesinnungstreue, Heimattreue.

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Treue 〈f. 19; unz.〉
1. treue Gesinnung, treues Verhalten
2. unverändert feste Verbundenheit
3. beständige Anhänglichkeit, unwandelbare Zuneigung, Liebe, Freundschaft, Kameradschaft
4. das Treusein (3)
5. Gewissenhaftigkeit (Pflicht\Treue)
● meiner Treu! 〈fig.〉 (Ausruf des Erstaunens) wahrhaftig! ● die \Treue brechen; jmdm. \Treue geloben, schwören; jmdm. die \Treue halteneheliche \Treue ● jmdm. etwas auf Treu und Glauben überlassen im Vertrauen auf sein redliches Verhalten; in alter \Treuee Dein Freund Stefan (Briefschluss) [<mhd. triuwe „Aufrichtigkeit, Treue; Versprechen, Gelübde“ <ahd. triuwa „Treue, Zuverlässigkeit“ <got. triggwa „Treue; Bündnis, Bund“; → treu]

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Treue, die; - [mhd. triuwe, ahd. triuwa]:
1.
a) das ↑ Treusein (1 a):
ewige, unwandelbare, unverbrüchliche T.;
jmdm. T. schwören, geloben;
jmdm., einander die T. halten, bewahren;
er hat [dem Freund] die T. gebrochen (ist [dem Freund] untreu geworden);
an jmds. T. glauben, zweifeln;
(in Briefschlüssen:) in alter T. Ihr, Dein[e]/dein[e] …;
meiner Treu! (veraltet; Ausruf der Bewunderung);
Treu und Glauben (Rechtsspr.; Rechtsgrundsatz, nach dem der Recht Sprechende nicht starr einem Gesetz folgen darf, wenn das Ergebnis eines solchen Vorgehens gegen das Rechtsempfinden verstößt bzw. als unbillig empfunden wird);
auf/(seltener:) in Treu und Glauben (im Vertrauen auf die Redlichkeit, Richtigkeit o. Ä.: jmdm. etw. auf Treu und Glauben überlassen; in Treu und Glauben handeln);
b) das ↑ Treusein (1 b):
die eheliche T.;
c) das ↑ Treusein (1 c):
er kann sich auf die T. seiner Fans verlassen;
d) das ↑ Treusein (1 d):
in T. (treulich) zu jmdm. stehen, halten.
2. (in Bezug auf die Vorlage, die Wiedergabe, die Dokumentation von etw.) Genauigkeit, Zuverlässigkeit:
die historische, sachliche, dokumentarische T. von etw. bemängeln;
die höchstmögliche T. der Tonwiedergabe anstreben.

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I
Treue,
 
die sittliche Haltung der Beständigkeit in einer eingegangenen Bindung (Ehe, Freundschaft), die nicht um eigener Vorteile willen aufgegeben wird, auf die daher der andere ver-»trauen« kann.
II
Treue,
 
eine durch Beständigkeit und Ausschließlichkeit gekennzeichnete Haltung Ideen, Dingen, Personen und auch sich selbst gegenüber. Treue beziehungsweise Untreue sind nicht allein auf das intime sexuelle Verhalten bezogen zu verstehen. Treue bedeutet allgemein einen zuverlässigen und vertrauenswürdigen Umgang unter Freunden und Mitmenschen.
 
In Sexualität und Partnerschaft ist mit Treue eine ausschließliche Hinwendung zum Partner gemeint, die nicht durch eine gleiche Beziehung zu einem Dritten verletzt wird. Treue gilt hier als normgerechtes Verhalten. Wenn eine einmalige Untreue auch nicht immer Liebe oder Ehe zum Scheitern verurteilt, weil viele Beziehungen so stark sind, dass sie eine einmalige oder kurzzeitige Untreue eines Partners auszuhalten vermögen, so stört sie doch das Vertrauensverhältnis zumindest vorübergehend empfindlich und verbreitet Unsicherheit.

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Treue, die; - [mhd. triuwe, ahd. triuwa]: 1. a) das Treusein (1 a): ewige, unwandelbare, unverbrüchliche T.; jmdm. T. schwören, geloben; jmdm., einander die T. halten, bewahren; er hat [dem Freund] die T. gebrochen (ist [dem Freund] untreu geworden); an jmds. T. glauben, zweifeln; er tat es aus T. zu den Freunden, zur Heimat; (in Briefschlüssen:) in alter T. Ihr, dein[e] ...; in Treuen (veraltet; treu) zu jmdm. halten; Ü Es sind die Träume seiner Jugend, an die er sich mit Respekt und Wehmut erinnert und denen er auf rührende Weise die T. hält (Reich-Ranicki, Th. Mann 70); dass sie durch ihre konsequente und unerschütterliche T. zum Monophysitismus dem Kaisertum die besten und fruchtbarsten Provinzen ... erhalten hat (Thieß, Reich 556); *meiner Treu! (veraltet; Ausruf der Bewunderung); Treu und Glauben (Rechtsspr.; Rechtsgrundsatz, nach dem der Rechtsprechende nicht starr einem Gesetz folgen darf, wenn das Ergebnis eines solchen Vorgehens gegen das Rechtsempfinden verstößt bzw. als unbillig empfunden wird): so handeln, wie Treu und Glauben es erfordern; auf/(seltener:) in Treu und Glauben (ugs.; im Vertrauen auf die Redlichkeit, Richtigkeit o. Ä.): jmdm. etw. auf Treu und Glauben überlassen; in Treu und Glauben handeln; in guten Treuen (schweiz.; 1. im guten Glauben, im Vertrauen auf die Richtigkeit: in guten Treuen handeln. 2. mit gutem Gewissen, mit Recht: Man kann in guten Treuen für und gegen einen Auslandeinsatz von Schweizer Rettungstruppen sein [NZZ 26. 1. 83, 7]); b) das Treusein (1 b): die eheliche T.; Die bürgerliche Ehe und T. kann sehr wohl einfach die bequemste aller Lösungen sein (Zorn, Mars 74); c) das Treusein (1 c): er kann sich auf die T. seiner Fans verlassen; sie dankten ihrer Kundschaft für die T., die sie ihnen über viele Jahre bewiesen hatte; d) das Treusein (1 d): jener simple Umstand, der es so häufig den Verlagen erschwert, manchen Autoren die T. zu halten - die Unverkäuflichkeit ihrer Bücher (Reich-Ranicki, Th. Mann 118); in T. (treulich) zu jmdm. stehen, halten. 2. (in Bezug auf die Vorlage, die Wiedergabe, die Dokumentation von etw.) Genauigkeit, Zuverlässigkeit: die historische, sachliche, dokumentarische T. von etw. bemängeln; eine höchstmögliche T. der Tonwiedergabe anstreben.

Universal-Lexikon. 2012.